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Behinderte Menschen

Allgemein gelten Personen dann als behindert, wenn ihre körperlichen, seelischen oder geistigen Funktionen so stark beeinträchtigt sind, dass die unmittelbaren Lebensverrichtungen oder die Teilnahme am Leben der Gesellschaft auf Dauer wesentlich erschwert werden. Allerdings wird nicht jeder, der im medizinischen Sinne behindert ist, auch als Behinderter sozial-rechtlich anerkannt oder betreut.

Behindert im Sinne des SGB III (§ 19) sind Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 des Neunten Buches nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich lernbehinderter Menschen.
Für Menschen mit Behinderungen gelten dabei besondere Regelungen z.B. im Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit zur Berufsvorbereitung, wenn sie aufgrund von Art und Schwere der Behinderung bzw. zur Sicherung des Eingliederungserfolgs besonderer Leistungen im Sinne der §§ 102 ff SGB III bedürfen.

Quelle:

  Blaschke, Dieter u.a.: Berufliche Ausbildung jugendlicher Rehabilitanden, in: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 4/1989, S 483-506 (PDF, 3,4 MB)


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Benachteiligtenförderung

Die Benachteiligtenförderung umfasst die beruflichen Förderangebote für (junge) Menschen im Übergang Schule - Arbeitswelt.
Die Förderangebote verbinden i.d.R. sozial- und berufspädagogische Ansätze mit allgemeinbildenden Ansätzen. Ergänzt werden die Angebote oft um Bildungsberatung und -begleitung.

Die Förderung im Übergang ist deswegen so wichtig, weil hier die Grundlagen für die spätere gesellschaftliche Teilhabe der jungen Menschen gelegt werden. Aufgrund der begrenzten Wahlmöglichkeiten - Ausbildung oder Hochschulbildung - gelingt es vielen Jugendlichen nicht, einen nahtlosen Übergang von der Schule in die Arbeitswelt zu gestalten. Vor allem junge Menschen ohne Schulabschluss, mit schlechten Zeugnissen, mit Migrationshintergrund oder diejenigen mit Brille, ohne Fahrzeug usw. sind bei der Ausbildungsplatzsuche benachteiligt.

Der Begriff Benachteiligtenförderung spiegelt die beiden zentralen Erklärungselemente wider:

  • Förderung
    Die (finanzielle) Förderung geschieht aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen auf unterschiedlichen Ebenen der föderalen Strukturen. ("Förderdschungel")
  • Benachteiligung
    Benachteiligung drückt eine gesellschaftliche Minderachtung aufgrund von individuellen Handicaps oder sozialen sowie strukturellen Tatbeständen aus. (vgl. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG)

Die jungen Menschen in den Maßnahmen werden zusammenfassend als "benachteiligte Jugendliche" charakterisiert. Damit sind alle diejenigen nicht benachteiligt, die sich aktuell nicht in Förderangeboten befinden.
Eine Nicht-Teilnahme an Förderung bedeutet jedoch nicht, dass keine Förderbedürftigkeit besteht - vielleicht ist nur gerade kein Platz frei oder keine Finanzierung möglich!
Genauso wenig ist die Teilnahme an einer Maßnahme automatisch ein Indiz für Förderbedürftigkeit - der Jugendliche hat nur innerhalb des regulären Berufsbildungssytems keinen freien bzw. adäquaten Ausbildungsplatz gefunden

Die Beschreibung der Benachteiligten unterliegt einem Wandel genau wie die offiziell verwendeten Begriffe. Unterschiedliche Wortzusammensetzungen machen die Bandbreite der Benachteiligungen deutlich:
- bildungsbenachteiligt
- Markt-benachteiligt
- sozial benachteiligt
- ...

Wichtig ist festzuhalten, dass es eine klare gesetzliche Grenze hin zu behinderten Menschen gibt: diese haben nach einer Identifizierung durch eine befugte Stelle als "behindert" einen eindeutigen Rechtsanspruch auf Leistungen. Diese Abgrenzung bleibt bei den Benachteiligten eine Grauzone, die nicht eindeutig bzgl. ihrer Ursachen definiert werden kann sondern sich insb. durch ihre Folgen ausweist: hierzu zählt in erster und wichtigster Linie die Ausbildungslosigkeit. Da die Berufsausbildung i.d.R. die Eintrittskarte in die Berufs- und Arbeitwelt ist, kommt der Benachteiligung an dieser Stelle eine entscheidende Rolle bei der Integration sowie Teilhabe in bzw. an der Gesellschaft zu..

