Ausbildungsreife

Definition / Erläuterung

In der Fachdiskussion hat sich die Definition des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland durchgesetzt: Demnach kann eine Person als ausbildungsreif bezeichnet werden, wenn sie die allgemeinen Merkmale der Bildungs- und Arbeitsfähigkeit erfüllt und die Mindestvoraussetzungen für den Einstieg in die berufliche Ausbildung mitbringt. Dabei geht es nicht um spezifische Anforderungen einzelner Berufe (Berufseignung). Fehlende Ausbildungsreife zu einem gegebenen Zeitpunkt schließt nicht aus, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt erreicht werden kann.

Der Begriff Ausbildungsreife steht allerdings im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen. Die Befürworter bündeln in ihm die Anforderungen der Wirtschaft an Ausbildungsstellenbewerberinnen und -bewerber und bieten so einen Orientierungsrahmen für Jugendliche, Eltern, Schulen, Betriebe und Berufsberatung.  Die kritischen Stimmen sehen in der Ausbildungsreife eine konjunkturabhängige Messlatte. Diese könne in Zeiten fehlender Ausbildungsplätze genutzt werden, um Jugendlichen die notwendigen Voraussetzungen für eine Ausbildung und somit den Bewerberstatus abzusprechen.

Praxis-Materialien

Selbsteinschätzung (Unterrichtsmaterial)

Handlungsfelder: Alle Handlungsfelder

Zielgruppe: Alle

Kurzbeschreibung: Die Entwicklung des Schülers wird im Hinblick auf die richtige Berufswahl dokumentiert. Die Auseinandersetzung erfolgt anfangs in eher spielerischer Weise und wird später dann konkreter und ...

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Praxis-Materialien

Konzeption des "Praxistages" in Rheinland-Pfalz

Handlungsfelder: Berufsorientierung

Zielgruppe: Alle

Kurzbeschreibung: "Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang Hauptschule sind während eines Jahres einen Tag pro Woche in die Arbeitsabläufe eines Betriebes oder einer Verwaltung integriert." Die Int...

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Letzte Änderung: 26.10.2011 eMail-direkt »       Seite empfehlen »

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Erstellt am: Mittwoch, 20. Juni 2007 Kommentare hinzufügen »