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Bericht der BLK

Berufsbildende Schulen als Partner in regionalen Netzwerken

Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) hat einen Bericht sowie Empfehlungen für die Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen veröffentlicht.

Der Bericht belegt die Notwendigkeit, dass für die berufsbildenden Schulen ein durchgreifender Reformbedarf besteht:
Danach wird die bisherige Lernortdualität von Betrieb und Berufsschule inkl. der überbetrieblichen Ausbildungsstätten des Handwerks partiell um Angebote von Fachhochschulen, von Bildungseinrichtungen der Verbände, der Kammern, großer Unternehmen oder von freien Weiterbildungseinrichtungen ergänzt. Die traditionellen Einrichtungen der beruflichen Erstausbildung werden sich um eine neue Positionierung innerhalb der veränderten Berufsbildungslandschaft in der Region bemühen müssen.

Die Stärkung des regionalen Innovationswettbewerbs kann über eine stärkere Regionalisierung der Berufsbildung erfolgen; diese ermöglicht durchaus ein breit angelegtes regional differenziertes Bildungsangebot, bedarf aber der Etablierung von Berufsbildungsdialogen in regionalen Berufsbildungsnetzwerken.
In diesem Kontext sollen regionale Berufsbildungsnetzwerke Kompetenzpotenziale bündeln.

Um den neuen Funktionszuweisungen gerecht zu werden, sollte sich berufliche Bildung lt. Empfehlung der BLK zukünftig in Netzwerken organisieren, ohne dass einer der beteiligten Institutionen a priori eine federführende Rolle zugeschrieben wird. Entsprechend dem Modell betrieblicher "Competence Center" sollen die jeweils vorhandenen Profile und Stärken der einzelnen Partner weiterentwickelt und ausgebaut werden, um sie in das Netzwerk einbringen zu können. Mit einem derartigen regionalen Berufsbildungsnetzwerk aus unterschiedlichen und selbstständig agierenden Partnern soll die - bildungsplanerisch und bildungsökonomisch notwendige Verteilung regionaler Bildungsressourcen und -kapazitäten sicher gestellt werden. Es sollen Synergiepotenziale genutzt, zusätzliche, neue (Doppel-) Strukturen, auch auf unterschiedlicher öffentlicher Förderung basierend, dagegen vermieden werden.

Bezogen auf die berufsbildenden Schulen bedarf es der Klärung ihrer Teilhabe und Einbindung in Netzwerke, vor allem unter dem Aspekt möglicher Zielkonflikte zwischen der staatlichen Steuerung der Einzelschule und der jeweiligen interessengeleiteten Eigensteuerung von Netzwerken.
Berufsbildende Schulen, die ihren Beitrag als Partner in regionalen Berufsbildungsnetzwerken leisten sollen, bedürfen dann neuer organisatorischer bzw. rechtlicher sowie personeller Gestaltungsmerkmale und neuer kooperativer Verankerungen in derartigen Netzwerken.

Die Orientierung der berufsbildenden Schulen und deren Organisation hängt von der ihr zugewiesenen Rolle als Lernortpartner und Dienstleister ab.

Empfehlung
Die in der Region vorhandenen Akteure der beruflichen Aus- und Weiterbildung sollten ein regionales Berufsbildungsnetzwerk bilden und geeignete Instrumentarien, z.B. Berufsbildungsdialoge zur quantitativen und qualitativen Gestaltung des Aus- und Weiterbildungsangebots institutionalisieren. Zur Sicherung eines ausreichenden Fachkräfteangebots muss ein institutionelles Instrumentarium zur quantitativen und qualitativen Gestaltung des Ausbildungsangebots aufgebaut werden, das - frei von Prioritäten der Tagespolitik - eine systematische Bestandsaufnahme zugrundelegt und darauf basierend Ziele einer gemeinsamen regional abgestimmten Berufsbildungspolitik definiert. Diese zielgerichtete Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Akteuren (Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Kammern, freien Bildungseinrichtungen) bezieht nunmehr auch die berufsbildenden Schulen, über bisherige Formen der Lernortkooperation hinaus, ein.

Mit Hilfe von Berufsbildungsdialogen sollen sie dazu beitragen, den regionalen Fachkräftebedarf, das vorhandene Angebot der unterschiedlichen regionalen Bildungseinrichtungen sowie Potenziale für den Technologie- und Innovationstransfer zu ermitteln. Diese Kooperation unterschiedlicher Akteure in der Berufs- und Weiterbildung wie Unternehmen, Kammern mit ihren angeschlossenen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, freie Bildungseinrichtungen, (Fach)Hochschulen und berufsbildende Schulen ermöglicht eine optimale Sicherung regional erforderlicher qualifizierter Fachkräfte und die Weiterentwicklung eines Standortes insgesamt.

Konsequenzen für die Berufsschulen (Auszüge)
Ordnungspolitische Aspekte
Gut funktionierende Modelle einer Verzahnung von Aus- und Weiterbildung unter Kooperation unterschiedlicher Akteure, so auch der berufsbildenden Schulen, sollen aufbereitet und stärker der Öffentlichkeit vermittelt werden, insbesondere wenn sie Effizienzgewinne herausstellen und Befürchtungen einer möglichen Wettbewerbsverzerrung nachhaltig ausräumen können.

Organisation der Schulen
Mit einem weiteren Ausbau der Eigenverantwortung müssen auch Möglichkeiten zur teilweisen Übertragung der Finanzhoheit an Schulen, inkl. der Möglichkeit, selbstständig Verträge abzuschließen, geprüft werden.
Im Zuge eines weiteren Ausbaus der Eigenverantwortung sollen auch geeignete Aufsichtsgremien (Verwaltungsrat, Aufsichtsrat) sowie Entscheidungsstrukturen geprüft und entwickelt werden.

Auf den unterschiedlichen Ebenen muss eine Neudefinition der Rolle der Schulaufsicht gegenüber den dann selbstständigen Einheiten vorgenommen werden. In diesem Kontext sollen schuladäquate Bildungscontrolling- und Steuerungsinstrumente wie Evaluation, Monitoring sowie Bildungserfolg darstellende Wirksamkeitsanalysen entwickelt werden.
Parallel sollte den berufsbildenden Schulen in diesem Zusammenhang eine eingeschränkte eigenverantwortliche Personalhoheit übertragen werden, die auch die Interessen einer schulübergreifenden Personalplanung angemessen berücksichtigt.

BLK - Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung
http://www.blk-bonn.de/papers/heft105.pdf

Erstellt am: 11.03.2003 eMail-direkt »       Seite empfehlen »

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Letzte Änderung: 25.05.2011 Kommentare hinzufügen »