Benachteiligt in der beruflichen Bildung sind alle diejenigen,
- die keinen oder keinen adäquaten Ausbildungsplatz bekommen haben oder
- die aufgrund fehlender beruflicher Qualifikation keinen Arbeitsplatz haben.

Der BIBB-Hauptausschuss differenziert die Benachteiligten noch weiter:
Als "benachteiligt" gelten junge Menschen mit individuellem Förderbedarf, die ohne besondere Hilfen keinen Zugang zur Ausbildung und Arbeit finden und ihre soziale, berufliche und persönliche Integration in die Gesellschaft nicht allein bewältigen können.
Benachteiligt sind insbesondere folgende Gruppen:
. noch nicht ausbildungsreife Jugendliche,
. junge Menschen mit fehlender Berufseignung,
. junge Menschen mit Lernbeeinträchtigung,
. Un- und Angelernte,
. sozial Benachteiligte,
. Jugendliche, denen die Aufnahme oder der Abschluss einer Ausbildung nicht gelungen ist und deren Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen durch die weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden sollen.
Häufig finden sich insbesondere junge Menschen mit Migrationshintergrund in diesen Gruppen.

Je nach Finanzierungshoheit oder bildungspolitischer Interessenlage geschieht eine unterschiedliche Konturierung des Feldes. 

Quelle:

  Empfehlng des BIBB-Hauptausschusses Nr. 124

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Berufliche Handlungskompetenz / -fähigkeit

Berufliche Handlungskompetenz ist die Fähigkeit und Bereitschaft, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten, sowohl in Arbeitssituationen als auch für die berufliche und persönliche Entwicklung zu nutzen. Es ist das Ziel der Berufsbildung, die berufliche Handlungskompetenz/-fähigkeit entstehen zu lassen, anzupassen, zu erhalten oder zu erweitern.

Quellen:

  BBiG, §1

  DQR, Diskussionsvorschlag eines Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (PDF, 125 KB)


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Berufliche Integration

Integration bezeichnet die Eingliederung in bzw. Angleichung an vorhandene Wertstrukturen zugunsten der Herausbildung neuer gemeinsamer kultureller Strukturen und sozialer Ordnungen.
In der Benachteiligtenförderung versteht man unter beruflicher Integration das Eingliedern junger Menschen mit besonderem Förderbedarf in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Ziel ist es, dass alle, die dies anstreben und dazu in der Lage sind, ein Angebot auf Ausbildung bzw. Qualifizierung erhalten. Zielgruppen sind dabei diejenigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die auf Grund persönlicher oder sozialer Gegebenheiten benachteiligt sind und deshalb nur schwer Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung finden. Es sollen aber auch junge Menschen mit Migrationshintergrund erreicht werden, deren soziokulturelle, persönliche und/oder familiäre Situation sie bei der beruflichen Orientierung und Entwicklung in Deutschland benachteiligt.

Quellen:

  BMBF, Chancen für Benachteiligte

  BMBF, Förderrichtlinien zum BQF-Programm

Karl-Heinz Hillmann, "Wörterbuch der Soziologie", 4. Auflage, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart (1994), ISBN 3-520-41004-4, S. 377-378


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Berufliche Integrationsförderung

Die berufliche Integrationsförderung umfasst eine Reihe von Maßnahmen und Angeboten zur Förderung der Integration sozial benachteiligter und lernbeeinträchtigter Jugendlicher in den ersten Arbeitsmarkt. Ziel ist es, die jungen Menschen dabei zu unterstützen, sich beruflich zu orientieren, einen Ausbildungsplatz zu suchen, eine Ausbildung zu durchlaufen und erfolgreich zu beenden sowie im Anschluss einen Arbeitsplatz zu finden.

Quelle:

  hiba, Integrationsförderung


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Berufliche Rehabilitation

Die Wiedereingliederung ins  Arbeitsleben sollen die Schwierigkeiten beseitigen oder mildern, die auf Grund einer Behinderung die Berufsausbildung oder Berufsausübung erschweren oder unmöglich erscheinen lassen.

Die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die Jugendlichen und Erwachsenen bei einer vorhandenen oder drohenden Behinderung helfen sollen, möglichst auf Dauer beruflich eingegliedert zu werden oder eingegliedert zu bleiben.

Die hierzu erforderlichen Hilfen haben die Aufgabe, die Erwerbsfähigkeit der behinderten Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wieder herzustellen.

