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Unter aktiver Arbeitsmarktpolitik werden einerseits direkte Maßnahmen der Arbeitsförderung oder der Einkommenssicherung bei Arbeitslosigkeit verstanden. Andererseits geht es um die gezielte Gestaltung derjenigen Institutionen, die indirekt auf Arbeit und Beschäftigung einwirken - das System der Arbeitsbeziehungen, der (beruflichen) Bildung, der sozialen Sicherung und der gesetzlichen Regulierung von Arbeitsverträgen.
Die aktive Arbeitsmarktpolitik ist im Sozialgesetzbuch III (SGB III) geregelt: Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Sie sind insbesondere darauf auszurichten, das Entstehen von Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen.
Quellen:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__1.html
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Maßnahmen der Aktivierungshilfen stellen ein niederschwelliges Angebot im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung dar. Sie richten sich an Jugendliche in sozialen Brennpunkten oder strukturschwachen Regionen, die in vielfältiger Weise besonders benachteiligt sind und auf eine andere Weise nicht an eine Ausbildung herangeführt werden können. Die Maßnahmen richten sich nach den Bedürfnissen des jeweiligen Teilnehmerkreises und den örtlichen Gegebenheiten des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes. So werden z.B. Profiling, Berufsorientierung und Bewerbungstraining, aber auch Möglichkeiten zur Verbesserung der schulischen Bildung und der Erwerb beruflicher Grundfertigkeiten angeboten.
Quelle:
SGB III, § 241 (3a) Förderungsfähige Maßnahmen
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Unter "Altbewerber" lassen sich all die Jugendlichen fassen, die sich schon einmal für eine Ausbildung in einem früheren Jahr beworben haben.
Der Anteil der Altbewerber unter den Lehrstellenbewerbern ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Ihre Einmündungschancen verschlechtern sich noch weiter, je länger ihre erstmalige Bewerbung zurückliegt.
Im Vergleich zu den Bewerbern, die erstmalig auf Lehrstellensuche sind, verfügen Altbewerber zwar nicht über schlechtere Schulabschlüsse, dennoch sind ihre Chancen, tatsächlich in eine Berufsausbildung einzumünden, geringer.
Quellen:
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Zu der Gruppe der An- und Ungelernten werden in der Benachteiligtenförderung Jugendliche und junge Erwachsene ohne abgeschlossene Berufsausbildung gezählt. Es handelt sich dabei um eine sehr heterogene Gruppe: junge Menschen mit abgebrochenem Studium, mit abgebrochener Berufsausbildung, Berufsrückkehrende, arbeitslose An- und Ungelernte, beschäftigte An- und Ungelernte, Erwachsene mit einem nicht mehr verwertbaren Berufsabschluss oder Personen, deren Abschluss in Deutschland keine Anerkennung findet. Gemeinsam ist dieser Gruppe, dass sie aus Alters- und/oder persönlichen (familiären, sozialen) Gründen keine Ausbildung mehr beginnen können/wollen.
Die Einbindung in den Arbeitsmarkt hängt vor allem von der persönlichen formalen Qualifikation ab. An- und Ungelernte tragen daher ein verstärktes Arbeitsmarktrisiko. Mittels der berufsbegleitenden Nachqualifizierung kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ein Berufsabschluss mittels Externenprüfung bei der zuständigen Stelle nachgeholt werden.
Quellen:
IAB-Werkstattbericht Heft 15
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Von Analphabetismus im engeren Sinne wird gesprochen, wenn eine Person zwar einzelne Wörter lesend verstehen bzw. schreiben kann - nicht jedoch ganze Sätze. In diesen Fällen unterschreitet die schriftsprachliche Kompetenz die Satzebene. Diese Art von Analphabetismus betrifft mehr als vier Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung.
Von funktionalem Analphabetismus spricht man bei Unterschreiten der Textebene, d.h., dass eine Person zwar einzelne Sätze lesen oder schreiben kann, nicht jedoch zusammenhängende - auch kürzere - Texte. Gemeint ist ein erwachsener Personenkreis, nicht junge Menschen, die noch der Schulpflicht der allgemeinbildenden Schulen unterliegen. Schriftlichsprachliche Kompetenzen Erwachsener werden heute als notwendige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und für die individuelle Verwirklichung von Chancen betrachtet. In der Arbeitswelt setzen auch einfache Beschäftigungen häufig das Lesen schriftlicher Arbeitsanweisungen voraus.
Von funktionalem Analphabetismus sind mehr als vierzehn Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung betroffen. Das entspricht einer Größenordnung von 7,5 Millionen funktionaler Analphabetinnen und Analphabeten in Deutschland.
Projektträger im DLR e. V. (Hg.): Zielgruppen in Alphabetisierung und Grundbildung. Bonn 2011
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Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und abhängig von weiteren Voraussetzungen gezahlt wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmer, die arbeitslos sind, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Arbeitnehmer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, haben vom Beginn des folgenden Monats an keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Anwartschaftszeit gemäß § 123 SGB III erfüllt derjenige, der in den zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit 360 Tage in einer beitragspflichtigen Beschäftigung gestanden hat oder aus sonstigen Gründen versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung war (z. B. Kindererziehungszeiten, Wehrdienst- und Zivildienstzeiten). Die Höhe des ALG I beträgt für Arbeitslose mit Kindern 67 %, für alle anderen 60 % des Netto-Leistungsentgelts.
Quellen:
SGB III, Paragraphen 117 bis 134
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Arbeitslosengeld II (ALG II) ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II. Es wurde in Deutschland zum 1. Januar 2005 durch das so genannte "Hartz-IV-Gesetz" eingeführt. Es fasst die frühere Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe auf Leistungsniveau des soziokulturellen Existenzminimums zusammen. Trotz der Bezeichnung als Arbeitslosengeld ist Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung, ALG II kann auch ergänzend zu anderem Einkommen und dem Arbeitslosengeld I bezogen werden. Neben dem ALG II als Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden Leistungen erbracht, welche die Hilfebedürftigkeit beenden oder verringern sollen, vor allem dadurch, dass der Hilfeeempfänger in Erwerbsarbeit eingegliedert wird oder eine Erwerbsarbeit beibehalten kann. Die dem ALG II entsprechende Leistung für Personen, die nicht erwerbstätig sein können, ist die Sozialhilfe nach dem SGB XII.
Quellen:
SGB II, §§ 7 - 13: Berechtigte für Leistungen gemäß SGB II sowie §§ 19-27: ALG II
Merkblatt der Arbeitsagentur für Arbeit zum ALG II
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Als Zweiten Arbeitsmarkt bezeichnet man einen Arbeitsmarkt, in dem Arbeitsplätze oder Beschäftigungsverhältnisse nur mithilfe von öffentlichen Fördermitteln erhalten oder geschaffen werden können, Mit dem zweiten Arbeitsmarkt wird das Ziel verfolgt, Arbeitslosigkeit zu verringern und den von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen den späteren Übergang in den normalen ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dies geschieht häufig mittels Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder finanzielle Zuschüssen.
Quellen:
Das Lexikon der Wirtschaft. Grundlegendes Wissen von A bis Z. 2. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2004. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2004.
http://www.iab.de/389/section.aspx/Publikation/i950720f04
http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=8W0T0F
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Unter aktiver Arbeitsmarktpolitik werden einerseits direkte Maßnahmen der Arbeitsförderung oder der Einkommenssicherung bei Arbeitslosigkeit verstanden. Andererseits geht es um die gezielte Gestaltung derjenigen Institutionen, die indirekt auf Arbeit und Beschäftigung einwirken - das System der Arbeitsbeziehungen, der (beruflichen) Bildung, der sozialen Sicherung und der gesetzlichen Regulierung von Arbeitsverträgen.
Die aktive Arbeitsmarktpolitik ist im Sozialgesetzbuch III (SGB III) geregelt: Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Sie sind insbesondere darauf auszurichten, das Entstehen von Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen.
Quellen:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__1.html
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Das Assessment-Center-Verfahren ist ein Instrument zur Eignungsdiagnostik. Seine Einsatzgebiete sind vor allem bei Bewerbungs- und Auswahlverfahren erprobt. Jugendlichen kann damit z.B. die Entscheidung für einen Beruf erleichtert werden. Eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben werden gestellt und von geschulten Beobachtern nach vorgegebenen Kriterien bewertet. Die Ergebnisse fließen in ein differenziertes Fähigkeitsprofil mit Informationen über berufliche Stärken, Kompetenzen und zukünftige Potenziale ein. Das Assessment-Center-Verfahren stellt somit ein hilfreiches Instrument zur Feststellung der Berufseignung dar.
Quellen:
Fülbier, P./Münchmeier, R. (Hrsg.), Handbuch Jugendsozialarbeit 2001, Votum-Verlag, Münster (S.971)
IMBSE, Assessment Center News
IMBSE, Das Assessment-Center-Verfahren: Einführung
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Die Berufsausbildung hat die für die Ausbildung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.
Ein anerkannter Berufsabschluss kann entweder betrieblich - in bestimmten Berufen auch vollzeitschulisch - oder in einer sonstigen Berufsbildungseinrichtungen außerhalb der schulischen und betrieblichen Berufsbildung erworben werden (außerbetriebliche Berufsbildung), wobei sowohl die betriebliche wie die außerbetriebliche Ausbildung in Kooperation mit der Berufsschule erfolgt.
Gesetzliche Grundlagen für die Berufsausbildung sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO). Für anerkannte Ausbildungen sind keine bestimmten Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben. Die Einstellungsbedingungen können von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein. Die Ausbildung dauert je nach Beruf 2 bis 3 ½ Jahre, die Struktur der Berufe wird kontinuierlich an neue ökonomische Entwicklungen angepasst.
Quellen:
BA, Ausbildung Beruf Chancen (Website eingestellt)
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Verschiedene Berufsabschlüsse können an staatlich anerkannten Fachschulen und Berufsfachschulen erworben werden . Theorie und Praxis werden hier in vollzeitschulischer Form vermittelt (geregelt nach Bundes- oder Landesrecht). Dazu gehören die bundeseinheitlich geregelten Gesundheits- und sozialpädagogischen Berufe (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger/in), Sekretariats- und Fremdsprachenberufe (z.B. Fremdsprachenkorrespondent/in) sowie Berufe, die nach Landesrecht ausgebildet werden (z. B. Technische Assistenten verschiedener Fachrichtungen). Der fachbezogene Unterricht erfolgt projektorientiert, zusätzlich werden auch allgemein bildende Fächer angeboten. Betriebspraktika ergänzen i.d.R. diese Form der Ausbildung. Die Ausbildung endet mit einem anerkannten Berufsabschluss. Häufig sind für schulische Ausbildungsgänge (z.B. Erzieher/in, Logopäde/in) der mittlere Bildungsabschluss oder ein Mindestalter Voraussetzung. Verschiedene Ausbildungen vermitteln neben dem Berufsabschluss auch höhere Bildungsabschlüsse bis hin zur allgemeinen Hochschulreife.
Quellen:
Step on!, Schulische Ausbildung
BA, Ausbildung Beruf Chancen (Website eingestellt)
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Ausbildungsbausteine sind zeitlich abgegrenzte standardisierte und didaktisch begründete Teilmengen der geltenden Ausbildungsordnung eines Ausbildungsberufes, die sich an berufstypischen und einsatzgebietsüblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientieren. Sie umfassen in der Summe das gesamte Berufsbild sowie sämtliche Inhalte (Mindeststandards).
Ausbildungsbausteine sehen keine Prüfungen bzw. Zertifizierungen vor, die Prüfungsregelungen der geltenden Ausbildungsordnungen bleiben also unverändert (Zwischen- und Abschlussprüfungen).
Ausbildungsbausteine erhalten das Berufsprinzip, da die Unteilbarkeit der Ausbildung als konstitutives Prinzip bestehen bleibt. Erst die Absolvierung aller Bausteine begründet die Beruflichkeit; eine Zersplitterung der Ausbildung findet nicht statt.
Ausbildungsbausteine beschreiben das gesamte Berufsbild lernergebnisorientiert: Entscheidend sind die nach Absolvierung der Ausbildung erworbenen Fertigkeiten der Lernenden/Auszubildenden. Dabei liegt ein Kompetenzverständnis zugrunde, das sich am Lernfeldkonzept der KMK orientiert.
BIBB, Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis (BWP) 4/2008
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Quellen:
BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 23)
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Externes Ausbildungsmanagement unterstützt Betriebe in allen Fragen rund um die Ausbildung. Ziel ist, die Betriebe zu entlasten, ihre Ausbildungsbereitschaft zu erhöhen und so zu einer Erhöhung des Ausbildungsangebotes und der Ausbildungsqualität zu kommen. Das Angebot umfasst dabei u.a. administrative Aufgaben, Hilfe bei der Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber sowie Mediation bzw. Moderation bei Konflikten innerhalb des Betriebes oder zwischen beteiligten Lernorten.
Quellen:
ausbildernetz.de, Grundlageninformationen
BIBB, Förderrichtlinie zur Durchführung des Programms JOBSTARTER
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In der Fachdiskussion hat sich die Definition des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland durchgesetzt: Demnach kann eine Person als ausbildungsreif bezeichnet werden, wenn sie die allgemeinen Merkmale der Bildungs- und Arbeitsfähigkeit erfüllt und die Mindestvoraussetzungen für den Einstieg in die berufliche Ausbildung mitbringt. Dabei geht es nicht um spezifische Anforderungen einzelner Berufe (Berufseignung). Fehlende Ausbildungsreife zu einem gegebenen Zeitpunkt schließt nicht aus, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt erreicht werden kann.
Der Begriff Ausbildungsreife steht allerdings im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen. Die Befürworter bündeln in ihm die Anforderungen der Wirtschaft an Ausbildungsstellenbewerberinnen und -bewerber und bieten so einen Orientierungsrahmen für Jugendliche, Eltern, Schulen, Betriebe und Berufsberatung. Die kritischen Stimmen sehen in der Ausbildungsreife eine konjunkturabhängige Messlatte. Diese könne in Zeiten fehlender Ausbildungsplätze genutzt werden, um Jugendlichen die notwendigen Voraussetzungen für eine Ausbildung und somit den Bewerberstatus abzusprechen.
Quellen:
Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland: Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife (S.13). Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit Nürnberg
Eberhard, Verena: Das Konzept der Ausbildungsreife - ein ungeklärtes Konstrukt im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen. Ergebnisse des BIBB. 2006 (PDF, 1,27 MB)
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Quellen:
BIBB: 25 Jahre berufliche Benachteiligtenförderung - vom Modellprogramm zur Daueraufgabe. Bonn 2005 (PDF, 4,2 MB)
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Berufliche Handlungskompetenz ist die Fähigkeit und Bereitschaft, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten, sowohl in Arbeitssituationen als auch für die berufliche und persönliche Entwicklung zu nutzen. Es ist das Ziel der Berufsbildung, die berufliche Handlungskompetenz/-fähigkeit entstehen zu lassen, anzupassen, zu erhalten oder zu erweitern.
Quellen:
BBiG, §1
DQR, Diskussionsvorschlag eines Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (PDF, 125 KB)
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Integration bezeichnet die Eingliederung in bzw. Angleichung an vorhandene Wertstrukturen zugunsten der Herausbildung neuer gemeinsamer kultureller Strukturen und sozialer Ordnungen.
