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Quellen:
BIBB: 25 Jahre berufliche Benachteiligtenförderung - vom Modellprogramm zur Daueraufgabe. Bonn 2005 (PDF, 4,2 MB)
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Berufliche Handlungskompetenz ist die Fähigkeit und Bereitschaft, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten, sowohl in Arbeitssituationen als auch für die berufliche und persönliche Entwicklung zu nutzen. Es ist das Ziel der Berufsbildung, die berufliche Handlungskompetenz/-fähigkeit entstehen zu lassen, anzupassen, zu erhalten oder zu erweitern.
Quellen:
BBiG, §1
DQR, Diskussionsvorschlag eines Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (PDF, 125 KB)
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Integration bezeichnet die Eingliederung in bzw. Angleichung an vorhandene Wertstrukturen zugunsten der Herausbildung neuer gemeinsamer kultureller Strukturen und sozialer Ordnungen.
In der Benachteiligtenförderung versteht man unter beruflicher Integration das Eingliedern junger Menschen mit besonderem Förderbedarf in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Ziel ist es, dass alle, die dies anstreben und dazu in der Lage sind, ein Angebot auf Ausbildung bzw. Qualifizierung erhalten. Zielgruppen sind dabei diejenigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die auf Grund persönlicher oder sozialer Gegebenheiten benachteiligt sind und deshalb nur schwer Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung finden. Es sollen aber auch junge Menschen mit Migrationshintergrund erreicht werden, deren soziokulturelle, persönliche und/oder familiäre Situation sie bei der beruflichen Orientierung und Entwicklung in Deutschland benachteiligt.
Quellen:
BMBF, Förderrichtlinien zum BQF-Programm
Karl-Heinz Hillmann, "Wörterbuch der Soziologie", 4. Auflage, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart (1994), ISBN 3-520-41004-4, S. 377-378
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Die berufliche Integrationsförderung umfasst eine Reihe von Maßnahmen und Angeboten zur Förderung der Integration sozial benachteiligter und lernbeeinträchtigter Jugendlicher in den ersten Arbeitsmarkt. Ziel ist es, die jungen Menschen dabei zu unterstützen, sich beruflich zu orientieren, einen Ausbildungsplatz zu suchen, eine Ausbildung zu durchlaufen und erfolgreich zu beenden sowie im Anschluss einen Arbeitsplatz zu finden.
Quelle:
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Die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben sollen die Schwierigkeiten beseitigen oder mildern, die auf Grund einer Behinderung die Berufsausbildung oder Berufsausübung erschweren oder unmöglich erscheinen lassen.
Die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die Jugendlichen und Erwachsenen bei einer vorhandenen oder drohenden Behinderung helfen sollen, möglichst auf Dauer beruflich eingegliedert zu werden oder eingegliedert zu bleiben.
Die hierzu erforderlichen Hilfen haben die Aufgabe, die Erwerbsfähigkeit der behinderten Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wieder herzustellen.
Quellen:
BMAS: Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Bundesagentur für Arbeit: Berufliche Rehabilitation
bundesrecht.juris.de, SGB IX
REHADAT - Informationssystem zur Beruflichen Rehabilitation
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Die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) ist eine spezifische Form der dualen Berufsausbildung für benachteiligte Jugendliche, denen nach der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht vermittelt werden kann.. Sie wird durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert. Die praktische Ausbildung absolvieren die Auszubildenden in einer eigenen Ausbildungseinrichtung (z.B. bei einem Bildungsträger) bzw. in kooperierenden Betrieben. Neben einer fachpraktischen Unterweisung erhalten die Jugendlichen auch Förderunterricht und eine sozialpädagogische Begleitung. Der Berufsschulunterricht findet in Berufsschulen statt. Nach dem ersten Jahr ist der Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben.
Quellen:
BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 23)
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Die sozialpädagogisch orientierte Berufsausbildung verknüpft Elemente der Berufspädagogik mit Elementen der Sozialpädagogik. Dieser ganzheitliche Ansatz bezieht soziale Lernprozesse als sinnvolle und notwendige Ergänzung des beruflichen Lernens in die Förderung mit ein. Die Ausbildung wird als Teil der Persönlichkeitsentwicklung gesehen. Individuelle Lebensgeschichte und Bedürfnisse werden berücksichtigt und fließen in die Ausbildung ein. Kompetenzansatz und fachpraktisches Lernen sind Merkmale der sozialpädagogisch orientierten Berufsbildung.
