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Glossar

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15 Einträge vorhanden

Aktive Arbeitsmarktpolitik

Unter aktiver Arbeitsmarktpolitik werden einerseits direkte Maßnahmen der Arbeitsförderung oder der Einkommenssicherung bei Arbeitslosigkeit verstanden. Andererseits geht es um die gezielte Gestaltung derjenigen Institutionen, die indirekt auf Arbeit und Beschäftigung einwirken - das System der Arbeitsbeziehungen, der (beruflichen) Bildung, der sozialen Sicherung und der gesetzlichen Regulierung von Arbeitsverträgen.
Die aktive Arbeitsmarktpolitik ist im Sozialgesetzbuch III (SGB III) geregelt: Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Sie sind insbesondere darauf auszurichten, das Entstehen von Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen.

Quellen:

http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__1.html


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Aktivierungshilfen

Maßnahmen der Aktivierungshilfen stellen ein niederschwelliges Angebot im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung dar. Sie richten sich an Jugendliche in sozialen Brennpunkten oder strukturschwachen Regionen, die in vielfältiger Weise besonders benachteiligt sind und auf eine andere Weise nicht an eine Ausbildung herangeführt werden können. Die Maßnahmen richten sich nach den Bedürfnissen des jeweiligen Teilnehmerkreises und den örtlichen Gegebenheiten des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes. So werden z.B. Profiling, Berufsorientierung und Bewerbungstraining, aber auch Möglichkeiten zur Verbesserung der schulischen Bildung und der Erwerb beruflicher Grundfertigkeiten angeboten.

Quelle:

  SGB III, § 241 (3a) Förderungsfähige Maßnahmen

  http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A05-Berufl-Qualifizierung/Publikation/HEGA-12-2007-VA-GA-Ausbildungsfoerderung-Anlage-3.pdf


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Altbewerber

Unter "Altbewerber" lassen sich all die Jugendlichen fassen, die sich schon einmal für eine Ausbildung in einem früheren Jahr beworben haben.

Der Anteil der Altbewerber unter den Lehrstellenbewerbern ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Ihre Einmündungschancen verschlechtern sich noch weiter, je länger ihre erstmalige Bewerbung zurückliegt.

Im Vergleich zu den Bewerbern, die erstmalig auf Lehrstellensuche sind, verfügen Altbewerber zwar nicht über schlechtere Schulabschlüsse, dennoch sind ihre Chancen, tatsächlich in eine Berufsausbildung einzumünden, geringer.

Quellen:

 Joachim Gerd Ulrich, Elisabeth M. Krekel: Zur Situation der Altbewerber in Deutschland - Ergebnisse der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2006

 Joachim Gerd Ulrich, Simone Flemming, Elisabeth M. Krekel: Zwiespältige Vermittlungsbilanz der Bundesagentur für Arbeit


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An- und Ungelernte

Zu der Gruppe der An- und Ungelernten werden in der Benachteiligtenförderung Jugendliche und junge Erwachsene ohne abgeschlossene Berufsausbildung gezählt. Es handelt sich dabei um eine sehr heterogene Gruppe: junge Menschen mit abgebrochenem Studium, mit abgebrochener Berufsausbildung, Berufsrückkehrende, arbeitslose An- und Ungelernte, beschäftigte An- und Ungelernte, Erwachsene mit einem nicht mehr verwertbaren Berufsabschluss oder Personen, deren Abschluss in Deutschland keine Anerkennung findet. Gemeinsam ist dieser Gruppe, dass sie aus Alters- und/oder persönlichen (familiären, sozialen) Gründen keine Ausbildung mehr beginnen können/wollen.
Die Einbindung in den Arbeitsmarkt hängt vor allem von der persönlichen formalen Qualifikation ab. An- und Ungelernte tragen daher ein verstärktes Arbeitsmarktrisiko. Mittels der berufsbegleitenden Nachqualifizierung kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ein Berufsabschluss mittels Externenprüfung bei der zuständigen Stelle nachgeholt werden.