Quellen:

 BMAS: Ratgeber für Menschen mit Behinderung, Ausgabe 2007

 Bundesagentur für Arbeit: Berufliche Rehabilitation

 bundesrecht.juris.de, SGB IX

 REHADAT - Informationssystem zur Beruflichen Rehabilitation


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Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)

Die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) ist eine spezifische Form der dualen Berufsausbildung für benachteiligte Jugendliche, denen nach der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht vermittelt werden kann.. Sie wird durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert. Die praktische Ausbildung absolvieren die Auszubildenden in einer eigenen Ausbildungseinrichtung (z.B. bei einem Bildungsträger) bzw. in kooperierenden Betrieben. Neben einer fachpraktischen Unterweisung erhalten die Jugendlichen auch Förderunterricht und eine sozialpädagogische Begleitung. Der Berufsschulunterricht findet in Berufsschulen statt. Nach dem ersten Jahr ist der Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben.

Quellen:

  BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 23)

  SGB III, §241, Abs. 2

  http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A05-Berufl-Qualifizierung/Publikation/HEGA-08-2007-VA-GA-ausb-Massn-Anlage-BaE.pdf


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Berufsausbildung, sozialpädagogisch orientierte

Die sozialpädagogisch orientierte Berufsausbildung verknüpft Elemente der Berufspädagogik mit Elementen der Sozialpädagogik. Dieser ganzheitliche Ansatz bezieht soziale Lernprozesse als sinnvolle und notwendige Ergänzung des beruflichen Lernens in die Förderung mit ein. Die Ausbildung wird als Teil der Persönlichkeitsentwicklung gesehen. Individuelle Lebensgeschichte und Bedürfnisse werden berücksichtigt und fließen in die Ausbildung ein. Kompetenzansatz und fachpraktisches Lernen sind Merkmale der sozialpädagogisch orientierten Berufsbildung.

Quelle:

"Sozialpädagogisch orientierte Berufsbildung - Empfehlungen und Informationen für die Ausbildungspraxis in der Benachteiligtenförderung", Petra Druckrey (INBAS),  Herausgegeben vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, Bonn 1992


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Berufsausbildungsvorbereitung (BAV)

Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen. Sie richtet sich an lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten lässt und bietet diesen umfassende sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung.

Quellen:

  BBiG, dort § 1 (2) und § 68 (Personenkreis und Anforderungen)


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Berufseignung

Eine Person kann dann für einen Ausbildungsberuf, eine berufliche Tätigkeit oder Position als geeignet bezeichnet werden, wenn sie über die Merkmale verfügt, die Voraussetzung für die jeweils geforderte berufliche Leistungshöhe sind. Im Gegensatz zur Ausbildungsreife werden Anforderungen konkreter Berufsfelder herangezogen, Besonderheiten einzelner Betriebe finden jedoch keine Berücksichtigung. Weiterer Aspekt ist die Frage, ob der Beruf die Merkmale aufweist, die Voraussetzung für berufliche Zufriedenheit der Person sind. Prognosen stützen sich dabei auf Wissen über erfassbare Merkmale der Person oder Beobachtung, wie sich diese verändert haben. Berufliche Eignung kann sich auch zu einem späteren Zeitpunkt durch individuelle Entwicklungsprozesse oder mittels gezielter Förderung noch einstellen.

Quellen:

  BA, Ausbildungsreife - Berufseignung - Vermittelbarkeit (S. 4-5)

  BMBF, Berufsbildungsbericht 2006 (S. 347 ff)


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Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

Das Berufsgrundbildungsjahr umfasst die berufliche Grundbildung in einem Berufsfeld. Es wird als Vollzeitunterricht oder in kooperativer Form, d.h. als Kombination von schulischer und betrieblicher Ausbildung durchgeführt. Das Berufsgrundbildungsjahr kann auf die Berufsausbildung im dualen System angerechnet werden. Die genaue Durchführung des BGJ wird von den Ländern geregelt.

Quelle:

  KMK, Berufsgrundbildungsjahr


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Berufsorientierung

Berufsorientierung soll Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern frühzeitig und prozessorientiert auf die Berufswahlentscheidung zum Ende der Schulzeit vorbereiten, um eine qualifizierte Berufswahl treffen zu können. Berufsorientierung ist einerseits ein Prozess der Annäherung und Abstimmung von Interessen, Wünschen, Wissen, Können und andererseits des Erkennens von Möglichkeiten, Bedarfen und Anforderungen der Arbeits- und Berufswelt. In diesem Prozess gilt es Fähigkeiten und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu erkunden und deren Interesse an unterschiedlichen Tätigkeiten zu prüfen bzw. zu entwickeln.

