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Glossar

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Übergang in Arbeit

Der Übergang von einer abgeschlossenen Ausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis wird auch als "zweite Schwelle" bezeichnet. Arbeit und Beschäftigung bilden für junge Menschen soziale Lern- und Betätigungsfelder. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt erschwert jedoch die Integration nach erfolgreicher Absolvierung einer Ausbildung.
Trotz ergänzender öffentlich geförderter Ausbildungsplätze und schulischer Ausbildungswege ist der Zugang zum Arbeitsmarkt prekär. Die Jugendberufshilfe, inkl. der Angebote der Bundesagentur für Arbeit,  bietet deshalb eine Vielfalt von zielgruppenspezifischen Handlungsansätzen und Hilfestellungen wie Übergangshilfen etc. an, um die Betroffenen zu entlasten, bis sie eine adäquate Arbeit aufgenommen haben.

Quelle:

  IAB, Junge Fachkräfte an der zweiten Schwelle


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Übergang in Ausbildung

Unterschiedliche Institutionen, wie z.B. allgemein bildende Schulen, die Berufsberatung der Agenturen für Arbeit oder Jugendhilfeträger, begleiten Schulabgänger auf ihrem Weg in eine Berufsausbildung. Unterschiedlichste Maßnahmen des Übergangsmanagements sollen dabei helfen, eine lückenlose Berufsbiografie zu ermöglichen und den Prozess der beruflichen Eingliederung von jungen Menschen, die Schwierigkeiten haben, kontinuierlich zu begleiten. Individuelle Defizite und Förderbedürfnisse werden im Rahmen eines Case Management erkannt und zum Ansatzpunkt pädagogischer Maßnahmen gemacht.

Quelle:

  Eigene Definition


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Übergangshilfen

Übergangshilfen stehen gleichermaßen den Auszubildenden zu, die nach dem Abbruch einer Ausbildung in einem Betrieb oder einer außerbetrieblichen Einrichtung auf der Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle sind, ebenso aber auch denen, die bereits eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Bei letzteren sollen die Hilfen ein Arbeitsverhältnis begründen oder festigen. Übergangshilfen setzen voraus, dass die Ausbildung bereits mit ausbildungsbegleitenden Hilfen oder als Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen gefördert wurde.

Quellen:

  SGB III, dort § 241 (3)

Fülbier, P./Münchmeier, R. (Hrsg.), Handbuch Jugendsozialarbeit 2001, Votum-Verlag, Münster (Seite 941)


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Übergangsmanagement

In einem regional gesteuerten Übergangsmanagement geht es darum, ein flexibles, aber verlässliches Regelsystem zu entwickeln und bisherige Einzelmaßnahmen zusammenzuführen. Dies soll durch den Aufbau von dauerhaften, vernetzten Strukturen für die passgenaue Beratung und Vermittlung von Jugendlichen sowie die Abstimmung regionaler Qualifizierungsangebote unterschiedlicher Akteure ermöglicht werden. Ziel eines Übergangsmanagements ist es, die Schnittstellen zwischen den einzelnen Bildungsbereichen zu optimieren, um Bildungszeiten nicht unnötig zu verlängern und die eingesetzten Ressourcen besser zu nutzen.

Quelle:

  BMBF, Innovationskreis Berufliche Bildung

  BMBF, Berufsbildungsbericht 2007 (PDF, 2,9 MB)


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Übergangssystem

Im ersten Nationalen Bildungsbericht (Konsortium Bildungsberichterstattung 2006) wurden außerschulische Maßnahmen und schulische Bildungsgänge, die zu keinem qualifizierten Berufsabschluss führen, in einem "Übergangssystem" zusammenfasst. Hierzu wurden gerechnet: das schulische Berufsgrundbildungsjahr (BGJ), soweit es nicht als erstes Ausbildungsjahr anerkannt wird, die Berufsfachschulen, die keinen beruflichen Abschluss vermitteln, die Berufsschulen-Schüler ohne Ausbildungsvertrag, die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und sonstige Bildungsgänge, wie zum Beispiel Lehrgänge der Arbeitsverwaltung sowie Fördermaßnahmen der Berufsausbildung Benachteiligter, sofern sie nicht im Rahmen des dualen Systems stattfinden und das bis 2003 durchgeführte Jugendsofortprogramm.

Cirka eine halbe Million Jugendliche werden in unterschiedlichen Maßnahmen des "Übergangssystems" aufgefangen (Baethge u.a. 2007). Als "dritter Sektor des beruflichen Bildungssystems" zeigt sich dieses "Übergangssystem" in seiner Entwicklung "stabil": Mit 40 Prozent der Neuzugänge behält es als eigener Sektor in der beruflichen Bildung eine zentrale Bedeutung.

Quellen:

Baethge, Martin u.a.: Berufsbildung im Umbruch, 2007 (PDF, 4,1 MB)

Bildungsbericht 2006 und 2008


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Übungsfirma

Eine Übungsfirma ist ein simuliertes Unternehmen, das die reale Geschäftswelt widerspiegelt. Solche Firmen arbeiten wie wirkliche Unternehmen. Sie werden als Teil des Schulunterrichts von Schülern aufgebaut und betrieben. Die Rolle des Lehrers ist auf die Unterstützung der Schüler bei ihrer Arbeit begrenzt. Alle Waren und Dienstleistungen, die in diesem simulierten Marktumfeld gehandelt werden, sind fiktiv. Allerdings müssen jegliche getroffenen Entscheidungen und Handlungen mit denen der realen Geschäftswelt standhalten. Die Arbeit in den Übungsfirmen ermöglicht es den Schülern, wichtige Fähigkeiten zu erlangen, die sie später im Berufsleben benötigen. Zusätzlich bietet das Kennenlernen verschiedener Stellen den Schülern die Möglichkeit, die eigenen Begabungen und Interessen zu erkunden.

Quelle:

  uebungsfirmen.de, Die Übungsfirma


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