Behinderte Menschen

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24.11.2009

Förderschulen: hohe Finanzaufwendungen, wenig Perspektiven für Schüler

Behinderte Kinder haben das Recht, eine Regelschule zu besuchen. Dies gilt seit dem Inkrafttreten der UN-Konvention für die Rechte Behinderter im März 2009. Demnach soll das Sonderschulwesen schrittweise abgebaut werden. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung zu den Ausgaben und zur Wirksamkeit von Förderschulen in Deutschland bekräftigt die Forderung nach gemeinsamem Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern.


22.01.2009

Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen

Die derzeit über 1.000 Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen sollen überprüft und innerhalb der Berufsbereiche bundesweit vereinheitlicht werden. Um praxisnahe und bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln, wurde eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Ausbildungsregelungen vorgenommen.


21.08.2008

Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch unterstützte Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung ist eine neue Fördermöglichkeit, die behinderte Menschen in die Lage versetzen soll, in einem Betrieb zu arbeiten. Mit diesem Angebot soll die Eingliederung von behinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert werden.


04.07.2007

Rahmenrichtlinien für Ausbildungsregelungen behinderter Menschen verabschiedet

In seiner Sitzung am 20. Juni 2006 hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) einstimmig eine Empfehlung zu neuen bundeseinheitlichen Rahmenrichtlinien für behinderte Menschen nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 42m Handwerksordnung (HwO) verabschiedet.


15.04.2002

Berichte aus der Praxis: Erfolgreiche Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Logo der Initiative 50.000 Jobs für Schwerbehinderte

In einer neuen Broschüre berichten Unternehmer und ihre behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die erfolgreiche berufliche Integration und bewältigte Probleme im Berufsalltag. Überdies enthalten sind eine Checkliste, Tipps zu Förderungsmaßnahmen sowie Infos und Adressen für Unternehmerinnen und Unternehmer, die eine Einstellung schwer behinderter Menschen erwägen.


 
 

Behinderte Menschen

Allgemein gelten Personen dann als behindert, wenn ihre körperlichen, seelischen oder geistigen Funktionen so stark beeinträchtigt sind, dass die unmittelbaren Lebensverrichtungen oder die Teilnahme am Leben der Gesellschaft auf Dauer wesentlich erschwert werden.

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