Quelle:
"Sozialpädagogisch orientierte Berufsbildung - Empfehlungen und Informationen für die Ausbildungspraxis in der Benachteiligtenförderung", Petra Druckrey (INBAS), Herausgegeben vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, Bonn 1992
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Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen. Sie richtet sich an lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten lässt und bietet diesen umfassende sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung.
Quellen:
BBiG, dort § 1 (2) und § 68 (Personenkreis und Anforderungen)
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Eine Person kann dann für einen Ausbildungsberuf, eine berufliche Tätigkeit oder Position als geeignet bezeichnet werden, wenn sie über die Merkmale verfügt, die Voraussetzung für die jeweils geforderte berufliche Leistungshöhe sind. Im Gegensatz zur Ausbildungsreife werden Anforderungen konkreter Berufsfelder herangezogen, Besonderheiten einzelner Betriebe finden jedoch keine Berücksichtigung. Weiterer Aspekt ist die Frage, ob der Beruf die Merkmale aufweist, die Voraussetzung für berufliche Zufriedenheit der Person sind. Prognosen stützen sich dabei auf Wissen über erfassbare Merkmale der Person oder Beobachtung, wie sich diese verändert haben. Berufliche Eignung kann sich auch zu einem späteren Zeitpunkt durch individuelle Entwicklungsprozesse oder mittels gezielter Förderung noch einstellen.
Quellen:
BA, Ausbildungsreife - Berufseignung - Vermittelbarkeit (S. 4-5)
BMBF, Berufsbildungsbericht 2006 (S. 347 ff)
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Quellen:
Geschäftsanweisungen und Förderrichtlinien zur Berufseinstiegsbegleitung
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Das Berufsgrundbildungsjahr umfasst die berufliche Grundbildung in einem Berufsfeld. Es wird als Vollzeitunterricht oder in kooperativer Form, d.h. als Kombination von schulischer und betrieblicher Ausbildung durchgeführt. Das Berufsgrundbildungsjahr kann auf die Berufsausbildung im dualen System angerechnet werden. Die genaue Durchführung des BGJ wird von den Ländern geregelt.
Quelle:
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Im Übergang Schule - Beruf bezeichnet das Handlungsfeld Berufsorientierung in der Regel Angebote bis zum Ende der allgemeinbildenden Schule.
Die Orientierung bezieht sich dabei auf zwei Seiten: Auf der einen stehen die Jugendlichen, die sich selbst orientieren und dazu zunächst ihre eigenen Interessen, Wünsche und Kompetenzen kennenlernen müssen. Auf der anderen Seite stehen die Bedarfe und Anforderungen der Arbeitswelt und der Gesellschaft, auf die hin junge Menschen orientiert werden.
Berufsorientierung lässt sich definieren als Prozess der Annäherung und Abstimmung zwischen diesen beiden Seiten. In diesem lebenslang dauernden Prozess muss die einzelne Person immer wieder die subjektiven Voraussetzungen reflektieren und in Beziehung setzen zu den objektiven, das heißt von außen gestellten Anforderungen.
Beide Seiten sind geprägt von sich wandelnden gesellschaftlichen Werten, Normen und Ansprüchen und von den technologischen und sozialen Entwicklungen im Wirtschafts- und Beschäftigungssystem. Berufsorientierung ist somit ein Lernprozess, der sowohl in formellen organisierten Lernumgebungen als auch informell im alltäglichen Lebensumfeld stattfindet.
Angebote der Berufsorientierung befähigen junge Menschen, diesen Prozess zu meistern. Konzepte in diesem Sinne gehen über Ziele wie die Herstellung von "Ausbildungsreife" und eine einmalige Berufswahl hinaus. Sie sollen junge Menschen umfassend unterstützen, ihre Persönlichkeit aktiv zu entwickeln und die Anforderungen moderner Arbeit- und Lebenswelten zu bewältigen. Aus diesem Grund sind in den Prozess der Berufsorientierung viele Akteure und Institutionen einbezogen: die Jugendlichen selbst und ihre Eltern, Schulen, Betriebe und Verbände, die Berufsberatung, Fachkräfte für Kompetenzfeststellung und individuelle Förderung, ggf. Einrichtungen aus dem sozialen Umfeld und Fachstellen, die im Einzelfall einbezogen werden.
