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Glossar

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8 Einträge vorhanden

Individualisierung

Jugendliche mit besonderem Förderbedarf bilden keine homogene Gruppe, sondern unterscheiden sich erheblich voneinander. Dies macht Förderkonzepte notwendig, die gezielt auf jedes einzelne Individuum eingehen. Um bedarfsgerechte Angebote unterbreiten zu können, muss die Ausgangssituation zunächst detailliert untersucht werden (Adressatenanalyse), um darauf aufbauend eine passgenaue Förderung, die sich an den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten und dem relevanten aktuellen Leistungsstand des Einzelnen orientieren, zu initiieren. Relevante Schritte zur Individualisierung von Lernprozessen sind die Förderdiagnose als Grundlage der Förderung, die Erstellung und Vereinbarung eines individuellen Förder- und Qualifizierungsplanes und binnendifferenzierte pädagogische Prozesse, die der Persönlichkeit und den individuellen Stärken der Teilnehmenden entsprechen.

Quelle:

  BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 96)


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Individuell Beeinträchtigte

Als individuelle Beeinträchtigungen können alle physischen und psychischen oder sonstigen persönlichen Beeinträchtigungen individueller Art, wie z.B. Abhängigkeit, Verschuldung, Delinquenz, Behinderung oder auch wirtschaftliche Benachteiligung betrachtet werden. Aber auch individuelle Beeinträchtigungen, insbesondere psychische, physische oder sonstige persönliche Beeinträchtigungen individueller Art, insbesondere Lernbeeinträchtigung, Lernstörung, -schwächen, Leistungsbeeinträchtigung, -störungen, -schwächen, Entwicklungsstörungen sind als solche einzuordnen. In Ergänzung zu den sozialen Benachteiligungen bilden individuelle Beeinträchtigungen über das SGB VIII § 13 den rechtlichen Ausgangspunkt der Jugendsozialarbeit.

Quellen:

  Zur Leistungskonkurrenz zwischen SGB II und § 13 SGB VIII [Bezugnehmend auf Münder, LPK-KJHG, § 13 Rz.17., Kunkel, a.a.O., § 13 Rz.9.] 


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Individuelle Förderung

Individuelle Förderung zielt darauf, Kompetenzen auf individuellen Wegen zu entwickeln, das heißt, alle Bildungsprozesse von der einzelnen Person aus zu denken und zu gestalten. Sie unterstützt junge Menschen im Übergang Schule - Beruf, Verantwortung für den eigenen Lern- und Entwicklungsprozess zu übernehmen und fördert ihre Selbstständigkeit. Dem Personal in Schulen, bei Trägern und Betrieben ermöglicht sie eine gezielte individuelle Unterstützung dieses Entwicklungsprozesses.

Die individuelle Förderplanung umfasst den gesamten Prozess der individuellen Förderung: Die pädagogische Diagnose liefert Informationen über die Voraussetzungen, die Grundlage der individuellen Förderung. Der Förderplan bildet eine Art Vertragsgrundlage aller, die am individuellen Förder- und Entwicklungsprozess beteiligt sind, in ihm werden Ziele, Aufgaben, Zeit und Kontrolle festgelegt. Im pädagogischen Prozess, auf den der Förderplan ausgerichtet ist, werden Entwicklungsaufgaben und pädagogische Maßnahmen umgesetzt und förderliche Lernumgebungen gestaltet.

Die Förder- und Entwicklungsplanung verläuft strukturiert, aber als dynamischer Prozess und geht weit über das mechanistische Abarbeiten festgelegter Pläne hinaus. Sie ist als durchgängiges pädagogisches Prinzip zu verstehen und erfordert die Kooperation aller, die am Prozess der Kompetenzentwicklung beteiligt sind.

Quellen:

  Schnadt, Pia: Individuelle Förderplanung in der Benachteiligtenförderung (förderplan.de). o. J.

  Zoyke, Andrea: Qualitätskompass Individuelle Förderung. Grundidee und Leitlinien zur Gestaltung von Förder- und Entwicklungsprozessen. Paderborn 2010


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Inklusion

Die Idee der Inklusion zielt auf eine Gesellschaft, die auf Menschenrechten, Wertschätzung und Respekt beruht. Diese sichert allen ihren Mitgliedern gleiche und volle Rechte auf individuelle Entwicklung und Teilhabe zu - unabhängig von Fähigkeiten, Geschlecht, sexueller Orientierung, sozialer oder ethnischer Herkunft etc. Inklusion zielt darauf, alle Prozesse der Exklusion zu beseitigen, sie bekämpft Ausgrenzungsrisiken wie Armut und Diskriminierung.

Während die Integrationspädagogik Normen setzt, Abweichungen definiert und über Sonderförderung wieder integriert, sind bei der inklusiven "Pädagogik der Vielfalt" alle selbstverständliche Mitglieder der jeweiligen Gemeinschaft. Hier haben alle Menschen uneingeschränkten Zugang zu allen Angeboten allgemeiner und beruflicher Bildung. Sie erhalten die Unterstützung, die ihren Bedürfnissen entspricht und die sie benötigen, um ihre Persönlichkeit und ihre Begabungen voll zu entfalten.

Zu einer inklusiven Bildung im Sinne der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen hat sich Deutschland 2009 verpflichtet. Das Übereinkommen geht von den Menschenrechten aus und konkretisiert deren Umsetzung aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen. Der Nationale Aktionsplan, den die Bundesregierung im Juni 2011 vorlegte, umfasst ein breites Spektrum von Handlungsfeldern von Arbeit und Beschäftigung über Bildung, verschiedene Ziel- und Altersgruppen bis hin zu Wohnen, Freizeit und gesellschaftlicher Teilhabe.