In der Benachteiligtenförderung versteht man unter beruflicher Integration das Eingliedern junger Menschen mit besonderem Förderbedarf in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Ziel ist es, dass alle, die dies anstreben und dazu in der Lage sind, ein Angebot auf Ausbildung bzw. Qualifizierung erhalten. Zielgruppen sind dabei diejenigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die auf Grund persönlicher oder sozialer Gegebenheiten benachteiligt sind und deshalb nur schwer Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung finden. Es sollen aber auch junge Menschen mit Migrationshintergrund erreicht werden, deren soziokulturelle, persönliche und/oder familiäre Situation sie bei der beruflichen Orientierung und Entwicklung in Deutschland benachteiligt.
Quellen:
BMBF, Förderrichtlinien zum BQF-Programm
Karl-Heinz Hillmann, "Wörterbuch der Soziologie", 4. Auflage, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart (1994), ISBN 3-520-41004-4, S. 377-378
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Die berufliche Integrationsförderung umfasst eine Reihe von Maßnahmen und Angeboten zur Förderung der Integration sozial benachteiligter und lernbeeinträchtigter Jugendlicher in den ersten Arbeitsmarkt. Ziel ist es, die jungen Menschen dabei zu unterstützen, sich beruflich zu orientieren, einen Ausbildungsplatz zu suchen, eine Ausbildung zu durchlaufen und erfolgreich zu beenden sowie im Anschluss einen Arbeitsplatz zu finden.
Quelle:
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Die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben sollen die Schwierigkeiten beseitigen oder mildern, die auf Grund einer Behinderung die Berufsausbildung oder Berufsausübung erschweren oder unmöglich erscheinen lassen.
Die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die Jugendlichen und Erwachsenen bei einer vorhandenen oder drohenden Behinderung helfen sollen, möglichst auf Dauer beruflich eingegliedert zu werden oder eingegliedert zu bleiben.
Die hierzu erforderlichen Hilfen haben die Aufgabe, die Erwerbsfähigkeit der behinderten Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wieder herzustellen.
Quellen:
BMAS: Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Bundesagentur für Arbeit: Berufliche Rehabilitation
bundesrecht.juris.de, SGB IX
REHADAT - Informationssystem zur Beruflichen Rehabilitation
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Die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) ist eine spezifische Form der dualen Berufsausbildung für benachteiligte Jugendliche, denen nach der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht vermittelt werden kann.. Sie wird durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert. Die praktische Ausbildung absolvieren die Auszubildenden in einer eigenen Ausbildungseinrichtung (z.B. bei einem Bildungsträger) bzw. in kooperierenden Betrieben. Neben einer fachpraktischen Unterweisung erhalten die Jugendlichen auch Förderunterricht und eine sozialpädagogische Begleitung. Der Berufsschulunterricht findet in Berufsschulen statt. Nach dem ersten Jahr ist der Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben.
Quellen:
BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 23)
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Die sozialpädagogisch orientierte Berufsausbildung verknüpft Elemente der Berufspädagogik mit Elementen der Sozialpädagogik. Dieser ganzheitliche Ansatz bezieht soziale Lernprozesse als sinnvolle und notwendige Ergänzung des beruflichen Lernens in die Förderung mit ein. Die Ausbildung wird als Teil der Persönlichkeitsentwicklung gesehen. Individuelle Lebensgeschichte und Bedürfnisse werden berücksichtigt und fließen in die Ausbildung ein. Kompetenzansatz und fachpraktisches Lernen sind Merkmale der sozialpädagogisch orientierten Berufsbildung.
Quelle:
"Sozialpädagogisch orientierte Berufsbildung - Empfehlungen und Informationen für die Ausbildungspraxis in der Benachteiligtenförderung", Petra Druckrey (INBAS), Herausgegeben vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, Bonn 1992
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Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen. Sie richtet sich an lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten lässt und bietet diesen umfassende sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung.
Quellen:
BBiG, dort § 1 (2) und § 68 (Personenkreis und Anforderungen)
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Eine Person kann dann für einen Ausbildungsberuf, eine berufliche Tätigkeit oder Position als geeignet bezeichnet werden, wenn sie über die Merkmale verfügt, die Voraussetzung für die jeweils geforderte berufliche Leistungshöhe sind. Im Gegensatz zur Ausbildungsreife werden Anforderungen konkreter Berufsfelder herangezogen, Besonderheiten einzelner Betriebe finden jedoch keine Berücksichtigung. Weiterer Aspekt ist die Frage, ob der Beruf die Merkmale aufweist, die Voraussetzung für berufliche Zufriedenheit der Person sind. Prognosen stützen sich dabei auf Wissen über erfassbare Merkmale der Person oder Beobachtung, wie sich diese verändert haben. Berufliche Eignung kann sich auch zu einem späteren Zeitpunkt durch individuelle Entwicklungsprozesse oder mittels gezielter Förderung noch einstellen.
Quellen:
BA, Ausbildungsreife - Berufseignung - Vermittelbarkeit (S. 4-5)
BMBF, Berufsbildungsbericht 2006 (S. 347 ff)
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Quellen:
Geschäftsanweisungen und Förderrichtlinien zur Berufseinstiegsbegleitung
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Das Berufsgrundbildungsjahr umfasst die berufliche Grundbildung in einem Berufsfeld. Es wird als Vollzeitunterricht oder in kooperativer Form, d.h. als Kombination von schulischer und betrieblicher Ausbildung durchgeführt. Das Berufsgrundbildungsjahr kann auf die Berufsausbildung im dualen System angerechnet werden. Die genaue Durchführung des BGJ wird von den Ländern geregelt.
Quelle:
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Im Übergang Schule - Beruf bezeichnet das Handlungsfeld Berufsorientierung in der Regel Angebote bis zum Ende der allgemeinbildenden Schule.
Die Orientierung bezieht sich dabei auf zwei Seiten: Auf der einen stehen die Jugendlichen, die sich selbst orientieren und dazu zunächst ihre eigenen Interessen, Wünsche und Kompetenzen kennenlernen müssen. Auf der anderen Seite stehen die Bedarfe und Anforderungen der Arbeitswelt und der Gesellschaft, auf die hin junge Menschen orientiert werden.
Berufsorientierung lässt sich definieren als Prozess der Annäherung und Abstimmung zwischen diesen beiden Seiten. In diesem lebenslang dauernden Prozess muss die einzelne Person immer wieder die subjektiven Voraussetzungen reflektieren und in Beziehung setzen zu den objektiven, das heißt von außen gestellten Anforderungen.
Beide Seiten sind geprägt von sich wandelnden gesellschaftlichen Werten, Normen und Ansprüchen und von den technologischen und sozialen Entwicklungen im Wirtschafts- und Beschäftigungssystem. Berufsorientierung ist somit ein Lernprozess, der sowohl in formellen organisierten Lernumgebungen als auch informell im alltäglichen Lebensumfeld stattfindet.
Angebote der Berufsorientierung befähigen junge Menschen, diesen Prozess zu meistern. Konzepte in diesem Sinne gehen über Ziele wie die Herstellung von "Ausbildungsreife" und eine einmalige Berufswahl hinaus. Sie sollen junge Menschen umfassend unterstützen, ihre Persönlichkeit aktiv zu entwickeln und die Anforderungen moderner Arbeit- und Lebenswelten zu bewältigen. Aus diesem Grund sind in den Prozess der Berufsorientierung viele Akteure und Institutionen einbezogen: die Jugendlichen selbst und ihre Eltern, Schulen, Betriebe und Verbände, die Berufsberatung, Fachkräfte für Kompetenzfeststellung und individuelle Förderung, ggf. Einrichtungen aus dem sozialen Umfeld und Fachstellen, die im Einzelfall einbezogen werden.
Quellen:
Glossar des SWA-Programms (Schule - Wirtschaft Arbeitsleben)
Deeken, Sven / Butz, Bert: Berufsorientierung - Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. GPC-Expertise. Bonn 2010
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Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme bereitet auf die Aufnahme einer Ausbildung vor oder dient der beruflichen Eingliederung Jugendlicher.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehört es, den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich im Spektrum geeigneter Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen, den Teilnehmenden die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung oder - sofern dies (noch) nicht möglich ist - für die Aufnahme einer Beschäftigung zu vermitteln und die Teilnehmenden möglichst nachhaltig in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt zu integrieren.
Zielgruppe berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit sind - unabhängig von der erreichten Schulbildung - Jugendliche und junge Erwachsene, sofern sie ohne berufliche Erstausbildung sind, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, insbesondere noch nicht ausbildungsreife Jugendliche, junge Menschen mit fehlender Berufseignung, junge Menschen mit Lernbeeinträchtigung, junge Menschen mit Behinderung, Un- und Angelernte, sozial Benachteiligte, junge Menschen mit Migrationshintergrund, Jugendliche, denen die Aufnahme einer Ausbildung nicht gelungen ist und deren Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen durch die weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden sollen.
Kernelemente der BvB sind die Förderung allgemeiner Kenntnisse und Fähigkeiten sowie beruflicher Grund- und Basisqualifikationen, sprachliche Förderung, Vermittlung von Kompetenzen im IT- und Medienbereich oder auch Bewerbungstraining. Es besteht die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachträglich im Rahmen der Maßnahmen zu erwerben.
BvB werden von geeigneten Trägern durchgeführt, die über die erforderliche personelle, räumliche und technische Ausstattung verfügen. Finanziert werden sie durch die Bundesagentur für Arbeit.
Quelle:
BA, Fachkonzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. § 61 SGB III
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Die Berufsausbildungsvorbereitung zielt nach § 1 des BBIG darauf, Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit zu vermitteln und somit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen. Die Berufsvorbereitung erleichtert jungen Menschen, die nach dem Verlassen der allgemeinbildenden Schule noch nicht ausbildungsreif sind, den Einstieg ins Berufsleben, indem sie eine noch fehlende Berufswahlentscheidung unterstützt und Voraussetzungen für die erfolgreiche Aufnahme einer Berufsausbildung schafft. In ihren Maßnahmen werden schulische Grundlagen verbessert, persönliche Probleme bearbeitet und Qualifizierungssequenzen durchlaufen.
Es gibt unterschiedlichste Angebote zur Berufsvorbereitung. Neben den berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit bieten berufliche Schulen Berufsvorbereitung in Form des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ), des Berufsgrundbildungsjahres oder anderen Qualifizierungsmöglichkeiten an. Weitere Maßnahmen zur Berufsvorbereitung werden von Trägern der Jugendhilfe, beispielsweise in Form von Jugendwerkstätten, angeboten. Das 2005 neue Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit für ihre berufsvorbereitenden Maßnahmen führte verschiedene frühere Maßnahmen zusammen, wobei sowohl eine individualisierte Differenzierung der Förderung als auch Qualifizierungsbausteine und eine kontinuierliche Bildungsbegleitung eingeführt wurde.
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit, Neues Fachkonzept
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Das BVJ ist ein besonderer einjähriger bzw. zweijähriger schulischer Bildungsgang. Er wird von Jugendlichen besucht, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und die Voraussetzungen für die Berufsfachschule oder das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) nicht mitbringen. Der Unterricht erfolgt in Vollzeit- oder Teilzeitform oft in kleineren Klassen. Unterrichtet werden etwa zur Hälfte Fachpraxis, zur anderen Hälfte Fachtheorie und Allgemeinbildung. Es erfolgt eine Einführung in ein bis zwei Berufsfelder. Der genaue Rahmen variiert in den einzelnen Bundesländern.
Quellen:
KMK, Definitionenkatalog zur Schulstatistik (S. 15)
BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 54)
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Unter Fallmanagement in der Beschäftigungsförderung wird ein auf den Kunden ausgerichteter Prozess mit dem Ziel der möglichst nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt verstanden.
Es handelt sich um einen kooperativen Prozess. In diesem werden vorhandene individuelle Ressourcen und multiple Problemlagen methodisch erfasst und gemeinsam Versorgungsangebote und Dienstleistungen geplant, die anschließend vom Fallmanager unter aktiver Mitwirkung des Hilfebedürftigen implementiert, koordiniert, überwacht und evaluiert werden. Der individuelle Versorgungsbedarf eines Kunden wird im Hinblick auf das Ziel der mittel- und/ oder unmittelbaren Arbeitsmarktintegration durch Beratung und Bereitstellung der verfügbaren Ressourcen abgedeckt und seine Mitwirkung eingefordert.
Quelle:
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Die Bildungsbegleitung leistet einen Beitrag zur Qualifizierung und Stabilisierung der
Jugendlichen im Rahmen der Ausbildungsvorbereitung. Aufgabe ist das Erstellen und Fortschreiben des Qualifizierungsplans in Absprache mit den
Teilnehmern, der Beratungsfachkraft und den Trägern der berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahmen. Bildungsbegleitung plant, fördert/gewährleistet, organisiert, koordiniert, begleitet und dokumentiert kontinuierlich individuelle Qualifizierungsverläufe über verschiedene Lernorte sowie Bildungs-, Hilfe- und Förderangebote hinweg. Sie beinhaltet Elemente der Beratung, der sozialpädagogischen Betreuung und Begleitung sowie der Koordination. Die Aufgabenbereiche sind daher detailliert abzustimmen und festzulegen. Die Intensität des Angebots richtet sich nach dem Bedarf des einzelnen Jugendlichen.
Sie ist u.a. auch Bestandteil der berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit.
Quellen:
INBAS, Definition von Bildungsbegleitung
GPC, Expertise: Bildungsbegleitung (S. 10)
BA, Fachkonzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. § 61 SGB III
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Quelle:
BMBF: Die Initiative Bildungsketten: Abschluss schaffen - Anschluss finden
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Das an verschiedenen Lernorten tätige Bildungspersonal in der beruflichen Benachteiligtenförderung besteht aus Berufsschullehrerinnen und -lehrern, sozialen Fachkräften (wie Sozialpädagoginnen und -pädagogen) sowie Ausbilderinnen und Ausbildern. Arbeitsfelder sind die jeweils unterschiedlich ausgerichteten berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen sowie Qualifizierungsangebote zur "Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter" unter anderem nach dem SGB III, aber auch beispielsweise die Schulsozialarbeit. Tätigkeiten und Aufgaben beziehen sich auf die Unterweisung in Werkstätten, den Unterricht in Fachtheorie und in allgemein bildenden Fächern sowie auf die Begleitung und Beratung der jungen Menschen.
Im gesamten Übergangsbereich von der Schule in die Arbeitswelt sind sowohl die Lehrkräfte an der allgemein bildenden Schule (Berufsorientierung, Präventionsangebote) einzubeziehen, als auch jene sozialen Fachkräfte, die in den begleitenden Angeboten der Jugendberufshilfe (Interventionsangebote) im Bereich der Sekundarstufe I tätig sind.
Die Förderung von Kooperation zwischen den verschiedenen Berufsgruppen und die Vernetzung ihrer Tätigkeiten sind Gegenstand der Fachdiskussion; ebenso die Professionalisierung für das Handlungsfeld der beruflichen Benachteiligtenförderung und die (gemeinsame) Fortbildung.