Erfolgreiche Berufsorientierung zeichnet sich durch fächer- und jahrgangsübergreifende Konzeptionen, die Verknüpfung von theoretischem und praktischem Lernen sowie unterschiedlichen Methoden der Kompetenzförderung, Kompetenzfeststellung und -dokumentation aus. Schulische Berufsorientierung erfordert die Unterstützung des gesamten Kollegiums wie auch der Schulleitung, bindet Eltern frühzeitig ein und erfolgt in Kooperation mit Betrieben, Arbeitsagenturen und weiteren Praxispartnern vor Ort, die u.a. in der Schule über die Möglichkeiten und Anforderungen der lokalen Wirtschaft berichten und Schülern Praktika anbieten, damit diese frühzeitig die betriebliche Praxis kennenlernen.

Quelle:

Famulla, Gerd-E. (u.a.): Berufsorientierung als Prozess. Persönlichkeit fördern, Schule entwickeln, Übergang sichern. Ergebnisse aus dem Programm Schule-Wirtschaft/Arbeitsleben. Hohengehren 2008.


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Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)

Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme bereitet auf die Aufnahme einer Ausbildung vor oder dient der beruflichen Eingliederung Jugendlicher.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehört es, den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich im Spektrum geeigneter Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen, den Teilnehmenden die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung oder - sofern dies (noch) nicht möglich ist - für die Aufnahme einer Beschäftigung zu vermitteln und die Teilnehmenden möglichst nachhaltig in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt zu integrieren.
Zielgruppe berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit sind - unabhängig von der erreichten Schulbildung - Jugendliche und junge Erwachsene, sofern sie ohne berufliche Erstausbildung sind, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, insbesondere noch nicht ausbildungsreife Jugendliche, junge Menschen mit fehlender Berufseignung, junge Menschen mit Lernbeeinträchtigung, junge Menschen mit Behinderung, Un- und Angelernte, sozial Benachteiligte, junge Menschen mit Migrationshintergrund, Jugendliche, denen die Aufnahme einer Ausbildung nicht gelungen ist und deren Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen durch die weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden sollen.
Kernelemente der BvB  sind die Förderung  allgemeiner Kenntnisse und Fähigkeiten sowie beruflicher Grund- und Basisqualifikationen, sprachliche Förderung, Vermittlung von Kompetenzen im IT- und Medienbereich oder auch Bewerbungstraining. Es besteht die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachträglich im Rahmen der Maßnahmen zu erwerben.
BvB werden von geeigneten Trägern durchgeführt, die über die erforderliche personelle, räumliche und technische Ausstattung verfügen. Finanziert werden sie durch die Bundesagentur für Arbeit.

Quelle:

  SGB III, dort § 61

  BA, Fachkonzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. § 61 SGB III


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Berufsvorbereitung

Die Berufsausbildungsvorbereitung zielt nach § 1 des BBIG darauf, Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit zu vermitteln und somit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen. Die Berufsvorbereitung erleichtert jungen Menschen, die nach dem Verlassen der allgemeinbildenden Schule noch nicht ausbildungsreif sind, den Einstieg ins Berufsleben, indem sie eine noch fehlende Berufswahlentscheidung unterstützt und Voraussetzungen für die erfolgreiche Aufnahme einer Berufsausbildung schafft. In ihren Maßnahmen werden schulische Grundlagen verbessert, persönliche Probleme bearbeitet und Qualifizierungssequenzen durchlaufen.

Es gibt unterschiedlichste Angebote zur Berufsvorbereitung. Neben den berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit bieten berufliche Schulen Berufsvorbereitung in Form des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ), des Berufsgrundbildungsjahres oder anderen Qualifizierungsmöglichkeiten an. Weitere Maßnahmen zur Berufsvorbereitung werden von Trägern der Jugendhilfe, beispielsweise in Form von Jugendwerkstätten, angeboten. Das 2005 neue Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit für ihre berufsvorbereitenden Maßnahmen führte verschiedene frühere Maßnahmen zusammen, wobei sowohl eine individualisierte Differenzierung der Förderung als auch Qualifizierungsbausteine und eine kontinuierliche Bildungsbegleitung eingeführt wurde.

Quelle:

  Bundesagentur für Arbeit, Neues Fachkonzept


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Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)

Das BVJ ist ein besonderer einjähriger bzw. zweijähriger schulischer Bildungsgang. Er wird von Jugendlichen besucht, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und die Voraussetzungen für die Berufsfachschule oder das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) nicht mitbringen. Der Unterricht erfolgt in Vollzeit- oder Teilzeitform oft in kleineren Klassen. Unterrichtet werden etwa zur Hälfte Fachpraxis, zur anderen Hälfte Fachtheorie und Allgemeinbildung. Es erfolgt eine Einführung in ein bis zwei Berufsfelder. Der genaue Rahmen variiert in den einzelnen Bundesländern.

