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Eine systemübergreifende Kooperation zwischen SGB II, III und VIII ist bislang nicht regelhaft gesichert. Sie ist vielmehr von der Initiative der einzelnen Institutionen, Gebietskörperschaften und von der Motivation der unterschiedlichen Akteure abhängig. Dies hat häufig zur Folge, dass verschiedene Ziele verfolgt werden, Einzelmaßnahmen nicht abgestimmt sind und sich im ungünstigsten Fall gegenseitig behindern.

Im Dezember wurde in der Schweiz ein neues Berufsbildungsgesetz (BBG) in Kraft gesetzt.
Neben vielen grundsätzlichen Regelungen, wird die "berufliche Grundbildung" neu gefasst und in den Rahmen der beruflichen Bildung gestellt.
Die Bundesregierung will die Effizienz im Bildungs-, Forschungs- und Innovationssystem durch strukturelle Reformen erhöhen. Der Jahreswirtschaftsbericht 2003 enthält für den Bereich der Benachteiligtenförderung verschiedene bildungspolitische Elemente: Entwicklung differenzierter Ausbildungsberufe, Förderstruktur in der Ausbildungsvorbereitung, neues System von Qualifizierungsbausteinen.

Seit dem 1. Mai ist die Barrierefreiheit im Internet im Rahmen des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes des Bundes geregelt. Bis 2005 müssen alle öffentliche Einrichtungen ihr Internetangebot für Behinderte zugänglich machen. Das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) publiziert aktuell seine erste Broschüre in Sprachform.

In Europa ist jeder zehnte Mensch körperlich oder geistig behindert. Der Rat der Europäischen Union hat das Jahr 2003 zum "Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen (EJMB)" erklärt. Für die Durchsetzung der Interessen behinderter Menschen wird in jedem Mitgliedsland eine Nationale Koordinierungsstelle aktiv.
Bundesweite Integrationsfachdienste unterstützen erfolgreich die Integration schwer behinderter Menschen. In der aktuellen Ausgabe des Bundesarbeitsblatts ist ein Schwerpunktheft mit Infos zu den Änderungen im Gleichstellungsgesetz erschienen.
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Als Teil der Prozessbegleitung der ''Entwicklungsinitiative Neue Förderstruktur für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf", stellt das Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt und Sozialpolitik (INBAS) in seinem Infodienst Verfahren zur Kompetenzfeststellung vor. Die im Vergleich recht unterschiedlichen Methoden erlauben differenzierte Aussagen über individuelle Kompetenzen und Potenziale der Jugendlichen.
Als individuelle Beeinträchtigungen können alle physischen und psychischen oder sonstigen persönlichen Beeinträchtigungen individueller Art, wie z.B. Abhängigkeit, Verschuldung, Delinquenz, Behinderung oder auch wirtschaftliche Benachteiligung betrachtet werden.