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Binnendifferenzierung im Rahmen eines Bildungsangebotes bedeutet, dass jungen Menschen individuelle Formen der Förderung angeboten werden. Dabei wird ein breit gefächertes Angebot vorgehalten, das sich an den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten und dem aktuellen Leistungsstand der Teilnehmenden orientiert. In ihren Methoden, Inhalten und im Anforderungsniveau sind die Angebote an den unterschiedlichen Voraussetzungen und Potenziale der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgerichtet. Alle Teilnehmenden sollen somit einen ihnen gemäßen Weg zur Erreichung der Lernziele finden. Binnendifferenzierende Maßnahmen können sich dabei auf die Zugänge zum Lerninhalt, auf die Qualität oder die Quantität der Lernaufgaben und auf die angewandten Medien beziehen.
Quellen:
Wikipedia, Binnendifferenzierung
BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 43)
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Case Management oder Fallmanagement bezeichnet einen kooperativen Prozess, in dem Versorgungsangebote und Dienstleistungen erhoben, geplant, implementiert, koordiniert, überwacht und evaluiert werden. Der individuelle Versorgungsbedarf einer Person soll dabei durch Kommunikation und das Heranziehen verfügbarer Ressourcen abgedeckt werden. Aufgabe ist es, ein zielgerichtetes System von Zusammenarbeit zu organisieren, zu kontrollieren und auszuwerten, das am konkreten Unterstützungsbedarf der einzelnen Person ausgerichtet ist und an deren Herstellung die betroffene Person konkret beteiligt wird.
Case Management führt zwei Systeme zusammen: das individuelle System, in dem durch persönliche Interaktion die Förderung des Selbstmanagements, also ein Empowerment und die Stärkung der Selbstverantwortung des Klienten erreicht werden soll (Case) und das institutionelle System, in dem es um die Koordination von Sach- und Dienstleistungen und den Aufbau von Kooperationsbeziehungen geht (Care).
Case Management oder Unterstützungsmanagement, zunächst als Erweiterung der Einzelfallhilfe in den USA entwickelt, ist inzwischen zu einer methodischen Neuorientierung in der Sozialen Arbeit und im Gesundheitswesen geworden. Im Handlungsfeld Übergang Schule - Beruf basieren viele Konzepte auf dem Case Management (z. B. Kompetenzagenturen), besondere Bedeutung hat das Fallmanagement seit der Umsetzung der Hartz IV-Gesetze bei der Betreuung und Beratung der Arbeitssuchenden.
Quellen:
Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC):
Was ist Case Management?
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge: Empfehlungen zu Qualitätsstandards für das Fallmanagement
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Der Begriff hat seinen Ursprung im Sport und wird heute auch in der Wirtschaft angewendet. Es geht um Leistung, Leistungssteigerung, Motivation und Identifikation mit einer Aufgabe.
Coaching versteht sich als Einzel- oder Gruppenberatungsprozess, der zum Ziel hat, mit Hilfe geeigneter Interventionen Wahrnehmungsblockaden zu lösen und Selbstorganisationsprozesse, die es dem Adressaten ermöglichen, seine Fähigkeiten bei der Lösung von Problemen und der Bewältigung von Arbeitsanforderungen effizienter zu nutzen, in Gang zu setzen.
Quelle:
Hauser, E.: Coaching von Mitarbeitern. In: Rosenstiel, L. (1991): Führung von Mitarbeitern. Handbuch für erfolgreiches Personalmanagement. Stuttgart.
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Beim Cultural Mainstreaming werden die Belange von Menschen unterschiedlicher kultureller Zugehörigkeit oder Herkunft bei allen Entscheidungen und Handlungen berücksichtigt. Ebenso werden ihre eventuell spezifischen Voraussetzungen, Lebensbedingungen und Orientierungen einbezogen. Ziel ist die Sicherung gleicher Teilhabechancen. Cultural Mainstreaming ist analog zum Prinzip des Gender Mainstreaming als Teil eines umfassenden Diversity Managements zu verstehen, also als Teil einer Strategie, die Vielfalt nicht als Problem, sondern als Ressource betrachtet.
Der Begriff umfasst damit sowohl pädagogische Aspekte (z.B. herkunftssensible Kompetenzfeststellungsverfahren) wie politisches Handeln (z.B. Ansätze zur kulturellen Öffnung von Verwaltung). Aufgabe des Cultural Mainstreamings ist zu sichern, dass die Zielgruppen der Migrantinnen und Migranten erreicht werden und dass sie in die Durchführung von Vorhaben gleichberechtigt einbezogen werden. Dahin zielende Ansätze fordern nicht allein die Anpassung der Zugewanderten, sondern auch Veränderungen der Mehrheitsgesellschaft.
Quelle:
Boos-Nünning, Ursula; Bylinski, Ursula: Gender Mainstreaming und Cultural Mainstreaming im Netzwerk. In: BMBF (Hrsg.): Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch Netzwerkbildung, 2006. S. 46- 54 (PDF, 1,88 MB).
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Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) bildet die Voraussetzungen zur Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens in Deutschland. Er dient dazu, die im deutschen Bildungssystem erworbenen und angebotenen Qualifikationen in Relation zu den acht Niveaustufen des Europäischen Qualifikationsrahmens zu setzen. Darüber hinaus soll der DQR auch innerhalb Deutschlands zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit von unterschiedlichen Bildungsabschlüssen beitragen.
Der DQR hat keine Gesetzeskraft. Die Zuordnung von Kompetenzen und Qualifikationen zu den acht Niveaus des Deutschen Qualifikationsrahmens heben nicht das bestehende System der Zugangsberechtigungen auf. Zunächst werden alle formalen Qualifikationen des deutschen Bildungssystems in den Bereichen Schule, Berufliche Bildung, Hochschulbildung und Weiterbildung einbezogen. In zukünftigen Schritten sollen auch Ergebnisse des informellen Lernens berücksichtigt werden.
Quelle:
BMBF/Kultusministerkonferenz, www.deutscherqualifikationsrahmen.de
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DECVET
"DECVET - Entwicklung eines Leistungspunktesystems in der beruflichen Bildung" ist eine deutsche Pilotinitiative im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Bildungspolitisches Ziel der Initiative ist die Entwicklung und Erprobung eines nationalen Leistungspunktesystems zur Erfassung, Übertragung und Anrechnung von Lernergebnissen bzw. Kompetenzen von einem Teilbereich des beruflichen Bildungssystems in einen anderen. Dabei gilt es, mögliche Anrechnungspotenziale an den Schnittstellen rund um das duale System zu identifizieren. DECVET berücksichtigt die auf europäischer Ebene entwickelten Rahmenbedingungen und Eckpunkte (Europäischer Qualifikationsrahmen, Europäisches Leistungspunktesystem für die berufliche Bildung).
ECVET
Das europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung ECVET ist ein Instrument, in dem Qualifikationen in Einheiten von Lernergebnissen ausgedrückt werden, denen jeweils Leistungspunkte (Credits) zugeordnet werden und das mit einem Verfahren für die Validierung von Lernergebnissen kombiniert wird. Ziel dieses Systems ist die Förderung folgender Aspekte: Mobilität der Personen, die (Aus-)Bildungsangebote wahrnehmen; Akkumulierung, Übertragung, Validierung und Anerkennung von Lernergebnissen (formal, nicht formal oder informell), die in verschiedenen Ländern erzielt wurden; Umsetzung des lebenslangen Lernens; Transparenz von Qualifikationen; gegenseitiges Vertrauen und Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungsanbietern in Europa.
Quellen:
DECVET-Pilotinitiative: www.decvet.net/de/Home/site__2
CEDEFOP: Terminology of European education and training policy. A selection of 100 key terms, Luxembourg 2008
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Die Berufsausbildung hat die für die Ausbildung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.
Ein anerkannter Berufsabschluss kann entweder betrieblich - in bestimmten Berufen auch vollzeitschulisch - oder in einer sonstigen Berufsbildungseinrichtungen außerhalb der schulischen und betrieblichen Berufsbildung erworben werden (außerbetriebliche Berufsbildung), wobei sowohl die betriebliche wie die außerbetriebliche Ausbildung in Kooperation mit der Berufsschule erfolgt.
Gesetzliche Grundlagen für die Berufsausbildung sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO). Für anerkannte Ausbildungen sind keine bestimmten Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben. Die Einstellungsbedingungen können von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein. Die Ausbildung dauert je nach Beruf 2 bis 3 ½ Jahre, die Struktur der Berufe wird kontinuierlich an neue ökonomische Entwicklungen angepasst.
Quellen:
BA, Ausbildung Beruf Chancen (Website eingestellt)
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Die Eignungsanalyse erfasst die fachlichen, methodischen, sozialen und persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die individuelle Motivation der Teilnehmer und ist Grundlage für eine individuelle Qualifizierungsplanung. Sie basiert auf handlungsorientierten Verfahren. Ziel der ressourcenorientierten Eignungsanalyse ist die Erstellung eines Stärken-Schwächen-Profils unter Berücksichtigung von beruflichen Anforderungen. Dabei sind immer die vorhandenen Entwicklungsmöglichkeiten zu berücksichtigen (Kompetenzansatz). Die Teilnehmenden erhalten Unterstützung, ihre Stärken und Schwächen sowie Entwicklungsmöglichkeiten zu erkennen und Verantwortung für ihr Lern- und Arbeitsverhalten zu übernehmen. Darüber hinaus sollen sie in die Lage versetzt werden, sich entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten und Neigungen zur Orientierung in bestimmten Berufsfeldern zuzuordnen bzw. für die Ausbildung in einem Berufsfeld zu entscheiden.
Die Eignungsanalyse stellt die erste Phase berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen dar.
Quelle:
BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S.97)
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Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) wurde zum 1. Oktober 2007 als Leistung für Arbeitgeber gesetzlich verankert (§ 235b SGB III). Sie soll jungen Menschen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven ein "Türöffner" in eine betriebliche Berufsausbildung sein. Eine EQ, die mindestens sechs, aber längstens zwölf Monate dauert, dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte einer EQ orientieren sich an den Inhalten eines anerkannten Ausbildungsberufes.
Während der Einstiegsqualifizierung besuchen berufsschulpflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Berufsschule. Nach erfolgreichem Abschluss stellt die jeweilige Kammer ein Zertifikat aus. Die EQ kann auf die Dauer einer nachfolgenden Berufsausbildung angerechnet werden.
Im Rahmen des Programms erhalten Arbeitgeber auf Antrag als Zuschuss des Bundes zum Unterhalt des Jugendlichen eine monatliche Vergütung erstattet, die sie dem Jugendlichen zahlen. Sach- und Personalkosten tragen die Betriebe selbst. Für Jugendliche, die einer zusätzlichen Förderung bedürfen, kann die Einstiegsqualifizierung als 'EQ plus' mit ausbildungsbegleitenden Hilfen kombiniert werden.
Quellen:
BA, Sonderprogramm Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ)
BMAS, Einstiegsqualifizierung
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Einzelfallhilfe ist eine grundlegende sozialpädagogische Interventionsform zur Lösung psychischer, materieller, gesundheitlicher oder sozialer Probleme. Die Konzepte der Einzelfallhilfe gehen davon aus, dass in einer Stärkung des Individuums die erfolgreichste Strategie zur Lösung seiner Probleme zu suchen ist. Sie unterstützt die Adressaten, das Problem zu erkennen, Strategien zur Problemlösung zu entwickeln und diese auch zu realisieren. Dabei bezieht sie die gesamten Lebensverhältnisse, Ressourcen und Bedürfnisse als Orientierungsrahmen sowohl für die Analyse als auch für die Entwicklung realistischer Lösungsstrategien ein.
Quelle:
"Sozialpädagogik in der beruflichen Bildung - Einzelfallhilfe und lebenslagenorientierte Arbeit"/ hrsg. Heidelberger Institut Beruf und Arbeit, hiba-Verlag Lübeck 1993
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Bei der Elternarbeit wird die Zusammenarbeit von pädagogischen Einrichtungen und Eltern mit dem Ziel angestrebt, mögliche Spannungen zwischen institutioneller und familiärer Erziehung zu verringern. Durch die Unterstützung der Eltern sollen die Maßnahmeerfolge erhöht werden. Des weiteren bietet die Elternarbeit die Möglichkeit, Lebenswelt und Erfahrungshintergründe der Auszubildenden besser kennenzulernen und somit ein besseres Verständnis für sie entwickeln zu können.
Quellen:
BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 116)
"Sozialpädagogisch orientierte Berufsbildung - Empfehlungen und Informationen für die Ausbildungspraxis in der Benachteiligtenförderung", Petra Druckrey (INBAS), Herausgegeben vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, Bonn 1992 (S. 59)
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Als erste Schwelle bezeichnet man den Übergang von der Schulzeit hin in eine berufliche Ausbildung. Betriebe sind zwar der wichtigste Lernort der beruflichen Erstausbildung, berufsschulische und außerbetriebliche Angebote haben jedoch erheblich zugenommen. Der Abstand zwischen Anforderungen der Betriebe einerseits und der Ausbildungsfähigkeit junger Leute nach Abschluss der Sek. I droht sich weiter zu vergrößern.
Die Phase der Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung erweist sich daher als besonders wichtige und sensible Phase in der Berufsbiographie junger Leute und ist Ansatzpunkt von Fördermaßnahmen.
Quellen:
Expertise "Interventionsstrategien an der Schwelle von der Schule zum Beruf" (S. 5 ff.)
"Praxis und Perspektiven zur Kompetenzentwicklung vor dem Übergang Schule - Berufsbildung", Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bonn/Berlin 2006 (S. 14-17)
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Hierunter ist in Abgrenzung zum Zweiten Arbeitsmarkt der "normalen" Arbeitsmarkt zu verstehen. In diesem bestehen Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse, die im Unterschied zum Zweiten Arbeitsmarkt ohne Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zustande gekommen sind. Die Prinzipien von Angebot und Nachfrage und wirtschaftlicher Ökonomie regeln diesen Ersten Arbeitsmarkt.
Quelle:
Das Lexikon der Wirtschaft. Grundlegendes Wissen von A bis Z. 2. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2004. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2004.
Der Europäische Qualifikationsrahmen - EQR (European Qualifications Framework - EQF) dient als Übersetzungsinstrument, das die nationalen Qualifikationen europaweit vergleichbar und verständlich macht. Das Ziel des EQR ist, die Mobilität von Beschäftigten und Lernenden zwischen den verschiedenen Ländern zu fördern und ihr lebenslanges Lernen zu erleichtern. Der EQR wurde am 23. April 2008 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen.
Der Rahmen empfiehlt, nationale Qualifikationssysteme oder -rahmen bis 2010 auf den EQR zu beziehen und zu gewährleisten, dass sich alle neuen Qualifikationen, die ab 2012 erteilt werden, auf das geeignete EQR-Niveau beziehen. Das Kernstück des EQR sind acht Referenzniveaus, die beschreiben, welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen die Beschäftigten/Lernenden haben, unabhängig davon, wo diese Qualifikationen erworben wurden.
