Viele Betriebe können heute aufgrund zunehmender Spezialisierung nicht mehr alle für einen Ausbildungsberuf erforderlichen Ausbildungsinhalte vermitteln, wohl aber wichtige Teilbereiche dieser Berufsausbildung. Um dieses Ausbildungspotenzial aktiv zu nutzen, können Ausbildungspartnerschaften gebildet werden, in denen mehrere Betriebe gemeinsam (mit anderen Betrieben oder mit Bildungsträgern) das volle Spektrum der Ausbildungsinhalte abdecken können.
Das BBiG lässt hierfür flexible Organisationsformen zu. Einzige Voraussetzung ist, dass die Verantwortlichkeit der im Verbund beteiligten Betriebe für die einzelnen Ausbildungsabschnitte wie auch für die Ausbildungszeit insgesamt sichergestellt ist (§ 10 Abs. 5 BBiG). Als Verbundstrukturen kommen insbesondere die Ausbildungsgesellschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder als GmbH, der Ausbildungsverein sowie die Auftragsausbildung in Betracht.