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Während unter einer Lernstörung eine Beeinträchtigung der Lehr-/Lernprozesse in einem enger begrenzten Bereich verstanden wird (z.B. eine Lese-Rechtschreibschwäche), liegt bei einer Lernbehinderung eine umfängliche, langdauernde und schwerwiegende Beeinträchtigung des Lehr-/Lerngeschehens vor.
Nach der gesetzlichen Definition des SGB III sind lernbeeinträchtigte Personen in ihrem Lernen umfänglich und lang andauernd beeinträchtigt und weisen deutlich von der Altersnorm abweichende Leistungs- und Verhaltensformen auf, wodurch ihre berufliche Integration wesentlich und auf Dauer erschwert wird. Als lernbeeinträchtigt gelten vor allem Hauptschulabgänger ohne Abschluss und Abgänger aus Schulen für Lernbehinderte.
Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten (Lernmodul)
Handlungsfelder: Alle Handlungsfelder
Zielgruppe: Alle
Kurzbeschreibung:
Der Leistungsstand von Auszubildenden kann sehr unterschiedlich sein. Es gibt leistungsstarke, durchschnittliche und auch leistungsschwache Auszubildende.
Schlechte Ausbildungsergebnisse sind a...
Ausbildung, Beruf, Chancen - für Menschen mit Lernförderbedarf (Arbeitshilfe)
Handlungsfelder: Berufsorientierung
Zielgruppe: Lernbeeinträchtigte
Kurzbeschreibung: Die Medienkombination besteht aus einem Lese- und Arbeitsheft für lernbehinderte junge Menschen und einem barrierefrei gestalteten Internetauftritt. Das Printmedium richtet sich in erster Linie a...
Grundlagenwissen:
Gesetzliche Grundlage:
Förderung:
Portale:
Positionen:
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Erstellt am: Donnerstag, 23. August 2007 Kommentare hinzufügen »