Quellen:

  IAB-Werkstattbericht Heft 15


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Analphabetismus

Von Analphabetismus im engeren Sinne wird gesprochen, wenn eine Person zwar einzelne Wörter lesend verstehen bzw. schreiben kann - nicht jedoch ganze Sätze. In diesen Fällen unterschreitet die schriftsprachliche Kompetenz die Satzebene. Diese Art von Analphabetismus betrifft mehr als vier Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung.

Von funktionalem Analphabetismus spricht man bei Unterschreiten der Textebene, d.h., dass eine Person zwar einzelne Sätze lesen oder schreiben kann, nicht jedoch zusammenhängende - auch kürzere - Texte. Gemeint ist ein erwachsener Personenkreis, nicht junge Menschen, die noch der Schulpflicht der allgemeinbildenden Schulen unterliegen. Schriftlichsprachliche Kompetenzen Erwachsener werden heute als notwendige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und für die individuelle Verwirklichung von Chancen betrachtet. In der Arbeitswelt setzen auch einfache Beschäftigungen häufig das Lesen schriftlicher Arbeitsanweisungen voraus.

Von funktionalem Analphabetismus sind mehr als vierzehn Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung betroffen. Das entspricht einer Größenordnung von 7,5 Millionen funktionaler Analphabetinnen und Analphabeten in Deutschland.

Quelle:

  Grotlüschen, Anke; Riekmann, Wibke:  leo. - Level-One Studie Literalität von Erwachsenen auf den unteren Kompetenzniveaus. Presseheft. Hamburg 2011

  Projektträger im DLR e. V. (Hg.): Zielgruppen in Alphabetisierung und Grundbildung. Bonn 2011

 

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Arbeitslosengeld I

Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und abhängig von weiteren Voraussetzungen gezahlt wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmer, die arbeitslos sind, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Arbeitnehmer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, haben vom Beginn des folgenden Monats an keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Anwartschaftszeit gemäß § 123 SGB III erfüllt derjenige, der in den zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit 360 Tage in einer beitragspflichtigen Beschäftigung gestanden hat oder aus sonstigen Gründen versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung war (z. B. Kindererziehungszeiten, Wehrdienst- und Zivildienstzeiten). Die Höhe des ALG I beträgt für Arbeitslose mit Kindern 67 %, für alle anderen 60 % des Netto-Leistungsentgelts.


 

Quellen:

  SGB III, Paragraphen 117 bis 134


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Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II (ALG II) ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II. Es wurde in Deutschland zum 1. Januar 2005 durch das so genannte "Hartz-IV-Gesetz" eingeführt. Es  fasst die frühere Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe auf Leistungsniveau des soziokulturellen Existenzminimums zusammen. Trotz der Bezeichnung als Arbeitslosengeld ist Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung, ALG II kann auch ergänzend zu anderem Einkommen und dem Arbeitslosengeld I bezogen werden. Neben dem ALG II als Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden Leistungen erbracht, welche die Hilfebedürftigkeit beenden oder verringern sollen, vor allem dadurch, dass der Hilfeeempfänger in Erwerbsarbeit eingegliedert wird oder eine Erwerbsarbeit beibehalten kann. Die dem ALG II entsprechende Leistung für Personen, die nicht erwerbstätig sein können, ist die Sozialhilfe nach dem SGB XII.

 

Quellen:

  SGB II, §§ 7 - 13: Berechtigte für Leistungen gemäß SGB II sowie §§ 19-27: ALG II

  Merkblatt der Arbeitsagentur für Arbeit zum ALG II


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Arbeitsmarkt, zweiter

Als Zweiten Arbeitsmarkt bezeichnet man einen Arbeitsmarkt, in dem Arbeitsplätze oder Beschäftigungsverhältnisse nur mithilfe von öffentlichen Fördermitteln erhalten oder geschaffen werden können, Mit dem zweiten Arbeitsmarkt wird das Ziel verfolgt, Arbeitslosigkeit zu verringern und den von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen den späteren Übergang in den normalen ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dies geschieht häufig mittels Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder finanzielle Zuschüssen.

