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Berufsgrundbildungsjahr: Erstes Jahr der Ausbildung oder Berufsvorbereitung?

Die Anrechnung des Berufsgrundbildungsjahres (BGJ) als erstes Ausbildungsjahr stößt nur bei wenigen Betrieben auf Akzeptanz. Bislang konnte das BGJ diese mit ihm verbundenen Erwartungen nicht erfüllen. Eine Evaluation des vollschulischen Berufsgrundbildungsjahres in Hessen hat sowohl die Ausgangslage als auch die Effekte einer neuen BGJ-Verordnung systematisch untersucht.

Probleme bei der Anerkennung als erstes Ausbildungsjahr

Mit dem BGJ sollte das erste Lehrjahr durch eine berufsfeldorientierte vollschulische Ausbildung ersetzt werden, die sich von den engen betrieblichen Erfordernissen löst und eine breitere theoretische Grundbildung vermittelt. Über die Anrechnungsverordnung, die die Anerkennung verbindlich vorschrieb, wurde das BGJ auch formal zum ersten Ausbildungsjahr.
Das BGJ wurde zu Beginn der 1970er Jahre eingeführt, also in einer Zeit, als die Jugendarbeitslosigkeit gering war und keine Notwendigkeit bestand, ein Auffangbecken für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz zu schaffen.

Von der Einführung des BGJ versprach man sich eine Aufwertung der beruflichen Bildung durch:

  • die Vermittlung grundlegender Ausbildungsinhalte,
  • die Verbesserung der theoretischen Grundkenntnisse,
  • eine stärkere Berücksichtigung unterschiedlicher Lernvoraussetzungen von Jugendlichen und
  • die Vorbereitung einer begründeten Berufswahlentscheidung.

Bislang hat das BGJ die mit ihm verbundenen Erwartungen nicht erfüllt. Auf Bundesebene ist die Geschichte des BGJ seit seiner Einführung von Problemen und wiederholten Reformversuchen geprägt: Von Anfang an stieß die Anrechnungsverordnung nur bei einem Teil der ausbildenden Betriebe, zum Beispiel im Berufsfeld Holz, auf Akzeptanz. Die meisten Betrieben vertraten schon damals die Meinung, dass die schulische Ausbildung nicht die gleiche Qualität wie die betriebliche habe. Das rein schulische BGJ wurde zwar noch in den 1970er Jahren um eine kooperative Variante ergänzt, doch auch diese Neuerung änderte wenig an der fehlenden Akzeptanz in der Wirtschaft. Hinzu kam, dass die Politik angesichts zunehmend schlechterer arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Rahmenbedingungen das BGJ in den 1980er Jahren weiter ausbaute und um überwiegend nicht anrechnungspflichtige Sonderformen ergänzte.

Drastischer Anstieg von vollzeitschulischen Maßnahmen

Das in allen Bundesländern dominierende Problem eines massiven Rückgangs von Ausbildungsplatzangeboten führte zu einem drastischen Anstieg vollzeitschulischer Bildungsmaßnahmen, und zwar insbesondere in den Schulformen Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Berufsfachschule (BFS) und BGJ. So standen z.B. im Jahr 2005 in Hessen 49.500 Bewerbern nur 37.662 Ausbildungsverträge gegenüber. Das BGJ wandelte sich endgültig vom ersten vollschulischen Ausbildungsjahr zu einer Übergangsmaßnahme zwischen allgemeinbildender Schule und beruflicher Ausbildung und wurde damit zu einem Element des Übergangssystems, in dem sich gegenwärtig etwa 40 % der Jugendlichen befinden.

Entwickelt sich das BGJ zu einer von vielen Maßnahmen der Berufsvorbereitung? Worin unterscheidet es sich noch von anderen schulischen Angeboten?

Zu Beginn des Schuljahres 2006/07 trat eine neue Verordnung der Hessischen Landesregierung über das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) in Kraft: Durch Neuerungen wie ein obligatorisches Betriebspraktikum und die Einführung von Abschluss- und Projektprüfungen sollten die Praxisorientierung des BGJ und die Übernahmechancen der BGJ-Absolventinnen und -Absolventen erheblich verbessert werden. Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ) hatte den Auftrag, eine "Evaluation des vollschulischen Berufsgrundbildungsjahres in Hessen" vorzunehmen; dabei arbeitete das IQ mit der Technischen Universität (TU) Darmstadt zusammen. Erste Ergebnisse der umfangreichen Erhebungen liegen vor.