In der beginnenden Umsetzung liegt ein Schwerpunkt im Bereich der Bildungspolitik, überwiegend konzentriert auf den gemeinsamen Unterricht von jungen Menschen mit und ohne Behinderung. In der Sozialen Arbeit stehen Prozesse der sozialen Exklusion im Vordergrund, so lenkt die Jugendsozialarbeit den Blick auf junge Menschen, die in besonderer Weise von Ausgrenzungsrisiken bedroht oder betroffen sind, z. B. von Armut, fehlenden Schul- und Berufsabschlüssen und sozialen Folgeproblemen.

Auf die Benachteiligtenförderung bezogen lässt sich die Inklusion als Herausforderung verstehen, auf normative Zuschreibungen (wie benachteiligt oder ausbildungsreif) zu verzichten und die bisherige "Sonderförderung" kritisch zu reflektieren. Ziel einer notwendigen Weiterentwicklung könnte eine "inklusive Berufsbildung" sein, die allen Jugendlichen Zugänge zum Regelsystem beruflicher Bildung - zur Ausbildung - öffnet und sie nach individuellen Bedürfnissen professionell fördert. Erste Vorschläge fordern Handlungskonzepte für eine "inklusive Pädagogik des Übergangs".

Quellen: 

  BMAS: Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft. Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (PDF, 12 MB)

  Oehme, Andreas: Inklusion und Jugendsozialarbeit - inklusive Jugendsozialarbeit? In: Dreizehn. Zeitschrift für Jugendsozialarbeit. Sonderausgabe zum 14. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag, Juni 2011. S. 14-16 (PDF, 3,2 MB)


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Integration, berufliche

Integration bezeichnet die Eingliederung in bzw. Angleichung an vorhandene Wertstrukturen zugunsten der Herausbildung neuer gemeinsamer kultureller Strukturen und sozialer Ordnungen.
In der Benachteiligtenförderung versteht man unter beruflicher Integration das Eingliedern junger Menschen mit besonderem Förderbedarf in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Ziel ist es, dass alle, die dies anstreben und dazu in der Lage sind, ein Angebot auf Ausbildung bzw. Qualifizierung erhalten. Zielgruppen sind dabei diejenigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die auf Grund persönlicher oder sozialer Gegebenheiten benachteiligt sind und deshalb nur schwer Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung finden. Es sollen aber auch junge Menschen mit Migrationshintergrund erreicht werden, deren soziokulturelle, persönliche und/oder familiäre Situation sie bei der beruflichen Orientierung und Entwicklung in Deutschland benachteiligt.

Quellen:

  BMBF, Förderrichtlinien zum BQF-Programm

Karl-Heinz Hillmann, "Wörterbuch der Soziologie", 4. Auflage, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart (1994), ISBN 3-520-41004-4, S. 377-378


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Integrationsförderung, berufliche

Die berufliche Integrationsförderung umfasst eine Reihe von Maßnahmen und Angeboten zur Förderung der Integration sozial benachteiligter und lernbeeinträchtigter Jugendlicher in den ersten Arbeitsmarkt. Ziel ist es, die jungen Menschen dabei zu unterstützen, sich beruflich zu orientieren, einen Ausbildungsplatz zu suchen, eine Ausbildung zu durchlaufen und erfolgreich zu beenden sowie im Anschluss einen Arbeitsplatz zu finden.

Quelle:

  hiba, Glossar (Online-Angebot existiert nicht mehr)

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Interkulturelle Arbeit

Interkulturelle Arbeit folgt der Idee einer multikulturellen Gesellschaft mit den Prinzipien der Anerkennung und der Gleichheit. Sie soll zu interkulturellem Verstehen und Dialog befähigen. Zu verfolgende Ziele können dabei sein, sich des eigenen kulturellen Hintergrunds bewusst zu werden, in diesem Zusammenhang auch Wissen über andere Kulturen zu erlangen, ihnen gegenüber Toleranz und Kommunikationsbereitschaft zu entwickeln und Differenzen zu überbrücken.

Quelle:

  SGB VIII-Online-Handbuch, Spezifisch methodische Techniken in der interkulturellen Arbeit


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Interkulturelle Kompetenz

Interkulturelle Kompetenz ist die Fähigkeit, mit Menschen anderer Kulturkreise erfolgreich zu kommunizieren. Interkulturell kompetent ist eine Person, die bei der Zusammenarbeit mit Menschen aus ihr fremden Kulturen deren spezifische Konzepte der Wahrnehmung, des Denkens, Fühlens und Handelns erfasst und begreift. Frühere Erfahrungen werden frei von Vorurteilen miteinbezogen und erweitert, die Bereitschaft zum Dazulernen ist ausgeprägt. Diese Fähigkeiten können schon in jungen Jahren vorhanden sein oder auch entwickelt und gefördert werden. Das wird als interkulturelles Lernen bezeichnet. Die Basis für erfolgreiche interkulturelle Kommunikation ist emotionale Kompetenz und interkulturelle Sensibilität.

Interkulturelle Kompetenzen sind sowohl von Akteuren der Benachteiligtenförderung gefragt, um Personen mit Migrationshintergrund adäquat fördern zu können sowie von Seiten der integrierenden Gesellschaft, um Integrationschancen zu öffnen. Darüber hinaus sind interkulturelle Kompetenzen von Personen mit Migrationshintergrund als eine ihrer besonderen Ressourcen zu verstehen.


Quellen:

Thomas Baumer: Handbuch Interkulturelle Kompetenz (2 Bände). Zürich 2003

Beatrice Hecht-El Minshawi: Interkulturelle Kompetenz : for a better understanding. Schlüsselfaktoren für internationale Zusammenarbeit. Weinheim 2003


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