Der EQR gilt für alle Arten von Qualifikationen, von der schulischen über die akademische bis zur beruflichen Bildung. Er bedeutet eine Abkehr vom Lerninput (Dauer eines Lernprozesses, Art der Einrichtung) und eine Verschiebung des Schwerpunktes auf die Lernergebnisse. Zudem fördert der EQR durch die Validierung von nicht formalem und informellem Lernen das lebenslange Lernen. Die meisten Mitgliedstaaten entwickeln derzeit ihre eigenen Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) mit Bezug zum EQR. In Deutschland wird der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) entwickelt.
Quellen:
BIBB, Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR) - Förderung von Mobilität und lebenslangem Lernen
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Evaluation ist die systematische Untersuchung des Nutzens oder Wertes eines Gegenstandes. Solche Evaluationsgegenstände können z.B. Programme, Projekte, Produkte, Maßnahmen, Leistungen, Organisationen, Politik, Technologien oder Forschung sein. Die erzielten Ergebnisse, Schlussfolgerungen oder Empfehlungen müssen nachvollziehbar auf empirisch gewonnenen qualitativen bzw. quantitativen Daten beruhen.
Quelle:
DeGEval, Grundlageninformationen
DeGEval, Empfehlungen für Auftraggebende von Evaluationen. Eine Einstiegsbroschüre
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Externes Ausbildungsmanagement unterstützt Betriebe in allen Fragen rund um die Ausbildung. Ziel ist, die Betriebe zu entlasten, ihre Ausbildungsbereitschaft zu erhöhen und so zu einer Erhöhung des Ausbildungsangebotes und der Ausbildungsqualität zu kommen. Das Angebot umfasst dabei u.a. administrative Aufgaben, Hilfe bei der Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber sowie Mediation bzw. Moderation bei Konflikten innerhalb des Betriebes oder zwischen beteiligten Lernorten.
Quellen:
ausbildernetz.de, Grundlageninformationen
BIBB, Förderrichtlinie zur Durchführung des Programms JOBSTARTER
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Unter Fallmanagement in der Beschäftigungsförderung wird ein auf den Kunden ausgerichteter Prozess mit dem Ziel der möglichst nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt verstanden.
Es handelt sich um einen kooperativen Prozess. In diesem werden vorhandene individuelle Ressourcen und multiple Problemlagen methodisch erfasst und gemeinsam Versorgungsangebote und Dienstleistungen geplant, die anschließend vom Fallmanager unter aktiver Mitwirkung des Hilfebedürftigen implementiert, koordiniert, überwacht und evaluiert werden. Der individuelle Versorgungsbedarf eines Kunden wird im Hinblick auf das Ziel der mittel- und/ oder unmittelbaren Arbeitsmarktintegration durch Beratung und Bereitstellung der verfügbaren Ressourcen abgedeckt und seine Mitwirkung eingefordert.
Quelle:
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Die Ergebnisse aus der Phase der Förderdiagnose bilden die Grundlage für die Erstellung eines individuellen Förder- und Qualifizierungsplanes. Sie sind somit Ausgangspunkt für die Gestaltung von Lernprozessen und (sozial-)pädagogischen Handlungsstrategien. Die Förderdiagnose bedient sich verschiedener standardisierter Verfahren zur allgemeinen Kompetenzmessung und Profilerstellung für eine berufliche Eignung. Im Gegensatz zur Eignungsanalyse, die an den beruflichen Einsatzmöglichkeiten des Jugendlichen ansetzt, werden hier auch persönliche Daten aus dem früheren und derzeitigen Leben des Jugendlichen und seinem sozialen Umfeld betrachtet. Daraus wird eine Art skizzenhafter Lebenslauf erstellt.
Quellen:
BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf ( S. 92 und 99)
hiba-Weiterbildung Band 10/60, Heidelberger Institut Beruf und Arbeit, hiba GmbH-Verlag, Darmstadt (2000)
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Die individuelle Förderplanung bildet eine Vertragsgrundlage zwischen dem Jugendlichen und dem Team der Mitarbeiter der beruflichen Qualifizierung. Bei der Förderplanung geht es um den Mittel-/Ressourceneinsatz zur Zielerreichung. Handlungsabläufe werden besprochen und festgelegt und die Bedingungen für eine erfolgreiche Integration definiert. Im Verlauf der Förderplanung werden den Zielen Maßnahmen zugeordnet und Indikatoren festgelegt, die eine Überprüfung der Zielerreichung bzw. des Weges, der zur Zielerreichung eingeschlagen wurde, ermöglichen, Aufgabe ist es, kurz-, mittel-, und langfristige Strategien zur Weiterentwicklung individueller Kompetenzen zu entwerfen, deren Umsetzung zu begleiten und die Ergebnisse zu überprüfen und fortzuschreiben. Umfasst werden dabei berufsfachliche, allgemeine schulische und sozialpädagogische Formen der Ausbildung und Betreuung. Das Verfahren bedient sich zwar eines systematischen Ablaufs, jedoch besteht Raum für Anpassungen.
Quellen:
"Individuelle Förderung benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener - Förderdiagnose, Förderplan und differenzierte Lernangebote", Autorin: Petra Lippegaus, INBAS Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH, Offenbach am Main, 2000 (S. 55 f.)
foerderplan.de, Individuelle Förderplanung in der Benachteiligtenförderung
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Quellen:
BMFSFJ: Programm "Freiwilligendienste machen kompetent"
Wegweiser Bürgergesellschaft: Freiwilliges Engagement
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"Ganzheitlich" bedeutet, dass Menschen nicht eindimensional wahrgenommen und behandelt werden, sondern als Eigenkonstruktion aus der ganzen Fülle von Erfahrungen und Einflüssen, die sie in ihrem Leben gemacht bzw. erlebt haben. Ein ganzheitlicher Lernprozess bezieht daher bei der Ausgestaltung des Unterstützungsangebot die gesamte Lebenswelt des Adressaten ein und orientiert sich an individuellen Bedürfnissen des gegenüber. Gelernt wird meist in praxisbezogenen Zusammenhängen. Es werden alle Sinne, Lerntypen und Denkprägungen einbezogen. Das Lernziel bleibt dabei immer im Blick, und es wird stets deutlich gemacht, wozu der Lernstoff benötigt wird.
Quelle:
BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 87)
Fülbier, P./Münchmeier, R. (Hrsg.), Handbuch Jugendsozialarbeit 2001, Votum-Verlag, Münster (S. 823)
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Der Begriff Gender Mainstreaming bezeichnet den Prozess und die Vorgehensweise, die Geschlechterperspektive in die Gesamtpolitik aufzunehmen. Dies bedeutet, die Entwicklung, Organisation und Evaluierung von politischen Entscheidungsprozessen und Maßnahmen so zu betreiben, dass in jedem Politikbereich und auf allen Ebenen die Ausgangsbedingungen und Auswirkungen auf die Geschlechter berücksichtigt werden, um auf das Ziel einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern hinwirken zu können.
Gender Mainstreaming umfasst sowohl die Förderung von Frauen als diskriminierter Gruppe, als auch die Herstellung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, damit Chancengleichheit möglich wird, und nicht zuletzt die Bewusstseinsbildung über die Geschlechterfrage, insbesondere bei männlichen Akteuren. Bei der Arbeit mit Menschen ist unter Gender Mainstreaming zu verstehen, geschlechtsspezifische Rollengebundenheiten sensibel wahrzunehmen sowie die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Mädchen und Frauen sowie Jungen und Männern zu berücksichtigen.
Aus der Perspektive der Mädchen- und Frauenarbeit bedeutet Gender Mainstreaming eine Weiterentwicklung der Ansätze, z.B. indem stärker auf die Gender-Öffnung von eigenen und dritten Institutionen bzw. Jungen und Männern abgezielt wird. Aber auch die gezielte Förderung von Jungen und Männern kann als Teil des Gender Mainstreamings verstanden werden, z.B. wenn sowohl junge Frauen als auch die jungen Männer motiviert bzw. unterstützt werden, sich in geschlechtsuntypischen Berufen zu erproben - um jeweils ihre eigenen beruflichen Chancen zu erhöhen. Gender Mainstreaming setzt hierbei an spezifischen Stärken und Schwächen der Geschlechter an und macht diese zum Ausgangspunkt pädagogischen Handelns.
Quellen:
Bundeszentrale für politische Bildung, Gender Mainstreaming
Enggruber, Ruth: Gender Mainstreaming und Jugendsozialarbeit. Münster 2001
Die sozialpädagogisch orientierte Berufsausbildung verknüpft Elemente der Berufspädagogik mit Elementen der Sozialpädagogik. Dieser ganzheitliche Ansatz bezieht soziale Lernprozesse als sinnvolle und notwendige Ergänzung des beruflichen Lernens in die Förderung mit ein. Die Ausbildung wird als Teil der Persönlichkeitsentwicklung gesehen. Individuelle Lebensgeschichte und Bedürfnisse werden berücksichtigt und fließen in die Ausbildung ein. Kompetenzansatz und fachpraktisches Lernen sind Merkmale der sozialpädagogisch orientierten Berufsbildung.
Quelle:
"Wörterbuch Soziale Arbeit", Kreft/Mielenz (Hrsg.), 3. Auflage, Beltz Verlag Weinheim und Basel 1988, ISBN 3-407-55728-0, S. 257-258
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Berufliche Handlungskompetenz ist die Fähigkeit und Bereitschaft, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten, sowohl in Arbeitssituationen als auch für die berufliche und persönliche Entwicklung zu nutzen. Es ist das Ziel der Berufsbildung, die berufliche Handlungskompetenz/-fähigkeit entstehen zu lassen, anzupassen, zu erhalten oder zu erweitern.
Quellen:
BBiG, §1
DQR, Diskussionsvorschlag eines Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (PDF, 125 KB)
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Handlungsorientierung zielt darauf ab, dass die Jugendlichen in einer für sie sinnvoll erscheinenden Lernumgebung befähigt werden, selbstständig die sechs Schritte einer vollständigen beruflichen Handlung (Informieren, Planen, Entscheiden, Ausführen, Kontrollieren und abschließendes Bewerten) zu vollziehen. Durch Bezug zur Lebenswelt der Jugendlichen sollen diese eigene Erfahrungen einbringen können. Planvolles Handeln und die Aneignung problemlösender Fähigkeiten werden in den Mittelpunkt des Lernprozesses gestellt. Bei Fragen zum Ablauf eines Arbeitsprozesses helfen sich die Jugendlichen in Gruppen gegenseitig. Die Lehrenden stellen lediglich konstruktive Fragen, beraten bei der Lösungssuche oder moderieren Gruppenprozesse, um die selbstständigen Lernaktivitäten der Jugendlichen zu fördern.
Quellen:
Fülbier, P./Münchmeier, R. (Hrsg.), Handbuch Jugendsozialarbeit 2001, Votum-Verlag, Münster (S. 986)
Sowi online, Reader: Begrenzte Auswahl - Berufliche Orientierung von Jugendlichen mit schlechten Startchancen
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Jugendliche mit besonderem Förderbedarf bilden keine homogene Gruppe, sondern unterscheiden sich erheblich voneinander. Dies macht Förderkonzepte notwendig, die gezielt auf jedes einzelne Individuum eingehen. Um bedarfsgerechte Angebote unterbreiten zu können, muss die Ausgangssituation zunächst detailliert untersucht werden (Adressatenanalyse), um darauf aufbauend eine passgenaue Förderung, die sich an den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten und dem relevanten aktuellen Leistungsstand des Einzelnen orientieren, zu initiieren. Relevante Schritte zur Individualisierung von Lernprozessen sind die Förderdiagnose als Grundlage der Förderung, die Erstellung und Vereinbarung eines individuellen Förder- und Qualifizierungsplanes und binnendifferenzierte pädagogische Prozesse, die der Persönlichkeit und den individuellen Stärken der Teilnehmenden entsprechen.
Quelle:
BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 96)
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Als individuelle Beeinträchtigungen können alle physischen und psychischen oder sonstigen persönlichen Beeinträchtigungen individueller Art, wie z.B. Abhängigkeit, Verschuldung, Delinquenz, Behinderung oder auch wirtschaftliche Benachteiligung betrachtet werden. Aber auch individuelle Beeinträchtigungen, insbesondere psychische, physische oder sonstige persönliche Beeinträchtigungen individueller Art, insbesondere Lernbeeinträchtigung, Lernstörung, -schwächen, Leistungsbeeinträchtigung, -störungen, -schwächen, Entwicklungsstörungen sind als solche einzuordnen. In Ergänzung zu den sozialen Benachteiligungen bilden individuelle Beeinträchtigungen über das SGB VIII § 13 den rechtlichen Ausgangspunkt der Jugendsozialarbeit.
Quellen:
Zur Leistungskonkurrenz zwischen SGB II und § 13 SGB VIII [Bezugnehmend auf Münder, LPK-KJHG, § 13 Rz.17., Kunkel, a.a.O., § 13 Rz.9.]
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Quellen:
Schnadt, Pia: Individuelle Förderplanung in der Benachteiligtenförderung (förderplan.de). o. J.
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Quellen:
BMAS: Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft. Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (PDF, 12 MB)
Oehme, Andreas: Inklusion und Jugendsozialarbeit - inklusive Jugendsozialarbeit? In: Dreizehn. Zeitschrift für Jugendsozialarbeit. Sonderausgabe zum 14. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag, Juni 2011. S. 14-16 (PDF, 3,2 MB)
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Integration bezeichnet die Eingliederung in bzw. Angleichung an vorhandene Wertstrukturen zugunsten der Herausbildung neuer gemeinsamer kultureller Strukturen und sozialer Ordnungen.
In der Benachteiligtenförderung versteht man unter beruflicher Integration das Eingliedern junger Menschen mit besonderem Förderbedarf in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Ziel ist es, dass alle, die dies anstreben und dazu in der Lage sind, ein Angebot auf Ausbildung bzw. Qualifizierung erhalten. Zielgruppen sind dabei diejenigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die auf Grund persönlicher oder sozialer Gegebenheiten benachteiligt sind und deshalb nur schwer Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung finden. Es sollen aber auch junge Menschen mit Migrationshintergrund erreicht werden, deren soziokulturelle, persönliche und/oder familiäre Situation sie bei der beruflichen Orientierung und Entwicklung in Deutschland benachteiligt.
Quellen:
BMBF, Förderrichtlinien zum BQF-Programm
Karl-Heinz Hillmann, "Wörterbuch der Soziologie", 4. Auflage, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart (1994), ISBN 3-520-41004-4, S. 377-378
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Die berufliche Integrationsförderung umfasst eine Reihe von Maßnahmen und Angeboten zur Förderung der Integration sozial benachteiligter und lernbeeinträchtigter Jugendlicher in den ersten Arbeitsmarkt. Ziel ist es, die jungen Menschen dabei zu unterstützen, sich beruflich zu orientieren, einen Ausbildungsplatz zu suchen, eine Ausbildung zu durchlaufen und erfolgreich zu beenden sowie im Anschluss einen Arbeitsplatz zu finden.
Quelle:
hiba, Glossar (Online-Angebot existiert nicht mehr)
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Interkulturelle Arbeit folgt der Idee einer multikulturellen Gesellschaft mit den Prinzipien der Anerkennung und der Gleichheit. Sie soll zu interkulturellem Verstehen und Dialog befähigen. Zu verfolgende Ziele können dabei sein, sich des eigenen kulturellen Hintergrunds bewusst zu werden, in diesem Zusammenhang auch Wissen über andere Kulturen zu erlangen, ihnen gegenüber Toleranz und Kommunikationsbereitschaft zu entwickeln und Differenzen zu überbrücken.