Quellen:
Glossar des SWA-Programms (Schule - Wirtschaft Arbeitsleben)
Deeken, Sven / Butz, Bert: Berufsorientierung - Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. GPC-Expertise. Bonn 2010
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Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme bereitet auf die Aufnahme einer Ausbildung vor oder dient der beruflichen Eingliederung Jugendlicher.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehört es, den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich im Spektrum geeigneter Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen, den Teilnehmenden die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung oder - sofern dies (noch) nicht möglich ist - für die Aufnahme einer Beschäftigung zu vermitteln und die Teilnehmenden möglichst nachhaltig in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt zu integrieren.
Zielgruppe berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit sind - unabhängig von der erreichten Schulbildung - Jugendliche und junge Erwachsene, sofern sie ohne berufliche Erstausbildung sind, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, insbesondere noch nicht ausbildungsreife Jugendliche, junge Menschen mit fehlender Berufseignung, junge Menschen mit Lernbeeinträchtigung, junge Menschen mit Behinderung, Un- und Angelernte, sozial Benachteiligte, junge Menschen mit Migrationshintergrund, Jugendliche, denen die Aufnahme einer Ausbildung nicht gelungen ist und deren Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen durch die weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden sollen.
Kernelemente der BvB sind die Förderung allgemeiner Kenntnisse und Fähigkeiten sowie beruflicher Grund- und Basisqualifikationen, sprachliche Förderung, Vermittlung von Kompetenzen im IT- und Medienbereich oder auch Bewerbungstraining. Es besteht die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachträglich im Rahmen der Maßnahmen zu erwerben.
BvB werden von geeigneten Trägern durchgeführt, die über die erforderliche personelle, räumliche und technische Ausstattung verfügen. Finanziert werden sie durch die Bundesagentur für Arbeit.
Quelle:
BA, Fachkonzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. § 61 SGB III
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Die Berufsausbildungsvorbereitung zielt nach § 1 des BBIG darauf, Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit zu vermitteln und somit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen. Die Berufsvorbereitung erleichtert jungen Menschen, die nach dem Verlassen der allgemeinbildenden Schule noch nicht ausbildungsreif sind, den Einstieg ins Berufsleben, indem sie eine noch fehlende Berufswahlentscheidung unterstützt und Voraussetzungen für die erfolgreiche Aufnahme einer Berufsausbildung schafft. In ihren Maßnahmen werden schulische Grundlagen verbessert, persönliche Probleme bearbeitet und Qualifizierungssequenzen durchlaufen.
Es gibt unterschiedlichste Angebote zur Berufsvorbereitung. Neben den berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit bieten berufliche Schulen Berufsvorbereitung in Form des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ), des Berufsgrundbildungsjahres oder anderen Qualifizierungsmöglichkeiten an. Weitere Maßnahmen zur Berufsvorbereitung werden von Trägern der Jugendhilfe, beispielsweise in Form von Jugendwerkstätten, angeboten. Das 2005 neue Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit für ihre berufsvorbereitenden Maßnahmen führte verschiedene frühere Maßnahmen zusammen, wobei sowohl eine individualisierte Differenzierung der Förderung als auch Qualifizierungsbausteine und eine kontinuierliche Bildungsbegleitung eingeführt wurde.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit, Neues Fachkonzept
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Das BVJ ist ein besonderer einjähriger bzw. zweijähriger schulischer Bildungsgang. Er wird von Jugendlichen besucht, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und die Voraussetzungen für die Berufsfachschule oder das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) nicht mitbringen. Der Unterricht erfolgt in Vollzeit- oder Teilzeitform oft in kleineren Klassen. Unterrichtet werden etwa zur Hälfte Fachpraxis, zur anderen Hälfte Fachtheorie und Allgemeinbildung. Es erfolgt eine Einführung in ein bis zwei Berufsfelder. Der genaue Rahmen variiert in den einzelnen Bundesländern.
Quellen:
KMK, Definitionenkatalog zur Schulstatistik (S. 15)
BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 54)
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Unter Fallmanagement in der Beschäftigungsförderung wird ein auf den Kunden ausgerichteter Prozess mit dem Ziel der möglichst nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt verstanden.