Quellen:

Das Lexikon der Wirtschaft. Grundlegendes Wissen von A bis Z. 2. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2004. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2004.

  http://www.iab.de/389/section.aspx/Publikation/i950720f04

  http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=8W0T0F


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Assessment Center

Das Assessment-Center-Verfahren ist ein Instrument zur Eignungsdiagnostik. Seine Einsatzgebiete sind vor allem bei Bewerbungs- und Auswahlverfahren erprobt. Jugendlichen kann damit z.B. die Entscheidung für einen Beruf erleichtert werden. Eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben werden gestellt und von geschulten Beobachtern nach vorgegebenen Kriterien bewertet. Die Ergebnisse fließen in ein differenziertes Fähigkeitsprofil mit Informationen über berufliche Stärken, Kompetenzen und zukünftige Potenziale ein. Das Assessment-Center-Verfahren stellt somit ein hilfreiches Instrument zur Feststellung der Berufseignung dar.

Quellen:


Fülbier, P./Münchmeier, R. (Hrsg.), Handbuch Jugendsozialarbeit 2001, Votum-Verlag, Münster (S.971)

  IMBSE, Assessment Center News 

  IMBSE, Das Assessment-Center-Verfahren: Einführung


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Ausbildung, duale (in einem anerkannten Ausbildungsberuf)

Die Berufsausbildung hat die für die Ausbildung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.

Ein anerkannter Berufsabschluss kann entweder betrieblich - in bestimmten Berufen auch vollzeitschulisch - oder in einer sonstigen Berufsbildungseinrichtungen außerhalb der schulischen und betrieblichen Berufsbildung erworben werden (außerbetriebliche Berufsbildung), wobei sowohl die betriebliche wie die außerbetriebliche Ausbildung in Kooperation mit der Berufsschule erfolgt.

Gesetzliche Grundlagen für die Berufsausbildung sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO). Für anerkannte Ausbildungen sind keine bestimmten Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben. Die Einstellungsbedingungen können von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein. Die Ausbildung dauert je nach Beruf 2 bis 3 ½ Jahre, die Struktur der Berufe wird kontinuierlich an neue ökonomische Entwicklungen angepasst.

Quellen:

  BBiG, dort § 1 (3)

BA, Ausbildung Beruf Chancen (Website eingestellt)

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Ausbildung, schulische

Verschiedene Berufsabschlüsse  können an staatlich anerkannten Fachschulen und Berufsfachschulen erworben werden . Theorie und Praxis werden hier in vollzeitschulischer Form vermittelt (geregelt nach Bundes- oder Landesrecht). Dazu gehören die bundeseinheitlich geregelten Gesundheits- und sozialpädagogischen Berufe (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger/in), Sekretariats- und Fremdsprachenberufe (z.B. Fremdsprachenkorrespondent/in) sowie Berufe, die nach Landesrecht ausgebildet werden (z. B. Technische Assistenten verschiedener Fachrichtungen). Der fachbezogene Unterricht erfolgt projektorientiert, zusätzlich  werden auch allgemein bildende Fächer angeboten. Betriebspraktika  ergänzen  i.d.R. diese Form der Ausbildung. Die Ausbildung endet mit einem anerkannten Berufsabschluss. Häufig sind für schulische Ausbildungsgänge (z.B. Erzieher/in, Logopäde/in) der mittlere Bildungsabschluss oder ein Mindestalter Voraussetzung. Verschiedene Ausbildungen vermitteln neben dem Berufsabschluss auch höhere Bildungsabschlüsse bis hin zur allgemeinen Hochschulreife.

Quellen:

  Step on!, Schulische Ausbildung

BA, Ausbildung Beruf Chancen (Website eingestellt)


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Ausbildungsbausteine

Ausbildungsbausteine sind zeitlich abgegrenzte standardisierte und didaktisch begründete Teilmengen der geltenden Ausbildungsordnung eines Ausbildungsberufes, die sich an berufstypischen und einsatzgebietsüblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientieren. Sie umfassen in der Summe das gesamte Berufsbild sowie sämtliche Inhalte (Mindeststandards).

