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Qualifizierungsbausteine sind inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten in der Berufsausbildungsvorbereitung. Sie befähigen zur Ausübung einer Tätigkeit, die Teil einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist. Sie beschreiben Kompetenzen, über die jemand verfügt, wenn sie/er den Baustein erfolgreich abgeschlossen hat. Diese in sich abgeschlossenen Kompetenzen beziehen sich immer auf den Ausbildungsrahmenplan eines oder mehrerer Ausbildungsberufe. Der Qualifikationszuwachs der Jugendlichen wird durch eine Prüfung festgestellt und in einem Zeugnis dokumentiert. Qualifizierungsbausteine sind sowohl eine Grundlage für einen individuellen Qualifizierungsprozess als auch Instrument zur Dokumentation der Inhalte der Berufsausbildungsvorbereitung.
Quellen:
Datenbank der Qualifizierungsbausteine
INBAS, Definition Qualifizierungsbausteine
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Qualifizierungs- und Kompetenznachweise geben Personen die Möglichkeit, ihre individuell erworbenen Kompetenzen sowie beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen, die innerhalb und außerhalb traditioneller Aus- und Weiterbildungsinstitutionen gemacht werden, systematisch zu erkennen, zu erfassen, zu dokumentieren und zu sammeln.
Qualifizierungs- und Kompetenznachweise sind persönliche Dokumente, die die Nutzenden auf ihrem Bildungsweg begleiten. Sie werden zur Orientierung, zur Planung und zur Dokumentation des eigenen lebenslangen Lernens eingesetzt. Hierzu gehören die Schul- und Berufsbildung, die Nachqualifizierung sowie die berufliche Weiterbildung.
Quellen:
Eigene Definition
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Der Qualifizierungsplan ist die Weiterentwicklung des bisherigen Instruments des Förderplans zur Dokumentation von Bildungsverläufen mit qualifizierenden Elementen. Er wird meist in der Berufvorbereitung eingesetzt.
Er ist eine Vereinbarung, in der die Ziele, die Aufgaben und die vorgesehene Zeit zur Erreichung der festgelegten Ziele sowie deren Kontrolle festgelegt werden. Im Rahmen der Qualifizierungsplanung erfolgt eine gezielte berufliche Förderung und Weiterentwicklung.
Der Qualifizierungsplan im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit ist Bestandteil der Eingliederungsvereinbarung (§35 SGB III). Er ist nach Abschluss der Eignungsanalyse zu erstellen und dann regelmäßig fortzuschreiben (Prozess- und Beratungsdiagnose).
Quellen:
hiba, Glossar
BA, Fachkonzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. § 61 SGB III
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Qualitätsmanagement umfasst allgemein alle Tätigkeiten, welche die Qualitätspolitik, Ziele und Verantwortungen festlegen sowie diese im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems verwirklichen. In der Benachteiligtenförderung werden zwar teils Systeme der Wirtschaft auf das pädagogische Feld übertragen, um aber der Besonderheit der sozialen Dienstleistungen gerecht zu werden, wurden eigene Möglichkeiten der Qualitätssicherung entworfen. Ergänzende Elemente können Förderplan sowie Selbst- und Fremdevaluation sein. Festgelegte Verläufe und Ergebnisse werden nach Abschluss des Betreuungsprozesses reflektiert und methodisch bilanziert, um die Wirksamkeit der Arbeit zu untersuchen. Im Vordergrund bei der Bewertung der Qualität der Arbeit stehen dabei die Zufriedenheit des Klienten und die Effizienz der durchgeführten Fördermaßnahmen. Die Bewertung der geleisteten Arbeit in Einzelfällen ist ein systematischer Reflexionsprozess eigener Handlungsroutinen und wirkt sich auf Arbeitsverständnis, Arbeitsstruktur und die Qualität der Arbeit aus. Selbstreflexion oder auch die Diskussion der Ergebnisse in einem Team bieten für Veränderungsprozesse einen guten Rahmen.
Quelle:
"Qualitätsmanagementsysteme - Grundlagen und Begriffe", Deutsches Institut für Normung e.V., Beuth Verlag GmbH, Berlin 2000
"Individuelle Förderung benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener - Förderdiagnose, Förderplan und differenzierte Lernangebote", Autorin: Petra Lippegaus, INBAS Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH, Offenbach am Main, 2000 (S. 83 ff.)
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Qualitätssicherung ist Teil des Qualitätsmanagements. Sie umfasst alle diejenigen geplanten und systematischen Tätigkeiten, die notwendig sind, um ein hinreichendes Vertrauen zu schaffen, dass ein bestimmter Qualitätsgrad erreicht und gehalten wird. Dabei wird nicht das Endprodukt, sondern mehr der Prozess geprüft. Dies geschieht in sogenannten Rückkopplungsschleifen, in denen im Verlaufe des Prozesses einzelne Teilschritte auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. In der Benachteiligtenförderung geschieht dies z.B. in Form von Förderplan(folge)gesprächen, in denen Teilnehmer und Team überprüfen, ob der Weg zum Ziel noch der richtige ist und alle festgelegten Aufgaben zufriedenstellend erfüllt wurden. Auf diese Weise wird der Grundsatz der kontinuierlichen Verbesserung gewährleistet.
Quelle:
"Individuelle Förderung benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener - Förderdiagnose, Förderplan und differenzierte Lernangebote", Autorin: Petra Lippegaus, INBAS Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH, Offenbach am Main, 2000 (S. 88 ff.)
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