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Die Zuständigkeiten und gesetzlichen Regelungen der Benachteiligtenförderung liegen auf unterschiedlichen Ebenen und bei verschiedenen Rechtsträgern. Wir möchten Ihnen den Zugang zu den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen erleichtern.
Wegen der angespannten Lage auf dem Ausbildungsmarkt hatte die Bundesregierung 2003 beschlossen, die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) außer Kraft zu setzen, um so einen Anreiz für Betriebe zur Ausbildung zu schaffen. Seit dieser Zeit kam es vermehrt zu Ausbildungsabbrüchen. Das BIBB wurde beauftragt, einen Entwurf für eine AEVO-Novellierung zu erarbeiten. Am 21. Januar 2009 wurde die novellierte Fassung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am 1. August 2009 trat die AEVO wieder in Kraft. Die novellierte Fassung beinhaltet eine Modernisierung des Anforderungsprofils der zukünftigen Ausbilder und Ausbilderinnen. Der Beitrag stellt die wichtigsten Neuerungen vor.
Die derzeit über 1.000 Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen sollen überprüft und innerhalb der Berufsbereiche bundesweit vereinheitlicht werden. Um praxisnahe und bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln, wurde eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Ausbildungsregelungen vorgenommen.
Unterstützte Beschäftigung ist eine neue Fördermöglichkeit, die behinderte Menschen in die Lage versetzen soll, in einem Betrieb zu arbeiten. Mit diesem Angebot soll die Eingliederung von behinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert werden.
Mit dem Entwurf zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - "Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen" will die Bundesregierung neue Angebote für förderungsbedürftige Jugendliche schaffen. Die Berufseinstiegsbegleitung soll als ein weiterer Mosaikstein in den Übergang Schule - Arbeitswelt eingefügt werden.
Die Einführung des SGB II bringt Veränderungen im bisherigen Angebotsspektrum der Jugendberufshilfe mit sich. Neues Stichwort ist das Arbeitslosengeld II.
Diese gesetzliche Neuregelung hat das Ziel, arbeitsfähige Menschen ohne eigenes Einkommen, sogenannte erwerbsfähige Hilfebedürftige, wieder unabhängig von staatlicher Unterstützung zu machen. Grundlage der Förderung bildet die schnelle Integration in die Arbeitswelt.
Im Paragraphendschungel der Benachteiligtenförderung gibt es keine einfachen Strukturen. Wir wollen Ihnen den Zugang zu den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen erleichtern.