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Können wir Qualifizierungsbausteine anderer Träger so verwenden, wie sie eingestellt wurden oder müssen wir diese nochmals mit einem Verweis auf die Urheberrechte von der zuständigen Stelle bestätigen lassen?

Die Besta#tigung eines Qualifizierungsbausteins  ist  zwar - bei bundesweit gültigen Ausbildungsordnungen - grundsa#tzlich bundesweit gu#ltig,  Anbieter müssen der zuständigen Stelle diese Qualifizierungsbausteine,  die von anderen Anbietern entwickelt wurden, jedoch  zur Bestätigung vorlegen. 

Bei der Übernahme "fremder" Qualifizierungsbausteine sollte  sichergestellt sein,  dass der Entwickler bzw. Urheber genannt wird, um keine Rechte Dritter  zu beeinträchtigen. Auch die bundeseinheitlichen Qualifizierungsbausteine des Handwerks und die Beispiel-Bausteine des  BIBB sind der zuständigen Stelle vor dem Einsatz zur Bestätigung vorzulegen.

 

Erstellt am: 19.02.2010

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