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Glossar

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7 Einträge vorhanden

Jugendberufshilfe

Die Jugendberufshilfe umfasst Hilfen, Maßnahmen und Projekte, die junge Menschen beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung und beim Übergang von der Ausbildung in Arbeit unterstützen. Außerdem gehören beschäftigungswirksame Maßnahmen und qualifizierende Beschäftigungsprojekte für noch nicht qualifizierte junge Menschen zum Handlungsfeld. Rechtliche Grundlage der Jugendberufshilfe bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Quelle:

Fülbier, P./Münchmeier, R. (Hrsg.), Handbuch Jugendsozialarbeit 2001, Votum-Verlag, Münster (S. 486)


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Jugendkonferenz

Jugendkonferenzen ist ein Instrument des Übergangsmanagements.
Im SGB II ist in § 18 die örtliche Zusammenarbeit festgelegt, sowie in § 44b Abs. 1 die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten. Aus diesem Grund wird empfohlen, wo es sinnvoll und notwendig erscheint, dass die Träger der Grundsicherung alle Träger der regionalen Jugendsozialarbeit zu einer Jugendkonferenz einladen.
Die Aufgaben bestehen im Austausch über Informationen (z.B. über die Umsetzung des SGB II in der Region), der Vorstellung aktueller Programme und von Grundzügen der Maßnahmeplanung, Optimierung vorhandener Netzwerkstrukturen, Schwerpunktsetzung für schwierige Zielgruppen und die Entwicklung von Kompetenzen für besonders benachteiligte Jugendliche.

Quellen:

  Kompendium SGB II - Aktive Arbeitsmarktpolitik nach dem SGB II (BA)

  SGB II §18

  SGB II § 44b

 

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Jugendliche im Strafvollzug

Der Jugendstrafvollzug findet in Deutschland gemäß Jugendgerichtsgesetz meist in eigenen Jugendstrafanstalten statt. Durch die Föderalismusreform sind die Länder für die Gestaltung des Strafvollzugs zuständig. Seit dem 1. 1. 2008 gelten in Deutschland 16 Jugendstrafvollzugsgesetze.

Bereits 1989 gab der Europarat eine Empfehlung zur beruflichen Bildung im Strafvollzug heraus. Dies geschah in der Erwägung, dass das Recht auf Bildung ein Grundrecht ist und dazu beiträgt, die Rückkehr in die Gesellschaft zu erleichtern.

Die Chancen zur beruflichen Integration junger Strafgefangener könnten verbessert werden, wenn die Eingliederung bereits während der Haft vorbereitet würde. Die Arbeitsagenturen sind allerdings erst nach deren Entlassung zuständig. Sofern ein Übergangsmanagement existiert, ist dieses in den Bundesländern unterschiedlich organisiert. In den bestehenden Maßnahmen wird meist auf Netzwerkarbeit und die Verknüpfung von Einzelmaßnahmen gesetzt. Bei einer durchschnittlichen Haftzeit von zwölf Monaten kann der Jugendstrafvollzug mit seinen vielfältigen Qualifizierungsmaßnahmen durchaus als Teil des Übergangssystems angesehen werden.


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Jugendliche mit Behinderung

Allgemein gelten Personen dann als behindert, wenn ihre körperlichen, seelischen oder geistigen Funktionen so stark beeinträchtigt sind, dass die unmittelbaren Lebensverrichtungen oder die Teilnahme am Leben der Gesellschaft auf Dauer wesentlich erschwert werden. Allerdings wird nicht jeder, der im medizinischen Sinne behindert ist, auch als Behinderter sozial-rechtlich anerkannt oder betreut.

Behindert im Sinne des SGB III (§ 19) sind Jugendliche, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 des Neunten Buches nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich lernbehinderter Menschen.

Für Jugendliche mit Behinderungen gelten dabei besondere Regelungen z.B. im Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit zur Berufsvorbereitung, wenn sie aufgrund von Art und Schwere der Behinderung bzw. zur Sicherung des Eingliederungserfolgs besonderer Leistungen im Sinne der §§ 102 ff SGB III bedürfen.

Quelle:

  Blaschke, Dieter u.a.: Berufliche Ausbildung jugendlicher Rehabilitanden, in: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 4/1989, S 483-506 (PDF, 3,4 MB)


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Jugendliche mit Migrationshintergrund

Zu Personen mit Migrationshintergrund zählen nach offizieller Definition die nach 1949 Zuwanderten sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem nach 1949 zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil. Knapp 20 % der deutschen Wohnbevölkerung hatte 2006 einen Migrationshintergrund, der Anteil in der Zielgruppe der Benachteiligtenförderung liegt aufgrund der Alterstruktur und der geringeren Bildungsbeteiligung deutlich höher: Unter den 25 bis 34-jährigen haben 41,7 % keinen beruflichen Abschluss (ohne Migrationshintergrund 12,6 %). Hinsichtlich ihrer Problemlagen sind Personen mit Migrationshintergrund keine homogene Gruppe, ihre Situation und Unterstützungsbedarfe sind insbesondere oft nach jungen Männern und Frauen, andererseits auch nach (Spät-)Aussiedlern und anderen zu differenzieren.

