BASIS-INFORMATIONEN
Die Zuständigkeiten und gesetzlichen Regelungen der Benachteiligtenförderung liegen auf unterschiedlichen Ebenen und bei verschiedenen Rechtsträgern. Wir möchten Ihnen den Zugang zu den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen erleichtern.
BERICHTE
26.10.2009
BIBB-Hauptausschuss beschließt neuen AEVO-RahmenplanWegen der angespannten Lage auf dem Ausbildungsmarkt hatte die Bundesregierung 2003 beschlossen, die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) außer Kraft zu setzen, um so einen Anreiz für Betriebe zur Ausbildung zu schaffen. Seit dieser Zeit kam es vermehrt zu Ausbildungsabbrüchen. Das BIBB wurde beauftragt, einen Entwurf für eine AEVO-Novellierung zu erarbeiten. Am 21. Januar 2009 wurde die novellierte Fassung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am 1. August 2009 trat die AEVO wieder in Kraft. Die novellierte Fassung beinhaltet eine Modernisierung des Anforderungsprofils der zukünftigen Ausbilder und Ausbilderinnen. Der Beitrag stellt die wichtigsten Neuerungen vor.
22.01.2009
Ausbildungsregelungen für behinderte MenschenDie derzeit über 1.000 Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen sollen überprüft und innerhalb der Berufsbereiche bundesweit vereinheitlicht werden. Um praxisnahe und bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln, wurde eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Ausbildungsregelungen vorgenommen.
21.08.2008
Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch unterstützte BeschäftigungUnterstützte Beschäftigung ist eine neue Fördermöglichkeit, die behinderte Menschen in die Lage versetzen soll, in einem Betrieb zu arbeiten. Mit diesem Angebot soll die Eingliederung von behinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert werden.
06.03.2008
Berufseinstiegsbegleitung - ein neues Angebot für junge MenschenMit dem Entwurf zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - "Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen" will die Bundesregierung neue Angebote für förderungsbedürftige Jugendliche schaffen. Die Berufseinstiegsbegleitung soll als ein weiterer Mosaikstein in den Übergang Schule - Arbeitswelt eingefügt werden.
01.02.2005
Veränderungen der Jugendberufshilfe durch SGB IIDie Einführung des SGB II bringt Veränderungen im bisherigen Angebotsspektrum der Jugendberufshilfe mit sich. Neues Stichwort ist das Arbeitslosengeld II.
Diese gesetzliche Neuregelung hat das Ziel, arbeitsfähige Menschen ohne eigenes Einkommen, sogenannte erwerbsfähige Hilfebedürftige, wieder unabhängig von staatlicher Unterstützung zu machen. Grundlage der Förderung bildet die schnelle Integration in die Arbeitswelt.