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Als individuelle Beeinträchtigungen können alle physischen und psychischen oder sonstigen persönlichen Beeinträchtigungen individueller Art, wie z.B. Abhängigkeit, Verschuldung, Delinquenz, Behinderung oder auch wirtschaftliche Benachteiligung betrachtet werden. Aber auch individuelle Beeinträchtigungen, insbesondere psychische, physische oder sonstige persönliche Beeinträchtigungen individueller Art, insbesondere Lernbeeinträchtigung, Lernstörung, -schwächen, Leistungsbeeinträchtigung, -störungen, -schwächen, Entwicklungsstörungen sind als solche einzuordnen. In Ergänzung zu den sozialen Benachteiligungen bilden individuelle Beeinträchtigungen über das SGB VIII § 13 den rechtlichen Ausgangspunkt der Jugendsozialarbeit.
Individuelle Förderplanung - Berufliche Integration (Buch)
Handlungsfelder: Berufsorientierung
Zielgruppe: Individuell Beeinträchtige
Kurzbeschreibung:
Die Autoren entwickelten gemeinsam mit Förderschulen und einem Berufskolleg Materialien vor allem für Lehrer der Abschlussklassen von Förderschulen.
Diese Konzepte, Gespräc...
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Erstellt am: Donnerstag, 23. August 2007 Kommentare hinzufügen »