Die Ergebnisse der Evaluation lassen die Schlussfolgerung zu, dass die neue Verordnung nicht die beabsichtigten Wirkungen zeigt:

  • Ein Jahr nach ihrer Einführung hat die Verordnung keinen Einfluss auf die Zusammensetzung der BGJ-Schülerinnen und -Schüler, auf deren Vorbildung, Noten und Übergangschancen.
  • Es gibt ein strukturelles Problem im BGJ: Verkürzte Übergänge werden fast nur im Handwerk und dort vor allem im Berufsfeld Holz realisiert.
  • Dadurch orientiert sich ein großer Teil der Ausbildung in vielen BGJ-Klassen weniger an der Vermittlung einer Grundbildung, die dem ersten Ausbildungsjahr entspricht, als vielmehr an der Stabilisierung und Verbesserung der Allgemeinbildung.

Nach Ansicht der Autorinnen und Autoren hat das BGJ in seiner jetzigen Form kaum Chancen, zu bestehen. Wenn die Übergänge in eine verkürzte Ausbildung so gering bleiben, dann besitzt ein solcher Bildungsgang, der neben der Anrechnung als erstes Ausbildungsjahr keine Verbleibsalternative vorsieht, keine Zukunft.

Eine Weiterentwicklung des Übergangsbereich ist unabdingbar

Da die festgestellten Probleme nicht für das BGJ spezifisch sind, sondern auch aus anderen Übergangsmaßnahmen bekannt, formuliert die Evaluation vier mögliche Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung des Übergangsbereichs:

1. Ausbau der Sekundarstufe I
Die Übergangsprobleme der BGJ-Abgängerinnen und -Abgänger werden auch einer mangelnden Vorbildung zugeschrieben. Daher sollen die Kompetenzen in Allgemeinbildung, die Problemlösungskompetenzen und die sozialen Kompetenzen verbessert werden. Dies erfordert eine Revision der Curricula. Erhöhte Praktikumsanteile in den SchuB-Klassen sollen der Verbesserung dieser Kompetenzen und nicht in erster Linie der Berufsvorbereitung dienen.

2. Profilierung der vollzeitschulischen Schulformen der beruflichen Bildung als Sekundarstufe II
Hierdurch könnten BGJ und Berufsfachschule als vollzeitschulische Angebote für stärkere Hauptschülerinnen und Hauptschüler ohne Ausbildungsplatz entwickelt werden. Diese Schulformen könnten dann sowohl berufliche Grundbildung vermitteln als auch die Allgemeinbildung weiterführen.

3. Aufbau modularer Strukturen und Fördermaßnahmen für Hauptschulabgänger ohne Ausbildungsreife
So könnten für schwache Schulabgängerinnen und Schulabgänger die notwendigen Strukturen, auch in Kooperation mit der Wirtschaft, geschaffen werden, um Defizite auszugleichen und anrechenbare Teilleistungen einer Ausbildung zu vermitteln.

4. Vollständige Modularisierung des Übergangsbereichs
Ein derartiges System müsste flexible Einstiegspunkte je nach Vorbildung mit den Inhalten der Berufsvorbereitung, Berufsgrundbildung und einer Verbesserung der Allgemeinbildung verbinden. Solche Modelle werden in der berufspädagogischen Fachdiskussion unter dem Stichwort "Ausbildungsbausteine" beziehungsweise "Qualifizierungsbausteine" diskutiert.

Die bisherigen Ergebnisse des BGJ-Evaluationsvorhabens zeigen, dass im gesamten Bereich des Übergangs von den allgemeinbildenden Schulen in die Berufsausbildung Erhebungen vonnöten sind und bildungspolitischer Handlungsbedarf besteht.

www-Link 3. Zwischenbericht zum Projekt "Blickpunkt BGJ" (PDF, 2,37 MB)

Letzte Änderung: 23.05.2011 eMail-direkt »       Seite empfehlen »

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Erstellt am: 23.04.2008 Kommentare hinzufügen »