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Die Bestätigung eines Qualifizierungsbausteines von der zuständigen Stelle ist grundsätzlich bundesweit gültig - für die Einrichtung, für die er bestätigt wurde. Überregionale Bildungsträger oder Betriebe müssen also nicht jeden Baustein vor Ort erneut bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen.
Möchte ein Anbieter Qualifizierungsbausteine einsetzen, die von anderen entwickelt wurden, so sind diese Bausteine jedoch der zuständigen Stelle vorzulegen (das gilt auch für die von BIBB und ZWH entwickelten Beispielbausteine); der Urheber der Qualifizierungsbausteine ist anzugeben.
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