Ausbildungsbausteine sehen keine Prüfungen bzw. Zertifizierungen vor, die Prüfungsregelungen der geltenden Ausbildungsordnungen bleiben also unverändert (Zwischen- und Abschlussprüfungen).
 
Ausbildungsbausteine erhalten das Berufsprinzip, da die Unteilbarkeit der Ausbildung als konstitutives Prinzip bestehen bleibt. Erst die Absolvierung aller Bausteine begründet die Beruflichkeit; eine Zersplitterung der Ausbildung findet nicht statt.

Ausbildungsbausteine beschreiben das gesamte Berufsbild lernergebnisorientiert: Entscheidend sind die nach Absolvierung der Ausbildung erworbenen Fertigkeiten der Lernenden/Auszubildenden. Dabei liegt ein Kompetenzverständnis zugrunde, das sich am Lernfeldkonzept der KMK orientiert.

 BIBB, Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis (BWP) 4/2008


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Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Ausbildungsbegleitende Hilfen unterstützen junge Menschen, die in einer betrieblichen Ausbildung sind und bei denen der erfolgreiche Ausbildungsabschluss gefährdet ist. Die Maßnahmen umfassen Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten und zur Förderung des Erlernens von Fachpraxis und Fachtheorie sowie individuelle sozialpädagogische Unterstützung und Begleitung zur Sicherung des Ausbildungserfolges. Das Angebot wird von Bildungsträgern im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit erbracht. Dabei soll die Aufnahme, Fortsetzung sowie der erfolgreiche Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ermöglicht und ein Ausbildungsabbruch verhindert werden.

Quellen:

  BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 23)

  SGB III, dort § 241 (1)


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Ausbildungsmanagement, externes

Externes Ausbildungsmanagement unterstützt Betriebe in allen Fragen rund um die Ausbildung. Ziel ist, die Betriebe zu entlasten, ihre Ausbildungsbereitschaft zu erhöhen und so zu einer Erhöhung des Ausbildungsangebotes und der Ausbildungsqualität zu kommen. Das Angebot umfasst dabei u.a. administrative Aufgaben, Hilfe bei der Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber sowie Mediation bzw. Moderation bei Konflikten innerhalb des Betriebes oder zwischen beteiligten Lernorten.

Quellen:

 ausbildernetz.de, Grundlageninformationen

 BIBB, Förderrichtlinie zur Durchführung des Programms JOBSTARTER


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Ausbildungsreife

In der Fachdiskussion hat sich die Definition des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland durchgesetzt: Demnach kann eine Person als ausbildungsreif bezeichnet werden, wenn sie die allgemeinen Merkmale der Bildungs- und Arbeitsfähigkeit erfüllt und die Mindestvoraussetzungen für den Einstieg in die berufliche Ausbildung mitbringt. Dabei geht es nicht um spezifische Anforderungen einzelner Berufe (Berufseignung). Fehlende Ausbildungsreife zu einem gegebenen Zeitpunkt schließt nicht aus, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt erreicht werden kann.

Der Begriff Ausbildungsreife steht allerdings im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen. Die Befürworter bündeln in ihm die Anforderungen der Wirtschaft an Ausbildungsstellenbewerberinnen und -bewerber und bieten so einen Orientierungsrahmen für Jugendliche, Eltern, Schulen, Betriebe und Berufsberatung.  Die kritischen Stimmen sehen in der Ausbildungsreife eine konjunkturabhängige Messlatte. Diese könne in Zeiten fehlender Ausbildungsplätze genutzt werden, um Jugendlichen die notwendigen Voraussetzungen für eine Ausbildung und somit den Bewerberstatus abzusprechen.

Quellen:

  Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland: Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife (S.13). Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit Nürnberg  

  Eberhard, Verena: Das Konzept der Ausbildungsreife - ein ungeklärtes Konstrukt im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen. Ergebnisse des BIBB. 2006 (PDF, 1,27 MB)

 


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