Quelle:
SGB VIII-Online-Handbuch, Spezifisch methodische Techniken in der interkulturellen Arbeit
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Interkulturelle Kompetenz ist die Fähigkeit, mit Menschen anderer Kulturkreise erfolgreich zu kommunizieren. Interkulturell kompetent ist eine Person, die bei der Zusammenarbeit mit Menschen aus ihr fremden Kulturen deren spezifische Konzepte der Wahrnehmung, des Denkens, Fühlens und Handelns erfasst und begreift. Frühere Erfahrungen werden frei von Vorurteilen miteinbezogen und erweitert, die Bereitschaft zum Dazulernen ist ausgeprägt. Diese Fähigkeiten können schon in jungen Jahren vorhanden sein oder auch entwickelt und gefördert werden. Das wird als interkulturelles Lernen bezeichnet. Die Basis für erfolgreiche interkulturelle Kommunikation ist emotionale Kompetenz und interkulturelle Sensibilität.
Interkulturelle Kompetenzen sind sowohl von Akteuren der Benachteiligtenförderung gefragt, um Personen mit Migrationshintergrund adäquat fördern zu können sowie von Seiten der integrierenden Gesellschaft, um Integrationschancen zu öffnen. Darüber hinaus sind interkulturelle Kompetenzen von Personen mit Migrationshintergrund als eine ihrer besonderen Ressourcen zu verstehen.
Quellen:
Thomas Baumer: Handbuch Interkulturelle Kompetenz (2 Bände). Zürich 2003
Beatrice Hecht-El Minshawi: Interkulturelle Kompetenz : for a better understanding. Schlüsselfaktoren für internationale Zusammenarbeit. Weinheim 2003
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Die Jugendberufshilfe umfasst Hilfen, Maßnahmen und Projekte, die junge Menschen beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung und beim Übergang von der Ausbildung in Arbeit unterstützen. Außerdem gehören beschäftigungswirksame Maßnahmen und qualifizierende Beschäftigungsprojekte für noch nicht qualifizierte junge Menschen zum Handlungsfeld. Rechtliche Grundlage der Jugendberufshilfe bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Quelle:
Fülbier, P./Münchmeier, R. (Hrsg.), Handbuch Jugendsozialarbeit 2001, Votum-Verlag, Münster (S. 486)
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Jugendkonferenzen ist ein Instrument des Übergangsmanagements.
Im SGB II ist in § 18 die örtliche Zusammenarbeit festgelegt, sowie in § 44b Abs. 1 die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten. Aus diesem Grund wird empfohlen, wo es sinnvoll und notwendig erscheint, dass die Träger der Grundsicherung alle Träger der regionalen Jugendsozialarbeit zu einer Jugendkonferenz einladen.
Die Aufgaben bestehen im Austausch über Informationen (z.B. über die Umsetzung des SGB II in der Region), der Vorstellung aktueller Programme und von Grundzügen der Maßnahmeplanung, Optimierung vorhandener Netzwerkstrukturen, Schwerpunktsetzung für schwierige Zielgruppen und die Entwicklung von Kompetenzen für besonders benachteiligte Jugendliche.
Quellen:
Kompendium SGB II - Aktive Arbeitsmarktpolitik nach dem SGB II (BA)
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Der Jugendstrafvollzug findet in Deutschland gemäß Jugendgerichtsgesetz meist in eigenen Jugendstrafanstalten statt. Durch die Föderalismusreform sind die Länder für die Gestaltung des Strafvollzugs zuständig. Seit dem 1. 1. 2008 gelten in Deutschland 16 Jugendstrafvollzugsgesetze.
Bereits 1989 gab der Europarat eine Empfehlung zur beruflichen Bildung im Strafvollzug heraus. Dies geschah in der Erwägung, dass das Recht auf Bildung ein Grundrecht ist und dazu beiträgt, die Rückkehr in die Gesellschaft zu erleichtern.
Die Chancen zur beruflichen Integration junger Strafgefangener könnten verbessert werden, wenn die Eingliederung bereits während der Haft vorbereitet würde. Die Arbeitsagenturen sind allerdings erst nach deren Entlassung zuständig. Sofern ein Übergangsmanagement existiert, ist dieses in den Bundesländern unterschiedlich organisiert. In den bestehenden Maßnahmen wird meist auf Netzwerkarbeit und die Verknüpfung von Einzelmaßnahmen gesetzt. Bei einer durchschnittlichen Haftzeit von zwölf Monaten kann der Jugendstrafvollzug mit seinen vielfältigen Qualifizierungsmaßnahmen durchaus als Teil des Übergangssystems angesehen werden.
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Allgemein gelten Personen dann als behindert, wenn ihre körperlichen, seelischen oder geistigen Funktionen so stark beeinträchtigt sind, dass die unmittelbaren Lebensverrichtungen oder die Teilnahme am Leben der Gesellschaft auf Dauer wesentlich erschwert werden. Allerdings wird nicht jeder, der im medizinischen Sinne behindert ist, auch als Behinderter sozial-rechtlich anerkannt oder betreut.
Behindert im Sinne des SGB III (§ 19) sind Jugendliche, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 des Neunten Buches nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich lernbehinderter Menschen.
Für Jugendliche mit Behinderungen gelten dabei besondere Regelungen z.B. im Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit zur Berufsvorbereitung, wenn sie aufgrund von Art und Schwere der Behinderung bzw. zur Sicherung des Eingliederungserfolgs besonderer Leistungen im Sinne der §§ 102 ff SGB III bedürfen.
Quelle:
Blaschke, Dieter u.a.: Berufliche Ausbildung jugendlicher Rehabilitanden, in: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 4/1989, S 483-506 (PDF, 3,4 MB)
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Zu Personen mit Migrationshintergrund zählen nach offizieller Definition die nach 1949 Zuwanderten sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem nach 1949 zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil. Knapp 20 % der deutschen Wohnbevölkerung hatte 2006 einen Migrationshintergrund, der Anteil in der Zielgruppe der Benachteiligtenförderung liegt aufgrund der Alterstruktur und der geringeren Bildungsbeteiligung deutlich höher: Unter den 25 bis 34-jährigen haben 41,7 % keinen beruflichen Abschluss (ohne Migrationshintergrund 12,6 %). Hinsichtlich ihrer Problemlagen sind Personen mit Migrationshintergrund keine homogene Gruppe, ihre Situation und Unterstützungsbedarfe sind insbesondere oft nach jungen Männern und Frauen, andererseits auch nach (Spät-)Aussiedlern und anderen zu differenzieren.
Die Ursachen für die geringere Bildungsbeteiligung liegen teils in den sozioökonomischen Hintergründen der Familien, sprachlichen Defiziten, herkunfts-/kulturspezifische Besonderheiten sowie Diskriminierung und einem nicht vollständig an die Anforderungen eines Zuwanderungslands angepassten Bildungs- und Unterstützungssystems.
Quelle:
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Jugendsozialarbeit stellt Hilfen bereit, um benachteiligten (und beeinträchtigten) Jugendlichen einen Zugang zu Beruf und Arbeit zu geben und ihnen so eine dauerhafte (Re-)Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Jugendsozialarbeit hat ihre rechtssystematische Absicherung in § 13 SGB VIII gefunden.
Die Berücksichtigung der historischen Entwicklung von Jugendsozialarbeit verdeutlicht ein breites Selbstverständnis der Träger der Jugendsozialarbeit. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendaufbauwerk (BAG JAW), der bundesweite Zusammenschluss der Trägerorganisationen im Bereich der Jugendsozialarbeit, beschreibt 1952 die Hauptformen der Jugendsozialarbeit so: Jugendwohnen, Grundausbildungslehrgänge, gemeinnützige Ausbildungsstätten, überbetriebliche Ausbildungskurse und berufsfördernde Maßnahmen und Jugendgemeinschaftswerke (offene und geschlossene).
Quellen:
Breuer, Karl Hugo (2001): Jugendsozialarbeit in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg (1945-1965) In: Fülbier, Paul; Münchmeier, Richard (Hrsg.) (2001): Handbuch Jugendsozialarbeit. Geschichte, Grundlagen, Handlungsfelder, Organisationen. Münster. (Votum). S. 47-83.
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Männer schneiden in der beruflichen Laufbahn häufig erfolgreicher ab als Frauen und sie ergreifen meist die besser bezahlten und karriereorientierteren Berufe. Dennoch können junge Männer aus bildungspolitischer Perspektive als die problematischere Gruppe gelten. Während in den 70er Jahren das katholische Mädchen vom Land als klassische Bildungsverliererin galt, ist es heute eher der Junge mit Migrationshintergrund.
Je geringer qualifizierend die Schulform ist, desto höher ist der Anteil der Jungen. Während unter deutschen Jungen jeder zehnte die Schule ohne Abschluss beendet, sind es knapp sechs Prozent der Mädchen (unter Ausländern liegt dies Verhältnis bei 22 zu 16 Prozent). Der Männeranteil im Berufsvorbereitungsjahr liegt bei knapp zwei Dritteln und im Berufsgrundbildungsjahr bei 70 Prozent.
Das Berufswahlspektrum der Jungen ist breiter als das der Mädchen, doch sie orientieren sich in ihren Berufswünschen sowie den Ausbildungswegen an tradierten Geschlechterbildern und ergreifen Berufe im handwerklichen und industriellen Bereich. Dies kann sich aufgrund des beruflichen Wandels zunehmend als riskante Strategie erweisen. Beim direkten Übergang von der Schule in die Berufsausbildung sind Männer bereits häufiger von Jugendarbeitslosigkeit betroffen als Frauen.
Eine jungengerechte Benachteiligtenförderung reagiert hierauf sowohl mit der inhaltlichen Ausrichtung (z.B. mit Arbeit an männlichen Rollenbildern und sozialen Kompetenzen) als auch mit der methodisch didaktischen Gestaltung (z.B. durch die Vermeidung überwiegend schulischer Angebote, da die Aufmerksamkeit von Jungen dabei stärker als die von Mädchen von der geschlechtshomogenen Peer-Group auf sich gezogen wird).
Quelle:
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Im Programm "Kompetenzagenturen" des BMBFSFJ übernimmt eine regionale Stelle Beratungs-, Vermittlungs- und Lotsenfunktionen zur beruflichen und sozialen Integration besonders benachteiligter Jugendlicher.
Verfolgt wird ein am Individuum ausgerichteter, "passgenauer" Unterstützungs- und Förderungsansatz nach dem Handlungskonzept des Case-Managements.
Eine Kompetenzagentur nimmt eine Mittlerfunktion zwischen dem Jugendlichen und dem vorhandenen Spektrum von Angeboten des Bildungssystems ein. Dazu zählen insbesondere die Schule, die Jugendhilfe, Unternehmen, die Arbeitsagentur, das Jobcenter und der freien Träger bis hin zu Sport- und Kulturangeboten sowie Gemeinwesenarbeit.
Zur Zeit gibt es Kompetenzagenturen an 200 Standorten.
Quellen:
http://www.kompetenzagenturen.de
http://kompetenzagenturen.inbas.com
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Der Kompetenzansatz begreift die Probleme von Jugendlichen nicht als individuelle Defizite, sondern sucht nach Potenzialen, die in individuellen Bewältigungsstrategien der Jugendlichen liegen. Die Jugendlichen werden mit all ihren Stärken und Schwächen als Persönlichkeit ernst genommen. Kompetenzen, die nicht nur im Rahmen der formellen Bildung, sondern auch im Alltag erworben wurden, sollen identifiziert, den Jugendlichen bewusst gemacht und für die Entwicklung genutzt werden.
Quellen:
BMBF, Berufliche Qualifizierung für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf (S. 90)
Ketter, P.-M. (2001): Der Kompetenzansatz in der Benachteiligtenförderung, in: Fülbier, P./Münchmeier, R. (Hg.), Handbuch Jugendsozialarbeit, Münster (S. 822)
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Unter Kompetenzen versteht man persönliche Voraussetzungen (Dispositionen), die es ermöglichen, in einer Situation selbstorganisiert zu handeln. Nicht das Wissen, sondern dessen Anwendung steht im Vordergrund. Daneben umfassen Kompetenzen aber auch Emotionen, Einstellungen, Erfahrungen, Antriebe, Werte und Normen.
Als Kompetenzfeststellung werden gezielte pädagogische Arrangements bezeichnet, mit denen jungen Menschen im Übergang Schule - Beruf Gelegenheiten gegeben werden, ihre vorhandenen Kompetenzen selbst festzustellen und diese externen Beobachterinnen und Beobachtern zu zeigen. Die Ergebnisse der Kompetenzfeststellung bilden die Grundlage für eine gezielte Kompetenzentwicklung im Rahmen einer individuellen Förderung.
Kompetenzen lassen sich feststellen durch handlungsorientierte Verfahren, bei denen Verhaltensweisen systematisch beobachtet und bewertet werden. Neben der direkten Beobachtung können auch Rückschlüsse auf Kompetenzen gezogen werden, z. B. durch eine Selbstreflektion im Rahmen biografischer Verfahren oder durch Selbst- oder Fremdbeschreibungen.
Quellen:
Erpenbeck, John; von Rosenstiel, Lutz: Handbuch Kompetenzmessung. Erkennen, verstehen und bewerten von Kompetenzen in der betrieblichen, pädagogischen und psychologischen Praxis. Stuttgart 2003
Lippegaus-Grünau, Petra: Kompetenzen erkennen und entwickeln. Sozialpädagogisch orientierte Kompetenzfeststellung im Übergang Schule - Beruf dargestellt am Beispiel einer Diagnose- und Trainingseinheit für benachteiligte Jugendliche. Offenbach a. M. 2009
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Eine Kooperation ist die freiwillige Zusammenarbeit von Unternehmen, Organisationen oder Organisationsstrukturen. Zu unterscheiden ist dabei die horizontale Kooperation, bei der verschiedene Institutionen miteinander koordiniert werden, und die vertikale Kooperation, bei der verschiedene Arbeitsebenen innerhalb derselben Institution zusammenarbeiten. Der Grad der Kooperation kann dabei von dem reinen Austausch von Informationen über das Abstimmen von Maßnahmen bis hin zur gemeinsamen Zusammenarbeit am selben Prozess reichen. Zugrunde liegt in der Regel das Erkennen einer gemeinsamen Problemlage, zu deren Lösung eine Zusammenarbeit förderlich erscheint. In der sozialen Arbeit liegt diese Problemlage meist in der Komplexität und Multidimensionalität der Notlagen, die die Fähigkeiten eines einzelnen Lernortes überschreiten.
Quellen:
BLK, Kooperation in der Benachteiligtenförderung
"Fachlexikon der sozialen Arbeit", hrsg. vom Deutschen Verein für Öffentliche Arbeit und Private Fürsorge, 3. Auflage, Frankfurt am Main 1993, ISBN 3-17-006716-8 (S.581)
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Lebensweltbezug bedeutet, in pädagogischen Prozessen an den individuellen Voraussetzungen und Zielen der Lernenden anzusetzen und sein Umfeld in alles Denken über und Handeln mit ihm einzubeziehen. Die Lebenswelt besteht aus den Bereichen Arbeit, Schule, individuelle familiäre Situation, Freizeitgestaltung und soziale Beziehungen zu Gleichaltrigen. Sie beeinflusst die Chancen, eigene Ziele,
Wünsche und Bedürfnisse zu entwickeln und zu verwirklichen.