Es handelt sich um einen kooperativen Prozess. In diesem werden vorhandene individuelle Ressourcen und multiple Problemlagen methodisch erfasst und gemeinsam Versorgungsangebote und Dienstleistungen geplant, die anschließend vom Fallmanager unter aktiver Mitwirkung des Hilfebedürftigen implementiert, koordiniert, überwacht und evaluiert werden. Der individuelle Versorgungsbedarf eines Kunden wird im Hinblick auf das Ziel der mittel- und/ oder unmittelbaren Arbeitsmarktintegration durch Beratung und Bereitstellung der verfügbaren Ressourcen abgedeckt und seine Mitwirkung eingefordert.
Quelle:
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Die Bildungsbegleitung leistet einen Beitrag zur Qualifizierung und Stabilisierung der
Jugendlichen im Rahmen der Ausbildungsvorbereitung. Aufgabe ist das Erstellen und Fortschreiben des Qualifizierungsplans in Absprache mit den
Teilnehmern, der Beratungsfachkraft und den Trägern der berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahmen. Bildungsbegleitung plant, fördert/gewährleistet, organisiert, koordiniert, begleitet und dokumentiert kontinuierlich individuelle Qualifizierungsverläufe über verschiedene Lernorte sowie Bildungs-, Hilfe- und Förderangebote hinweg. Sie beinhaltet Elemente der Beratung, der sozialpädagogischen Betreuung und Begleitung sowie der Koordination. Die Aufgabenbereiche sind daher detailliert abzustimmen und festzulegen. Die Intensität des Angebots richtet sich nach dem Bedarf des einzelnen Jugendlichen.
Sie ist u.a. auch Bestandteil der berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit.
Quellen:
INBAS, Definition von Bildungsbegleitung
GPC, Expertise: Bildungsbegleitung (S. 10)
BA, Fachkonzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. § 61 SGB III
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Quelle:
BMBF: Die Initiative Bildungsketten: Abschluss schaffen - Anschluss finden
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Das an verschiedenen Lernorten tätige Bildungspersonal in der beruflichen Benachteiligtenförderung besteht aus Berufsschullehrerinnen und -lehrern, sozialen Fachkräften (wie Sozialpädagoginnen und -pädagogen) sowie Ausbilderinnen und Ausbildern. Arbeitsfelder sind die jeweils unterschiedlich ausgerichteten berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen sowie Qualifizierungsangebote zur "Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter" unter anderem nach dem SGB III, aber auch beispielsweise die Schulsozialarbeit. Tätigkeiten und Aufgaben beziehen sich auf die Unterweisung in Werkstätten, den Unterricht in Fachtheorie und in allgemein bildenden Fächern sowie auf die Begleitung und Beratung der jungen Menschen.
Im gesamten Übergangsbereich von der Schule in die Arbeitswelt sind sowohl die Lehrkräfte an der allgemein bildenden Schule (Berufsorientierung, Präventionsangebote) einzubeziehen, als auch jene sozialen Fachkräfte, die in den begleitenden Angeboten der Jugendberufshilfe (Interventionsangebote) im Bereich der Sekundarstufe I tätig sind.
Die Förderung von Kooperation zwischen den verschiedenen Berufsgruppen und die Vernetzung ihrer Tätigkeiten sind Gegenstand der Fachdiskussion; ebenso die Professionalisierung für das Handlungsfeld der beruflichen Benachteiligtenförderung und die (gemeinsame) Fortbildung.
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Binnendifferenzierung im Rahmen eines Bildungsangebotes bedeutet, dass jungen Menschen individuelle Formen der Förderung angeboten werden. Dabei wird ein breit gefächertes Angebot vorgehalten, das sich an den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten und dem aktuellen Leistungsstand der Teilnehmenden orientiert. In ihren Methoden, Inhalten und im Anforderungsniveau sind die Angebote an den unterschiedlichen Voraussetzungen und Potenziale der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgerichtet. Alle Teilnehmenden sollen somit einen ihnen gemäßen Weg zur Erreichung der Lernziele finden. Binnendifferenzierende Maßnahmen können sich dabei auf die Zugänge zum Lerninhalt, auf die Qualität oder die Quantität der Lernaufgaben und auf die angewandten Medien beziehen.
Quellen:
Wikipedia, Binnendifferenzierung
BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 43)
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