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Behinderte Kinder haben das Recht, eine Regelschule zu besuchen. Dies gilt seit dem Inkrafttreten der UN-Konvention für die Rechte Behinderter im März 2009. Demnach soll das Sonderschulwesen schrittweise abgebaut werden. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung zu den Ausgaben und zur Wirksamkeit von Förderschulen in Deutschland bekräftigt die Forderung nach gemeinsamem Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern.
Die derzeit über 1.000 Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen sollen überprüft und innerhalb der Berufsbereiche bundesweit vereinheitlicht werden. Um praxisnahe und bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln, wurde eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Ausbildungsregelungen vorgenommen.
Unterstützte Beschäftigung ist eine neue Fördermöglichkeit, die behinderte Menschen in die Lage versetzen soll, in einem Betrieb zu arbeiten. Mit diesem Angebot soll die Eingliederung von behinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert werden.
In seiner Sitzung am 20. Juni 2006 hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) einstimmig eine Empfehlung zu neuen bundeseinheitlichen Rahmenrichtlinien für behinderte Menschen nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 42m Handwerksordnung (HwO) verabschiedet.

In einer neuen Broschüre berichten Unternehmer und ihre behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die erfolgreiche berufliche Integration und bewältigte Probleme im Berufsalltag. Überdies enthalten sind eine Checkliste, Tipps zu Förderungsmaßnahmen sowie Infos und Adressen für Unternehmerinnen und Unternehmer, die eine Einstellung schwer behinderter Menschen erwägen.
Allgemein gelten Personen dann als behindert, wenn ihre körperlichen, seelischen oder geistigen Funktionen so stark beeinträchtigt sind, dass die unmittelbaren Lebensverrichtungen oder die Teilnahme am Leben der Gesellschaft auf Dauer wesentlich erschwert werden.