Quellen:
BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 87)
"Individuelle Förderung benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener - Förderdiagnose, Förderplan und differenzierte Lernangebote", Autorin: Petra Lippegaus, INBAS Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH, Offenbach am Main, 2000 (S. 10 f.)
Thiersch, Hans: Lebensweltorientierte Soziale Arbeit. Aufgaben der Praxis im sozialen Wandel. 6. Aufl. Weinheim, München: Juventa 2005
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Das Leittextkonzept ist eine heute weit verbreitete Ausbildungsmethode, bei der die Auszubildenden eine Aufgabenstellung weitestgehend selbstständig mit Hilfe von Begleitmaterial bearbeiten. Der Ausbilder übernimmt die Rolle des Lernberaters. Ziel ist es, Selbstständigkeit und Handlungskompetenz zu entwickeln.
Ein Leittext besteht dabei aus Leitfragen, Arbeitsplan, Kontrollbogen und Leitsatz. Auf Grundlage dieses Leittextes erfolgt der Ablauf einer Arbeitsaufgabe dann in den Schritten Informieren, Planen, Entscheiden, Ausführen, Kontrollieren und Auswerten.
Quelle:
BMBF, Berufliche Qualifizierung für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf (S. 122-124)
ausbildernetz.de, Leittextmethode
foraus.de, Ausbilden mit der Leittextmethode
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Während unter einer Lernstörung eine Beeinträchtigung der Lehr-/Lernprozesse in einem enger begrenzten Bereich verstanden wird (z.B. eine Lese-Rechtschreibschwäche), liegt bei einer Lernbehinderung eine umfängliche, langdauernde und schwerwiegende Beeinträchtigung des Lehr-/Lerngeschehens vor.
Nach der gesetzlichen Definition des SGB III sind lernbeeinträchtigte Personen in ihrem Lernen umfänglich und lang andauernd beeinträchtigt und weisen deutlich von der Altersnorm abweichende Leistungs- und Verhaltensformen auf, wodurch ihre berufliche Integration wesentlich und auf Dauer erschwert wird. Als lernbeeinträchtigt gelten vor allem Hauptschulabgänger ohne Abschluss und Abgänger aus Schulen für Lernbehinderte.
Quelle:
SGB III, dort § 19
Weiß, Hans: Lernbehinderung (familienhandbuch.de)
BA, Ausbildung Beruf Chancen (Website eingestellt)
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Beim Lernen im Arbeitsprozess wird berufliches Lernen möglichst nah an den fachlichen Anforderungen der Praxis ausgerichtet. Die Bearbeitung eines realen Auftrages dient zugleich dem Erwerb der dafür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Theoretisches Lernen wird in praktische Handlung integriert. Es kommt zu einer möglichst selbstständigen und verantwortlichen Gestaltung des Lernprozesses durch die Lernenden selbst. Bereits vorhandene Qualifikationen fließen dabei im Rahmen der Nachqualifizierung in den Prozess ein. Dieser orientiert sich an betrieblichen Abläufen und ermöglicht somit den Erwerb von beruflicher Handlungskompetenz.
Quellen:
BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 126-127)
AQuiA, Lernen im Arbeitsprozess
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Lernortkooperation bezeichnet die Zusammenarbeit aller beteiligten Lernorte und Institutionen in der beruflichen Bildung: Berufsschule, Ausbildungsbetrieb, Bildungsträger und sonstige Institutionen, die in die beruflichen Bildung involviert sind.
Ausgangspunkt der Kooperation bildet meist eine gemeinsam empfundene Problemlage, von der aus zusammen eine Lösung erarbeitet wird. Die Lernortkooperation kann sich u.a. auf inhaltliche, methodische, konzeptionelle und/ oder auch finanzielle Zusammenarbeit beziehen, um die Qualität der beruflichen Bildung zu verbessern und die Ausbildungsbereitschaft zu erhöhen.
Quelle:
Dieter Euler, "Handbuch der Lernortkooperationen", Band 1, S. 94-95, W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Bielefeld 2004.
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"Ganzheitlich" bedeutet, dass Menschen nicht eindimensional wahrgenommen und behandelt werden, sondern als Eigenkonstruktion aus der ganzen Fülle von Erfahrungen und Einflüssen, die sie in ihrem Leben gemacht bzw. erlebt haben. Ein ganzheitlicher Lernprozess bezieht daher bei der Ausgestaltung des Unterstützungsangebot die gesamte Lebenswelt des Adressaten ein und orientiert sich an individuellen Bedürfnissen des gegenüber. Gelernt wird meist in praxisbezogenen Zusammenhängen. Es werden alle Sinne, Lerntypen und Denkprägungen einbezogen. Das Lernziel bleibt dabei immer im Blick, und es wird stets deutlich gemacht, wozu der Lernstoff benötigt wird.
Quelle:
BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 87)
Fülbier, P./Münchmeier, R. (Hrsg.), Handbuch Jugendsozialarbeit 2001, Votum-Verlag, Münster (S. 823)
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Obgleich Mädchen und Frauen seit mehren Jahren als die Gewinner des Bildungssystems verstanden werden können - sie scheitern seltener in der Schule, haben oft die besseren Schulabschlüsse und ihr Anteil im Übergangssystem ist geringer - haben sie auf dem Arbeitsmarkt schlechtere Chancen und erhalten eine geringere Vergütung als Jungen und Männer mit vergleichbarer Qualifikation, Tätigkeit und Leistung. Ihre vorhandenen Potenziale werden nicht ausgeschöpft, während es gleichzeitig in Deutschland an Fachkräften mangelt. Dies wird unter anderem daran deutlich, dass sie sich in ihrer Berufswahl auf ein deutlich kleineres Spektrum an Berufsfeldern beschränken.
Quellen:
Girls'Day, Der Girls'Day-Mädchen-Zukunftstag
ibv, Potentiale junger Frauen nutzen
BIBB, Welche Rolle spielt das Geschlecht bei der Berufswahl?
BIBB, Genderkompetenz in der Aus- und Weiterbildung - Strategien, Nutzen, Umsetzung
BIBB, Junge Frauen in der Berufsausbildung - neue Chancen und alte Probleme?
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Medienkompetenz bezeichnet die Fähigkeit, Medien und ihre Inhalte den eigenen Zielen und Bedürfnissen entsprechend zu nutzen. Sie unterteilt sich in vier Dimensionen: Medienkritik, Medienkunde, Mediennutzung und Mediengestaltung. Medienkompetenz gilt als eine Schlüsselqualifikation in der Berufsbildung.
Quelle:
Baacke, Dieter: Zum Konzept und zur Operationalisierung von Medienkompetenz (1998)
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Bei der Modularisierung im Rahmen des Berufskonzeptes werden Module als einzeln zertifizierbare Qualifikationen verstanden. Die Zertifizierung erfolgt nach betriebs- und trägerübergreifenden Standards. Diese Zertifikate bescheinigen die Beherrschung der im Modul beschriebenen beruflichen Kompetenzen und werden in einem Qualifizierungspass dokumentiert. Die einzelnen Module bleiben nur Teil eines Ganzen und können in ihrer Summe eine Abschlussprüfung nicht ersetzen. Die höhere Flexibilität des Ansatzes ist hervorzuhebender Vorteil für die Benachteiligtenförderung. Sie ermöglicht die Kooperation kleinerer Betriebe und schafft somit neue Ausbildungsplätze. Insbesondere An- und Ungelernten erhalten eine zweite Chance, durch modularisierte Nachqualifizierung noch einen Abschluss zu erreichen.
Quellen:
BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 80)
Kloas, Peter-Werner "Modulare Berufsbildung: Eine Perspektive für die Benachteiligtenförderung", in: Fülbier, P./Münchmeier, R. (Hrsg.), Handbuch Jugendsozialarbeit 2001, Votum-Verlag, Münster (S. 546 ff)
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Berufliche Nachqualifizierung bietet An- und Ungelernten das geeignete Instrumentarium für das Erreichen formaler Qualifizierungen bis hin zu einem Berufsabschluss. Qualifizierung und Beschäftigung werden dabei kombiniert. Der modulare Aufbau ermöglicht differenzierte und individualisierte Qualifizierungswege.
Quelle:
Fülbier, P./Münchmeier, R. (Hrsg.), Handbuch Jugendsozialarbeit 2001, Votum-Verlag, Münster (S. 955
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Netzwerkarbeit geht über Kooperation hinaus. Sie verlangt das Zusammenwirken möglichst aller relevanten Institutionen und Gruppen eines Sozialraums, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen.
In der Benachteiligtenförderung lautet das gemeinsame Ziel, Benachteiligungen abzubauen. Die Rahmenbedingungen für die berufliche Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen durch Netzwerkbildung nachhaltig verbessert werden. Zu diesem Zweck stimmen die Partner ihre Strategien ab, bündeln ihre Ressourcen, koordinieren ihre Planungen und bauen Förderketten auf. Der sparsame Umgang mit Ressourcen und die ressortübergreifende Zusammenarbeit tragen dazu bei, die Effizienz von Förderangeboten zu erhöhen und die Wirksamkeit über die Möglichkeiten der einzelnen Partner hinaus zu steigern.
Quelle:
BMBF (Hrsg.): Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch Netzwerkbildung. Bonn/Berlin 2006
Regiestelle Kompetenzagenturen: Vernetzung
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Partizipation bedeutet allgemein, aktiv an einem Prozess teilzunehmen und sich mit Institutionen und Werten zu identifizieren. In der Benachteiligtenförderung bezeichnet sie als pädagogisches Konzept, den Lernenden demokratisch in Entscheidungsprozesse einzubinden und mit ihm gemeinsam adäquate Lernwege und Ziele auszuarbeiten. Der Jugendliche bleibt so nicht stummer Empfänger administrativer Entscheidungen, sondern beteiligt sich als Partner aktiv an der Steuerung des Lösungsprozesses. Er bestimmt Ziele und Wege mit, auf denen diese erreicht werden können. Erfolg verspricht eine Maßnahme nur dann, wenn der Jugendliche ihren Sinn und Zweck versteht. Transparenz des Qualifizierungskonzeptes ist also erforderlich, um Verständnis und Engagement des Jugendlichen zu gewährleisten. Durch diese selbst gesteuerten Entwicklungsprozesse sollen Eigeninitiative und aktive Problemlösungsstrategien bei Jugendlichen gefördert werden.
Quellen:
Karl-Heinz Hillmann, "Wörterbuch der Soziologie", 4. Auflage, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart (1994), ISBN 3-520-41004-4, S. 654
BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 104)
INBAS, Infodienst 1/2006 "Partizipative Ansätze in der Berufsausbildungsvorbereitung"
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Die Begriffe Patenschaft und Mentoring beschreiben die Unterstützung und Beratung einer meist jüngeren Person durch eine meist ältere, berufserfahrene Person beim Berufseinstieg oder während eines Zeitraums des beruflichen Werdegangs. Die klassische Form ist die Eins-zu-Eins-Beziehung zwischen Mentor und Mentee, häufig auch Tandem genannt. Jugendliche erhalten zum Beispiel Unterstützung beim Schreiben von Bewerbungen, beim Üben von Einstellungstests und Vorstellungsgesprächen. Paten und Mentoren engagieren sich oft ehrenamtlich.
Quelle:
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Quelle:
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Es gibt verschiedene Arten von Betriebspraktika, zum Beispiel:
Schulisches Betriebspraktikum
Während der Schulzeit werden in fast allen Schulen Betriebspraktika organisiert, meist in der achten oder neunten Klasse. Diese Praktika unterstützen auch die Berufswahl, denn sie vermitteln erste Einblicke in Berufe und die Arbeitswelt.
Betriebspraktika während der Ausbildung in Einrichtungen
Während einer Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung und einer Aus- oder Weiterbildung in einer Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation gehören Betriebspraktika mit zum Ausbildungsprogramm. Sie sollen praktische Erfahrungen mit der Betriebsrealität vermitteln und Brücken schlagen zu einer Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt.
Betriebspraktika im Verbund mit berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) können mit einem Betriebspraktikum verbunden werden, in dem Grundkenntnisse und -fertigkeiten und soziale Kompetenzen für eine spätere Berufsausbildung vermittelt werden.
Quelle:
BA, Ausbildung Beruf Chancen (Website eingestellt)
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Der Gedanke, der der Produktionsschule zu Grunde liegt, stammt aus den Arbeitsschulen der Reformpädagogik. Diese verfolgten den Ansatz, dass theoretisches Lernen in der praktischen Handlung erfolgen sollte.
In einer Produktionsschule sind die Teilnehmer und Teilnehmerinnen unter fachlicher Anleitung produzierend tätig. Es geht um die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, die Herausbildung sozialer und methodischer Kompetenzen sowie Fachqualifikationen. Es wird für den Verkauf produziert bzw. werden Dienstleistungen angeboten, die auf dem freien Markt realisiert werden. Lernprozesse finden über Produktionsprozesse statt; es erfolgt keine Trennung zwischen Lern- und Arbeitsort. Produktionsschulen können neben produktionsbezogenen Angeboten und Teilqualifizierungen auch schulische Abschlüsse anbieten.
Quelle:
Bundesverband Produktionsschulen, Produktionsschulenprinzipien
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Das Profiling ist eine systematisch und professionell erstellte Analyse der für die Vermittlung erforderlichen Merkmale, der beruflichen Fähigkeiten, Neigungen und Defizite von Arbeitsuchenden. Beschäftigungschancen und -risiken sollen frühzeitig durch das Profiling ermittelt werden. Ziel ist die nachhaltige Integration in einem dem individuellen Profil möglichst weitgehend entsprechenden Arbeitsprozess. In Verbindung mit einer fördernden und aktivierenden Arbeitsvermittlung, die den Arbeitsuchenden konkrete Angebote mit Aussicht auf eine wirksame Integration unterbreitet, soll die Integration in den ersten Arbeitsmarkt erreicht werden. Dabei werden die regionalen und beruflichen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes berücksichtigt. Die Standortbestimmung im Kontext des SGB III dient somit der Chancen- und Risikoeinschätzung individueller Kenntnisse und Kompetenzen in Beziehung zum Arbeitsmarkt und wird gleichzeitig auch als Instrument zur Steuerung und Kontingentierung von Personal- und Förderressourcen verwendet.
Profiling ist vorgesehener Bestandteil der Eingliederungsvereinbarung der Agentur für Arbeit gemäß §15 des SGB II.
Quellen:
hiba, Glossar
BA, Profling und Eignungsfeststellung
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Bei der Projektmethode werden fachtheoretisches Wissen, fachpraktische Kenntnisse und soziales Lernen fächerübergreifend erworben. Arbeitsprozesse werden selbstständig geplant, strukturiert, durchgeführt und ausgewertet. Offene Fragestellungen bzw. Ausgangsprobleme fördern die Fähigkeit zur Analyse von Zusammenhängen, zur Problemlösung und zur Übernahme von Verantwortung. Die Projektmethode bietet mehr Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum als die methodisch ähnliche Leittextmethode, setzt aber auch mehr Vorkenntnisse voraus. Das anzufertigende Produkt ist nicht bereits vorgegeben und konstruiert. Vielmehr besteht die Leistung der Lernenden darin, aus einer Aufgabenstellung und ggf. aus vorgegebenen Rahmenbedingungen ein Projektziel zu entwickeln und alle für die Realisierung nötigen Arbeitsschritte selbstständig zu planen und auszuführen.