Quellen:

  KMK, Berufsvorbereitungsjahr

  KMK, Definitionenkatalog zur Schulstatistik (S. 15)

  BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 54)


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Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement

Unter Fallmanagement in der Beschäftigungsförderung wird ein auf den Kunden ausgerichteter Prozess mit dem Ziel der möglichst nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt verstanden.
Es handelt sich um einen kooperativen Prozess. In diesem werden vorhandene individuelle Ressourcen und multiple Problemlagen methodisch erfasst und gemeinsam Versorgungsangebote und Dienstleistungen geplant, die anschließend vom Fallmanager unter aktiver Mitwirkung des Hilfebedürftigen implementiert, koordiniert, überwacht und evaluiert werden. Der individuelle Versorgungsbedarf eines Kunden wird im Hinblick auf das Ziel der mittel- und/ oder unmittelbaren Arbeitsmarktintegration durch Beratung und Bereitstellung der verfügbaren Ressourcen abgedeckt und seine Mitwirkung eingefordert.

Quelle:

  BA, Grundlageninformationen


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Bildungsbegleitung

Die Bildungsbegleitung leistet einen Beitrag zur Qualifizierung und Stabilisierung der
Jugendlichen im Rahmen der Ausbildungsvorbereitung. Aufgabe ist das Erstellen und Fortschreiben des Qualifizierungsplans in Absprache mit den
Teilnehmern, der Beratungsfachkraft und den Trägern der berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahmen. Bildungsbegleitung plant, fördert/gewährleistet, organisiert, koordiniert, begleitet und dokumentiert kontinuierlich individuelle Qualifizierungsverläufe über verschiedene Lernorte sowie Bildungs-, Hilfe- und Förderangebote hinweg. Sie beinhaltet Elemente der Beratung, der sozialpädagogischen Betreuung und Begleitung sowie der Koordination. Die Aufgabenbereiche sind daher detailliert abzustimmen und festzulegen. Die Intensität des Angebots richtet sich nach dem Bedarf des einzelnen Jugendlichen.

Sie ist u.a. auch Bestandteil der berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit.

Quellen:

  INBAS, Definition von Bildungsbegleitung

  GPC, Expertise: Bildungsbegleitung (S. 10)

  BA, Fachkonzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. § 61 SGB III


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Bildungspersonal

Das an verschiedenen Lernorten tätige Bildungspersonal in der beruflichen Benachteiligtenförderung besteht aus Berufsschullehrerinnen und -lehrern, sozialen Fachkräften (wie Sozialpädagoginnen und -pädagogen) sowie Ausbilderinnen und Ausbildern. Arbeitsfelder sind die jeweils unterschiedlich ausgerichteten berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen sowie Qualifizierungsangebote zur "Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter" unter anderem nach dem SGB III, aber auch beispielsweise die Schulsozialarbeit. Tätigkeiten und Aufgaben beziehen sich auf die Unterweisung in Werkstätten, den Unterricht in Fachtheorie und in allgemein bildenden Fächern sowie auf die Begleitung und Beratung der jungen Menschen.


Im gesamten Übergangsbereich von der Schule in die Arbeitswelt sind sowohl die Lehrkräfte an der allgemein bildenden Schule (Berufsorientierung, Präventionsangebote) einzubeziehen, als auch jene sozialen Fachkräfte, die in den begleitenden Angeboten der Jugendberufshilfe (Interventionsangebote) im Bereich der Sekundarstufe I tätig sind.


Die Förderung von Kooperation zwischen den verschiedenen Berufsgruppen und die Vernetzung ihrer Tätigkeiten sind Gegenstand der Fachdiskussion; ebenso die Professionalisierung für das Handlungsfeld der beruflichen Benachteiligtenförderung und die (gemeinsame) Fortbildung.


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Binnendifferenzierung

Binnendifferenzierung im Rahmen eines Bildungsangebotes bedeutet, dass jungen Menschen individuelle Formen der Förderung angeboten werden. Dabei wird ein breit gefächertes Angebot vorgehalten, das sich an den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten und dem aktuellen Leistungsstand der Teilnehmenden orientiert. In ihren Methoden, Inhalten und im Anforderungsniveau sind die Angebote an den unterschiedlichen Voraussetzungen und Potenziale der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgerichtet. Alle Teilnehmenden sollen somit einen ihnen gemäßen Weg zur Erreichung der Lernziele finden. Binnendifferenzierende Maßnahmen können sich dabei auf die Zugänge zum Lerninhalt, auf die Qualität oder die Quantität der Lernaufgaben und auf die angewandten Medien beziehen.

Quelle:

  Wikipedia, Binnendifferenzierung

  BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 43)


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