Die Ursachen für die geringere Bildungsbeteiligung liegen teils in den sozioökonomischen Hintergründen der Familien, sprachlichen Defiziten, herkunfts-/kulturspezifische Besonderheiten sowie Diskriminierung und einem nicht vollständig an die Anforderungen eines Zuwanderungslands angepassten Bildungs- und Unterstützungssystems.

Quelle:

  7. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland (PDF, 4,6 MB)


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Jugendsozialarbeit

Jugendsozialarbeit stellt Hilfen bereit, um benachteiligten (und beeinträchtigten) Jugendlichen einen Zugang zu Beruf und Arbeit zu geben und ihnen so eine dauerhafte (Re-)Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Jugendsozialarbeit hat ihre rechtssystematische Absicherung in § 13 SGB VIII gefunden.
Die Berücksichtigung der historischen Entwicklung von Jugendsozialarbeit verdeutlicht ein breites Selbstverständnis der Träger der Jugendsozialarbeit. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendaufbauwerk (BAG JAW), der bundesweite Zusammenschluss der Trägerorganisationen im Bereich der Jugendsozialarbeit, beschreibt 1952 die Hauptformen der Jugendsozialarbeit so: Jugendwohnen, Grundausbildungslehrgänge, gemeinnützige Ausbildungsstätten, überbetriebliche Ausbildungskurse und berufsfördernde Maßnahmen und Jugendgemeinschaftswerke (offene und geschlossene).

Quellen:

Breuer, Karl Hugo (2001): Jugendsozialarbeit in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg (1945-1965) In: Fülbier, Paul; Münchmeier, Richard (Hrsg.) (2001): Handbuch Jugendsozialarbeit. Geschichte, Grundlagen, Handlungsfelder, Organisationen. Münster. (Votum). S. 47-83.

  Belle, Andreas: Bildung und Jugendsozialarbeit: eine empirische Untersuchung zur Irritation und Transformation von inkorporierten Handlungsroutinen benachteiligter Jugendlicher in Projekten der Jugendsozialarbeit.


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Jungen und Männer

Männer schneiden in der beruflichen Laufbahn häufig erfolgreicher ab als Frauen und sie ergreifen meist die besser bezahlten und karriereorientierteren Berufe. Dennoch können junge Männer aus bildungspolitischer Perspektive als die problematischere Gruppe gelten. Während in den 70er Jahren das katholische Mädchen vom Land als klassische Bildungsverliererin galt, ist es heute eher der Junge mit Migrationshintergrund.

Je geringer qualifizierend die Schulform ist, desto höher ist der Anteil der Jungen. Während unter deutschen Jungen jeder zehnte die Schule ohne Abschluss beendet, sind es knapp sechs Prozent der Mädchen (unter Ausländern liegt dies Verhältnis bei 22 zu 16 Prozent). Der Männeranteil im Berufsvorbereitungsjahr liegt bei knapp zwei Dritteln und im Berufsgrundbildungsjahr bei 70 Prozent.

Das Berufswahlspektrum der Jungen ist breiter als das der Mädchen, doch sie orientieren sich in ihren Berufswünschen sowie den Ausbildungswegen an tradierten Geschlechterbildern und ergreifen Berufe im handwerklichen und industriellen Bereich. Dies kann sich aufgrund des beruflichen Wandels zunehmend als riskante Strategie erweisen. Beim direkten Übergang von der Schule in die Berufsausbildung sind Männer bereits häufiger von Jugendarbeitslosigkeit betroffen als Frauen.

Eine jungengerechte Benachteiligtenförderung reagiert hierauf sowohl mit der inhaltlichen Ausrichtung (z.B. mit Arbeit an männlichen Rollenbildern und sozialen Kompetenzen) als auch mit der methodisch didaktischen Gestaltung (z.B. durch die Vermeidung überwiegend schulischer Angebote, da die Aufmerksamkeit von Jungen dabei stärker als die von Mädchen von der geschlechtshomogenen Peer-Group auf sich gezogen wird).

Quelle:

Budde, Jürgen: Bildungs(miss)erfolge von Jungen und Berufswahlverhalten bei Jungen/ männlichen Jugendlichen. Bildungsforschung Band 23. BMBF (Hrsg.) Bonn/Berlin 2008 (PDF, 0,7 MB)


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