Quellen:
BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 117 f.)
"Sozialpädagogisch orientierte Berufsbildung - Empfehlungen und Informationen für die Ausbildungspraxis in der Benachteiligtenförderung", Petra Druckrey (INBAS), Herausgegeben vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, Bonn 1992 (S. 39-40, 43)
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Qualifizierungsbausteine sind inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten in der Berufsausbildungsvorbereitung. Sie befähigen zur Ausübung einer Tätigkeit, die Teil einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist. Sie beschreiben Kompetenzen, über die jemand verfügt, wenn sie/er den Baustein erfolgreich abgeschlossen hat. Diese in sich abgeschlossenen Kompetenzen beziehen sich immer auf den Ausbildungsrahmenplan eines oder mehrerer Ausbildungsberufe. Der Qualifikationszuwachs der Jugendlichen wird durch eine Prüfung festgestellt und in einem Zeugnis dokumentiert. Qualifizierungsbausteine sind sowohl eine Grundlage für einen individuellen Qualifizierungsprozess als auch Instrument zur Dokumentation der Inhalte der Berufsausbildungsvorbereitung.
Quellen:
Datenbank der Qualifizierungsbausteine
INBAS, Definition Qualifizierungsbausteine
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Qualifizierungs- und Kompetenznachweise geben Personen die Möglichkeit, ihre individuell erworbenen Kompetenzen sowie beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen, die innerhalb und außerhalb traditioneller Aus- und Weiterbildungsinstitutionen gemacht werden, systematisch zu erkennen, zu erfassen, zu dokumentieren und zu sammeln.
Qualifizierungs- und Kompetenznachweise sind persönliche Dokumente, die die Nutzenden auf ihrem Bildungsweg begleiten. Sie werden zur Orientierung, zur Planung und zur Dokumentation des eigenen lebenslangen Lernens eingesetzt. Hierzu gehören die Schul- und Berufsbildung, die Nachqualifizierung sowie die berufliche Weiterbildung.
Quellen:
Eigene Definition
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Der Qualifizierungsplan ist die Weiterentwicklung des bisherigen Instruments des Förderplans zur Dokumentation von Bildungsverläufen mit qualifizierenden Elementen. Er wird meist in der Berufvorbereitung eingesetzt.
Er ist eine Vereinbarung, in der die Ziele, die Aufgaben und die vorgesehene Zeit zur Erreichung der festgelegten Ziele sowie deren Kontrolle festgelegt werden. Im Rahmen der Qualifizierungsplanung erfolgt eine gezielte berufliche Förderung und Weiterentwicklung.
Der Qualifizierungsplan im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit ist Bestandteil der Eingliederungsvereinbarung (§35 SGB III). Er ist nach Abschluss der Eignungsanalyse zu erstellen und dann regelmäßig fortzuschreiben (Prozess- und Beratungsdiagnose).
Quellen:
hiba, Glossar
BA, Fachkonzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gem. § 61 SGB III
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Qualitätsmanagement umfasst allgemein alle Tätigkeiten, welche die Qualitätspolitik, Ziele und Verantwortungen festlegen sowie diese im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems verwirklichen. In der Benachteiligtenförderung werden zwar teils Systeme der Wirtschaft auf das pädagogische Feld übertragen, um aber der Besonderheit der sozialen Dienstleistungen gerecht zu werden, wurden eigene Möglichkeiten der Qualitätssicherung entworfen. Ergänzende Elemente können Förderplan sowie Selbst- und Fremdevaluation sein. Festgelegte Verläufe und Ergebnisse werden nach Abschluss des Betreuungsprozesses reflektiert und methodisch bilanziert, um die Wirksamkeit der Arbeit zu untersuchen. Im Vordergrund bei der Bewertung der Qualität der Arbeit stehen dabei die Zufriedenheit des Klienten und die Effizienz der durchgeführten Fördermaßnahmen. Die Bewertung der geleisteten Arbeit in Einzelfällen ist ein systematischer Reflexionsprozess eigener Handlungsroutinen und wirkt sich auf Arbeitsverständnis, Arbeitsstruktur und die Qualität der Arbeit aus. Selbstreflexion oder auch die Diskussion der Ergebnisse in einem Team bieten für Veränderungsprozesse einen guten Rahmen.
Quelle:
"Qualitätsmanagementsysteme - Grundlagen und Begriffe", Deutsches Institut für Normung e.V., Beuth Verlag GmbH, Berlin 2000
"Individuelle Förderung benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener - Förderdiagnose, Förderplan und differenzierte Lernangebote", Autorin: Petra Lippegaus, INBAS Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH, Offenbach am Main, 2000 (S. 83 ff.)
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Qualitätssicherung ist Teil des Qualitätsmanagements. Sie umfasst alle diejenigen geplanten und systematischen Tätigkeiten, die notwendig sind, um ein hinreichendes Vertrauen zu schaffen, dass ein bestimmter Qualitätsgrad erreicht und gehalten wird. Dabei wird nicht das Endprodukt, sondern mehr der Prozess geprüft. Dies geschieht in sogenannten Rückkopplungsschleifen, in denen im Verlaufe des Prozesses einzelne Teilschritte auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. In der Benachteiligtenförderung geschieht dies z.B. in Form von Förderplan(folge)gesprächen, in denen Teilnehmer und Team überprüfen, ob der Weg zum Ziel noch der richtige ist und alle festgelegten Aufgaben zufriedenstellend erfüllt wurden. Auf diese Weise wird der Grundsatz der kontinuierlichen Verbesserung gewährleistet.
Quelle:
"Individuelle Förderung benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener - Förderdiagnose, Förderplan und differenzierte Lernangebote", Autorin: Petra Lippegaus, INBAS Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH, Offenbach am Main, 2000 (S. 88 ff.)
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Im dualen System der Berufsausbildung findet die Ausbildung an verschiedenen Lernorten, gewöhnlich Schule und Betrieb, statt. Aus Sicht der Betriebe stellt die Ausbildung benachteiligter Jugendlicher jedoch oft einen zu hohen Aufwand und ein zu großes Risiko dar. Gerade kleine und mittelständische Betriebe sehen sich oftmals nicht im Stande, diese Leistung erbringen zu können und fallen als Ausbildungsanbieter weg. Redualisierung bedeutet, den Lernort Betrieb für Benachteiligte zurückzugewinnen. Somit ist vor allem die Akquise von Ausbildungsbetrieben und -plätzen Aufgabe der Träger der Jugendhilfe. Es gilt, die Risiken für kleinere und mittlere Unternehmen bei der Ausbildung der Benachteiligten zu minimieren. Hierfür werden die Jugendlichen beispielsweise im Übergangssystem auf die Ausbildung vorbereitet, der Betrieb wird dabei unterstützt, einen geeigneten Bewerber zu finden und schließlich wird der Ausbildungsprozess unterstützend begleitet (vgl. auch Ausbildungsmanagement).
Quellen:
Betriebe als Ausbildungsorte für benachteiligte Jugendliche wiedergewinnen - Das Handlungsfeld "Lernort Betrieb". In: Thomas Gericke/Tilly Lex/Maria Schreiber-Kittl/Haike Schröpfer (2001): Fördern und fordern: Jugendliche in Modellprojekten der Jugendsozialarbeit.
München/Leipzig: Deutsches Jugendinstitut, Projekt "Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit", 2001, S. 94 -119.
BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 239)
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Die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben sollen die Schwierigkeiten beseitigen oder mildern, die auf Grund einer Behinderung die Berufsausbildung oder Berufsausübung erschweren oder unmöglich erscheinen lassen.
Die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die Jugendlichen und Erwachsenen bei einer vorhandenen oder drohenden Behinderung helfen sollen, möglichst auf Dauer beruflich eingegliedert zu werden oder eingegliedert zu bleiben.
Die hierzu erforderlichen Hilfen haben die Aufgabe, die Erwerbsfähigkeit der behinderten Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wieder herzustellen.
Quellen:
BMAS: Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Bundesagentur für Arbeit: Berufliche Rehabilitation
bundesrecht.juris.de, SGB IX
REHADAT - Informationssystem zur Beruflichen Rehabilitation
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Schlüsselqualifikationen sind erwerbbare allgemeine Fähigkeiten, Einstellungen und Strategien, die bei der Lösung von Problemen und beim Erwerb neuer Kompetenzen in möglichst vielen Inhaltsbereichen von Nutzen sind. Zu ihnen gehören Erkenntnisinteresse und eigenständiges Lernen, die Reflexion und Optimierung der eigenen Lernprozesse und damit die Fähigkeit dazuzulernen, das Zutrauen in die eigene Selbstwirksamkeit als Grundeinstellung, Flexibilität, Fähigkeit zur Kommunikation und zur Teamarbeit und kreatives Denken.
Sie sind nicht auf direktem Wege zu erwerben, z.B. in Form eines eigenen fachlichen Lernangebots; sie müssen vielmehr in Verbindung mit dem Erwerb von intelligentem Wissen aufgebaut werden.
Quellen:
Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft : Denkschrift der Kommission "Zukunft der Bildung - Schule der Zukunft" beim Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen / Herbert Loebe [Hrsg.] ; Eckart Severing [Hrsg.]. - Neuwied : Luchterhand, 1995. - XXX, 354 S. - ISBN 3-472-02498-4 (S. 113 f.)
Beck, H.: Schlüsselqualifikationen. Bildung im Wandel. Darmstadt, 1993. In: Orth, H. Schlüsselqualifikationen an deutschen Hochschulen: Konzepte, Standpunkte und Perspektiven. Neuwied; Kriftel: Luchterhand, 1999.
IAB, Schlüsselqualifikationen (S. 7)
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Verschiedene Berufsabschlüsse können an staatlich anerkannten Fachschulen und Berufsfachschulen erworben werden . Theorie und Praxis werden hier in vollzeitschulischer Form vermittelt (geregelt nach Bundes- oder Landesrecht). Dazu gehören die bundeseinheitlich geregelten Gesundheits- und sozialpädagogischen Berufe (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger/in), Sekretariats- und Fremdsprachenberufe (z.B. Fremdsprachenkorrespondent/in) sowie Berufe, die nach Landesrecht ausgebildet werden (z. B. Technische Assistenten verschiedener Fachrichtungen). Der fachbezogene Unterricht erfolgt projektorientiert, zusätzlich werden auch allgemein bildende Fächer angeboten. Betriebspraktika ergänzen i.d.R. diese Form der Ausbildung. Die Ausbildung endet mit einem anerkannten Berufsabschluss. Häufig sind für schulische Ausbildungsgänge (z.B. Erzieher/in, Logopäde/in) der mittlere Bildungsabschluss oder ein Mindestalter Voraussetzung. Verschiedene Ausbildungen vermitteln neben dem Berufsabschluss auch höhere Bildungsabschlüsse bis hin zur allgemeinen Hochschulreife.
Quellen:
Step on!, Schulische Ausbildung
BA, Ausbildung Beruf Chancen (Website eingestellt)
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Trotz Schulpflicht geht ein Teil der Jugendlichen nicht zur Schule. Bedingungsfaktoren können für jeden Schüler individuell verschieden sein. Oft ist ein Teufelskreis aus Schulversagen, Fernbleiben und sich dadurch weiter verschlechternder Zensuren Merkmal und Grund für Schulmüdigkeit, Verweigerung und Fernbleiben. Fast zehn Prozent eines Altersjahrgangs verlassen alljährlich die Schule ohne Abschluss und haben damit nur geringe Chancen, eine Berufsausbildung zu absolvieren und später ihren Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit zu sichern. Das Ziel der Jugendsozialarbeit besteht darin, Informationen über Ansätze, Strategien und Methoden zur Prävention von Schulabbrüchen und Ausbildungslosigkeit zusammenzustellen und so aufzubereiten, dass sie für wirksame Verbesserungen im schulischen Alltag genutzt werden können.
Quellen:
familienhandbuch.de, Null Bock auf Schule - Wie entstehen Schulmüdigkeit und Schulverweigerung? - Was kann man tun?
DJI, Reader: Chancen für Schulmüde (S. 6)
DJI, Projekt: Netzwerk Prävention von Schulmüdigkeit und Schulverweigerung
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Schulsozialarbeit bezeichnet alle kontinuierlichen Formen sozialpädagogischen Handelns am Lernort Schule, i. d. R. als kooperatives Angebot der Jugendhilfe. Dabei arbeiten sozialpädagogische Fachkräfte mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten Basis zusammen, um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern.
Die praktizierten Konzepte variieren. Ein Ansatz der Schulsozialarbeit richtet sich an sozial benachteiligte Jugendliche: Er soll ihre schulische und berufliche Ausbildung, ihre Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Schulsoziarbeit trägt hier dazu bei, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen. Im weiteren Sinne umfasst dieser Ansatz spezifische Klassen mit sozialpädagogischen Konzepten (Praxisklassen) oder Angebote für schulmüde Jugendliche. Daneben wird Schulsozialarbeit als schulergänzendes Angebot für alle Schülerinnen und Schüler verstanden und stellt (z. B. in Ganztagsschulen) Freizeitangebote, Betreuung, Beratung sowie Mitwirkung in Unterrichtsprojekten zur Verfügung.
Als Jugendhilfemaßnahme im System Schule ist Schulsozialarbeit eigenständig in Zielsetzung und methodischem Vorgehen, kooperiert aber eng mit der Schule. In der Umsetzung ist Schulsozialarbeit in sehr unterschiedlicher Weise im System vernetzt, unterstützt und anerkannt. Wird Schulsozialarbeit auf der einen Seite (noch immer) auf ihre Rolle als Problemlöser und "Krisenfeuerwehr" reduziert, gilt sie zunehmend als eine wichtige Ergänzung der Perspektive des Lernens um "das Soziale" und somit als zentraler Beitrag zur Weiterentwicklung von (schulischer) Bildung.
Quellen:
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Der Benachteiligtenbegriff schließt neben einer individuellen Beeinträchtigung vor allem eine soziale Benachteiligung mit ein. Die Betroffenen gelten als sozial benachteiligt, wenn ihre Lebenschancen erheblich eingeschränkt werden, weil sie einer bestimmten Gruppe angehören. Sowohl das dritte als auch das achte SGB verbinden mit der sozialen Benachteiligung Rechtsansprüche.
Von einer sozialen Benachteiligung ist in der Regel immer dann auszugehen, wenn die altersmäßige gesellschaftliche Integration nicht wenigstens durchschnittlich gelungen ist, insbesondere bei Haupt- und Sonderschülern ohne Schulabschluss, Absolventen eines Berufsvorbereitungsjahres, Abbrechern von Maßnahmen der Arbeitsverwaltung, schulischer und beruflicher Bildungsgänge, Langzeitarbeitslosen, jungen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, jungen Menschen mit Sozialisationsdefiziten, jungen Menschen, die in besonderen sozialen Schwierigkeiten sind, bei ausländischen jungen Menschen und Aussiedlern (mit Sprachproblemen) auch dann, wenn ihre schulischen Qualifikationen höher als der Hauptschulabschluss liegen; schließlich bei jungen Menschen mit misslungener familiärer Sozialisation und durch gesetzliche Rahmenbedingungen benachteiligte Mädchen und junge Frauen.
