Lernbeeinträchtigte

Definition / Erläuterung

Während unter einer Lernstörung eine Beeinträchtigung der Lehr-/Lernprozesse in einem enger begrenzten Bereich verstanden wird (z.B. eine Lese-Rechtschreibschwäche), liegt bei einer Lernbehinderung eine umfängliche, langdauernde und schwerwiegende Beeinträchtigung des Lehr-/Lerngeschehens vor.

Nach der gesetzlichen Definition des SGB III sind lernbeeinträchtigte Personen in ihrem Lernen umfänglich und lang andauernd beeinträchtigt und weisen deutlich von der Altersnorm abweichende Leistungs- und Verhaltensformen auf, wodurch ihre berufliche Integration wesentlich und auf Dauer erschwert wird. Als lernbeeinträchtigt gelten vor allem Hauptschulabgänger ohne Abschluss und Abgänger aus Schulen für Lernbehinderte.

Praxis-Materialien

Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten (Lernmodul)

Handlungsfelder: Alle Handlungsfelder

Zielgruppe: Alle

Kurzbeschreibung: Der Leistungsstand von Auszubildenden kann sehr unterschiedlich sein. Es gibt leistungsstarke, durchschnittliche und auch leistungsschwache Auszubildende.
Schlechte Ausbildungsergebnisse sind a...

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Praxis-Materialien

Ausbildung, Beruf, Chancen - für Menschen mit Lernförderbedarf (Arbeitshilfe)

Handlungsfelder: Berufsorientierung

Zielgruppe: Lernbeeinträchtigte

Kurzbeschreibung: Die Medienkombination besteht aus einem Lese- und Arbeitsheft für lernbehinderte junge Menschen und einem barrierefrei gestalteten Internetauftritt. Das Printmedium richtet sich in erster Linie a...

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Letzte Änderung: 24.05.2012 eMail-direkt »       Seite empfehlen »

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Erstellt am: Donnerstag, 23. August 2007 Kommentare hinzufügen »