Zu Personen mit Migrationshintergrund zählen nach offizieller Definition die nach 1949 Zuwanderten sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem nach 1949 zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil. Knapp 20 % der deutschen Wohnbevölkerung hatte 2006 einen Migrationshintergrund, der Anteil in der Zielgruppe der Benachteiligtenförderung liegt aufgrund der Alterstruktur und der geringeren Bildungsbeteiligung deutlich höher: Unter den 25 bis 34-jährigen haben 41,7 % keinen beruflichen Abschluss (ohne Migrationshintergrund 12,6 %). Hinsichtlich ihrer Problemlagen sind Personen mit Migrationshintergrund keine homogene Gruppe, ihre Situation und Unterstützungsbedarfe sind insbesondere oft nach jungen Männern und Frauen, andererseits auch nach (Spät-)Aussiedlern und anderen zu differenzieren.
Die Ursachen für die geringere Bildungsbeteiligung liegen teils in den sozioökonomischen Hintergründen der Familien, sprachlichen Defiziten, herkunfts-/kulturspezifische Besonderheiten sowie Diskriminierung und einem nicht vollständig an die Anforderungen eines Zuwanderungslands angepassten Bildungs- und Unterstützungssystems.