Quellen:
Bisler, Wolfgang: "Der Benachteiligtenbegriff bezeichnet einen Rechtsanspruch!", "Jugend - Beruf - Gesellschaft" Heft 2/2001, hg. v. der Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit (BAG JAW), Bonn 2001, S. 119-123
Münder, Johannes: Frankfurter Kommentar zum SGB VIII. Weinheim 2006
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Die sozialpädagogisch orientierte Berufsausbildung verknüpft Elemente der Berufspädagogik mit Elementen der Sozialpädagogik. Dieser ganzheitliche Ansatz bezieht soziale Lernprozesse als sinnvolle und notwendige Ergänzung des beruflichen Lernens in die Förderung mit ein. Die Ausbildung wird als Teil der Persönlichkeitsentwicklung gesehen. Individuelle Lebensgeschichte und Bedürfnisse werden berücksichtigt und fließen in die Ausbildung ein. Kompetenzansatz und fachpraktisches Lernen sind Merkmale der sozialpädagogisch orientierten Berufsbildung.
Quelle:
"Sozialpädagogisch orientierte Berufsbildung - Empfehlungen und Informationen für die Ausbildungspraxis in der Benachteiligtenförderung", Petra Druckrey (INBAS), Herausgegeben vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, Bonn 1992
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Gruppenarbeit ist eine Methode der Sozialarbeit, bei der Kenntnisse, Meinungen und Verhaltensweisen von Individuen in Kleingruppen zum Gegenstand und gleichzeitig zum Medium sozialpädagogischer Einflussnahme gemacht werden. Sie betont die Bedeutung individueller und situativer Motivationen für das menschliche Lernen. Ziel ist es, soziale Kompetenzen zu fördern, den Jugendlichen zu ermöglichen, die eigenen Stärken zu erkennen und in den Gruppenprozessen einzubringen und letztlich jeden individuell zu emanzipieren.
Quelle:
"Wörterbuch Soziale Arbeit", Kreft/Mielenz (Hrsg.), 3. Auflage, Beltz Verlag Weinheim und Basel 1988, ISBN 3-407-55728-0, S. 257-258
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Angebote zur sprachlichen Bildung von Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen mit einer anderen Erstsprache als Deutsch, zielen auf die Vermittlung von allgemein-, aber insbesondere auch bildungs- und fachsprachlichen Deutschkenntnissen. Letztere sind die Voraussetzung für einen kompetenten Umgang mit den Aufgaben des Verstehens, Verarbeitens, Denkens und Formulierens in der deutschen Sprache und damit für eine erfolgreiche Bildungsbiographie.
Herkunftssprachliche Kenntnisse können darüber hinaus eine Ressource für Ausbildung und Beruf darstellen. Das Erlangen fachsprachlicher Kenntnisse der jeweiligen Herkunftssprache kann deshalb für Jugendliche mit Migrationshintergrund am Übergang in den Beruf ebenfalls von Bedeutung sein.
Von praktischer Relevanz in Ausbildung und Beruf sind dabei nicht nur fachsprachliche Kenntnisse, sondern insbesondere auch Fertigkeiten, die für die unterschiedlichen beruflichen Sprachhandlungen erforderlich sind. Hierbei geht es in erster Linie um Kommunikationsformen und -regeln, die in verschiedenen Berufen gebraucht werden. Darüber hinaus sind auch spezielle Deutschkenntnisse von Bedeutung, die für die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung sowie an informeller oder formaler beruflicher Weiterbildung vorausgesetzt, jedoch nicht immer explizit formuliert werden.
Quelle:
BAMF (Hrsg.): Sprachliche Bildung für Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Vorschläge zur Weiterentwicklung. Ergebnisbericht der Arbeitsgruppen des Bundesweiten Integrationsprogramms nach § 45 Aufenthaltsgesetz im Handlungsfeld sprachliche Bildung. Nürnberg 2008 (PDF, 432 KB)
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Im sozialen Bereich ist Teamarbeit eine kooperative Tätigkeit von Fachleuten, die gemeinsam eine Lösung zu einer Aufgabe erarbeiten. Teamarbeit dient der Integration von Fachwissen, z.B. bei der Beratung schwieriger Einzelfälle. Wichtig bei der Zusammensetzung ist, dass die Teammitglieder Fachleute mit verschiedenem Wissen, Kenntnisstand und Bezug zum Fall sind. Im Bereich der Benachteiligtenförderung setzen sich Teams in der Regel aus Lehrern, sozialpädagogischen Fachkräften und Ausbildern zusammen. Alle drei Berufsgruppen verfügen über wesentliche Qualifikationen, die zur Zielerreichung in der beruflichen Qualifizierung benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener notwendig sind. Die Aufgaben werden je nach Expertise verteilt und unabhängig bearbeitet.
Quellen:
BMBF, Berufliche Qualifizierung Jugendlicher mit besonderem Förderbedarf (S. 150 f.)
"Fachlexikon der sozialen Arbeit", hrsg. vom Deutschen Verein für Öffentliche Arbeit und Private Fürsorge, 3. Auflage, Frankfurt am Main 1993, ISBN 3-17-006716-8 (S.951)
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Bei berechtigtem Interesse kann gemäß § 8 des Berufsbildungsgesetzes auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden in die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit verkürzt werden. Ein "berechtigtes Interesse" liegt vor, wenn der oder die Auszubildende ein eigenes Kind betreut, einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegt oder vergleichbare schwerwiegende Gründe vorliegen.
Um die Auszubildenden auch bei einer täglichen oder wöchentlichen Reduzierung der betrieblichen Ausbildungszeiten mit den wesentlichen Betriebsabläufen vertraut machen zu können und sie in dem für die Ausbildung erforderlichen Maß in die betriebliche Praxis einbinden zu können, sollte als Richtschnur eine wöchentliche Mindestausbildungszeit von 25 Stunden nicht unterschritten werden.
Die Teilzeitberufsausbildung führt grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der kalendarischen Gesamtausbildungsdauer. Im Einzelfall kann eine verkürzte tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit mit einer Verlängerung der kalendarischen Ausbildungsdauer verbunden werden, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
Quellen:
BIBB-Hauptausschuss: Empfehlung zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / zur Teilzeitausbildung
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Der Übergang von einer abgeschlossenen Ausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis wird auch als "zweite Schwelle" bezeichnet. Arbeit und Beschäftigung bilden für junge Menschen soziale Lern- und Betätigungsfelder. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt erschwert jedoch die Integration nach erfolgreicher Absolvierung einer Ausbildung.
Trotz ergänzender öffentlich geförderter Ausbildungsplätze und schulischer Ausbildungswege ist der Zugang zum Arbeitsmarkt prekär. Die Jugendberufshilfe, inkl. der Angebote der Bundesagentur für Arbeit, bietet deshalb eine Vielfalt von zielgruppenspezifischen Handlungsansätzen und Hilfestellungen wie Übergangshilfen etc. an, um die Betroffenen zu entlasten, bis sie eine adäquate Arbeit aufgenommen haben.
Quelle:
IAB, Junge Fachkräfte an der zweiten Schwelle
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Unterschiedliche Institutionen, wie z.B. allgemein bildende Schulen, die Berufsberatung der Agenturen für Arbeit oder Jugendhilfeträger, begleiten Schulabgänger auf ihrem Weg in eine Berufsausbildung. Unterschiedlichste Maßnahmen des Übergangsmanagements sollen dabei helfen, eine lückenlose Berufsbiografie zu ermöglichen und den Prozess der beruflichen Eingliederung von jungen Menschen, die Schwierigkeiten haben, kontinuierlich zu begleiten. Individuelle Defizite und Förderbedürfnisse werden im Rahmen eines Case Management erkannt und zum Ansatzpunkt pädagogischer Maßnahmen gemacht.
Quelle:
Eigene Definition
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Übergangshilfen stehen gleichermaßen den Auszubildenden zu, die nach dem Abbruch einer Ausbildung in einem Betrieb oder einer außerbetrieblichen Einrichtung auf der Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle sind, ebenso aber auch denen, die bereits eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Bei letzteren sollen die Hilfen ein Arbeitsverhältnis begründen oder festigen. Übergangshilfen setzen voraus, dass die Ausbildung bereits mit ausbildungsbegleitenden Hilfen oder als Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen gefördert wurde.
Quellen:
Fülbier, P./Münchmeier, R. (Hrsg.), Handbuch Jugendsozialarbeit 2001, Votum-Verlag, Münster (Seite 941)
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In einem regional gesteuerten Übergangsmanagement geht es darum, ein flexibles, aber verlässliches Regelsystem zu entwickeln und bisherige Einzelmaßnahmen zusammenzuführen. Dies soll durch den Aufbau von dauerhaften, vernetzten Strukturen für die passgenaue Beratung und Vermittlung von Jugendlichen sowie die Abstimmung regionaler Qualifizierungsangebote unterschiedlicher Akteure ermöglicht werden. Ziel eines Übergangsmanagements ist es, die Schnittstellen zwischen den einzelnen Bildungsbereichen zu optimieren, um Bildungszeiten nicht unnötig zu verlängern und die eingesetzten Ressourcen besser zu nutzen.
Quelle:
BMBF, Innovationskreis Berufliche Bildung
BMBF, Berufsbildungsbericht 2007 (PDF, 2,9 MB)
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Im ersten Nationalen Bildungsbericht (Konsortium Bildungsberichterstattung 2006) wurden außerschulische Maßnahmen und schulische Bildungsgänge, die zu keinem qualifizierten Berufsabschluss führen, in einem "Übergangssystem" zusammenfasst. Hierzu wurden gerechnet: das schulische Berufsgrundbildungsjahr (BGJ), soweit es nicht als erstes Ausbildungsjahr anerkannt wird, die Berufsfachschulen, die keinen beruflichen Abschluss vermitteln, die Berufsschulen-Schüler ohne Ausbildungsvertrag, die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und sonstige Bildungsgänge, wie zum Beispiel Lehrgänge der Arbeitsverwaltung sowie Fördermaßnahmen der Berufsausbildung Benachteiligter, sofern sie nicht im Rahmen des dualen Systems stattfinden und das bis 2003 durchgeführte Jugendsofortprogramm.
Cirka eine halbe Million Jugendliche werden in unterschiedlichen Maßnahmen des "Übergangssystems" aufgefangen (Baethge u.a. 2007). Als "dritter Sektor des beruflichen Bildungssystems" zeigt sich dieses "Übergangssystem" in seiner Entwicklung "stabil": Mit 40 Prozent der Neuzugänge behält es als eigener Sektor in der beruflichen Bildung eine zentrale Bedeutung.
Quellen:
Baethge, Martin u.a.: Berufsbildung im Umbruch, 2007 (PDF, 4,1 MB)
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Eine Übungsfirma ist ein simuliertes Unternehmen, das die reale Geschäftswelt widerspiegelt. Solche Firmen arbeiten wie wirkliche Unternehmen. Sie werden als Teil des Schulunterrichts von Schülern aufgebaut und betrieben. Die Rolle des Lehrers ist auf die Unterstützung der Schüler bei ihrer Arbeit begrenzt. Alle Waren und Dienstleistungen, die in diesem simulierten Marktumfeld gehandelt werden, sind fiktiv. Allerdings müssen jegliche getroffenen Entscheidungen und Handlungen mit denen der realen Geschäftswelt standhalten. Die Arbeit in den Übungsfirmen ermöglicht es den Schülern, wichtige Fähigkeiten zu erlangen, die sie später im Berufsleben benötigen. Zusätzlich bietet das Kennenlernen verschiedener Stellen den Schülern die Möglichkeit, die eigenen Begabungen und Interessen zu erkunden.
Quelle:
uebungsfirmen.de, Die Übungsfirma
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Viele Betriebe können heute aufgrund zunehmender Spezialisierung nicht mehr alle für einen Ausbildungsberuf erforderlichen Ausbildungsinhalte vermitteln, wohl aber wichtige Teilbereiche dieser Berufsausbildung. Um dieses Ausbildungspotenzial aktiv zu nutzen, können Ausbildungspartnerschaften gebildet werden, in denen mehrere Betriebe gemeinsam (mit anderen Betrieben oder mit Bildungsträgern) das volle Spektrum der Ausbildungsinhalte abdecken können.
Das BBiG lässt hierfür flexible Organisationsformen zu. Einzige Voraussetzung ist, dass die Verantwortlichkeit der im Verbund beteiligten Betriebe für die einzelnen Ausbildungsabschnitte wie auch für die Ausbildungszeit insgesamt sichergestellt ist (§ 10 Abs. 5 BBiG). Als Verbundstrukturen kommen insbesondere die Ausbildungsgesellschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder als GmbH, der Ausbildungsverein sowie die Auftragsausbildung in Betracht.
Quelle:
BMBF: Ausbildung und Beruf. Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung (PDF, 1 MB)
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Vermittelbar ist eine Person, wenn bei gegebener beruflicher Eignung ihre Vermittlung in eine entsprechende Ausbildung oder berufliche Tätigkeit nicht durch Einschränkungen erschwert oder verhindert wird. Solche Einschränkungen können marktabhängig und betriebs- bzw. branchenbezogen bedingt sein. Sie können aber auch in der Person selbst oder ihrem Umfeld liegen. Betriebe können in ihren Anforderungen durchaus über die Eignungskriterien für den in Frage stehenden Beruf hinaus zusätzliche Anforderungen haben oder einen höheren Maßstab anlegen. Das heißt, auch bei gegebener Berufseignung kann die Vermittelbarkeit im konkreten Fall eingeschränkt sein.
Quelle:
BMBF, Berufsbildungsbericht 2006 (S. 347 ff)
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Als "zweite Schwelle" bezeichnet man den Übergang junger Fachkräfte nach der Ausbildung in die Erwerbstätigkeit. Seit Mitte der 90er Jahre zeichnen sich zunehmend Probleme für Jugendliche an dieser Schwelle ab. Die Chancen eines direkten Übergangs von der Ausbildung in die Erwerbstätigkeit, insbesondere durch betriebliche Übernahmeangebote, haben deutlich abgenommen.
Quelle:
IAB, Junge Fachkräfte an der zweiten Schwelle
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Als Zweiten Arbeitsmarkt bezeichnet man einen Arbeitsmarkt, in dem Arbeitsplätze oder Beschäftigungsverhältnisse nur mithilfe von öffentlichen Fördermitteln erhalten oder geschaffen werden können, Mit dem zweiten Arbeitsmarkt wird das Ziel verfolgt, Arbeitslosigkeit zu verringern und den von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen den späteren Übergang in den normalen ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dies geschieht häufig mittels Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder finanziellen Zuschüssen.
Quellen:
Das Lexikon der Wirtschaft. Grundlegendes Wissen von A bis Z. 2. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2004. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2004.
IAB, Infomappe zum 2. Arbeitsmarkt
BPB - Lexikon
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