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Berufsbildungswissenschaft fordert Erforschung des Übergangssystems und veränderte Lehrerbildung

Mit einem Memorandum "Zur Professionalisierung des pädagogischen Personals in der Integrationsförderung aus berufsbildungswissenschaftlicher Sicht" veröffentlicht die Sektion Berufs- und Wirtschaftspädagogik Empfehlungen für die Berufsbildungsforschung und für die Professionalisierung beziehungsweise Qualifizierung des pädagogischen Personals. Die Aus- und Weiterbildung der Berufschullehrerinnen und -lehrer steht dabei im Mittelpunkt.

Für die Erarbeitung des Memorandums gab es viele Anstöße, die von Aktivitäten der Benachteiligtenförderung ausgingen. Unmittelbar angeknüpft wurde an einen Expertenworkshop (PDF, 600 KB), der im Rahmen der Transferphase des BQF-Programms vom BIBB durchgeführt wurde. Daraus ist eine Resolution hervorgegangen, die zur Einrichtung der Arbeitsgruppe geführt hat.

Selektions- und Exklusionsprozesse im Übergangssystem

Zunächst wird auf gegenläufige Tendenzen hingewiesen: zielen die gegenwärtigen Reformen im Bildungssystem auf eine Verkürzung von Lernzeiten, wie frühere Einschulung, Abitur nach zwölf Schuljahren und kürzere Studienzeiten, weisen die Bildungsberichte jedoch nach, dass die Übergänge von der Schule in die Arbeitswelt immer mehr Zeit beanspruchen.

Für etwa zwei Fünftel der nachwachsenden Generationen ist die Erreichung des berufsbildungspolitischen Ziels einer beruflichen Vollqualifizierung und damit ihre Integration in die Gesellschaft gefährdet. Hinsichtlich der Lernvoraussetzungen, Lernbedürfnisse, Persönlichkeitsmerkmalen und sozialen Hintergründe ist diese Personengruppe sehr heterogen; sie bedarf deshalb spezifischer pädagogischer Förderung - und dafür muss das pädagogische Personal entsprechend qualifiziert sein.

Die wachsende Zahl junger Menschen im "Übergangssystem" erklärt sich nach Ansicht der Arbeitsgruppe weder allein demographisch noch konjunkturell. Es seien die Auswirkungen technisch-ökonomischer Strukturveränderungen, die in den Blick zu nehmen sind. "Reformen des ,Übergangssystems' sind also so lange nötig, bis Übergänge Benachteiligter in Arbeitslosigkeit auf ein vertretbares Minimum zurückgegangen sind" - so im Memorandum formuliert.

Reformperspektiven für das Übergangssystem

An diesem "Prüfkriterium" - es darf keine Übergänge Benachteiligter in Arbeitslosigkeit mehr geben - sollten sich alle gesellschaftspolitischen Reformbemühungen orientieren. Folgende Vorschläge zur Problembewältigung aus Politik, Schulpraxis und Wissenschaft könnten zur Erfüllung dieses Prüfkriteriums beitragen:

  • Der Hauptausschuss des BIBB hat "Handlungsvorschläge für die berufliche Qualifizierung benachteiligter junger Menschen" beschlossen. Gefordert wird die weitere Professionalisierung von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie von Berufsschullehrerinnen und -lehrern und es wird darauf hingewiesen, dass deren Erfahrungen in der Zusammenarbeit im dualen System für die spezifischen Anforderungen im "Übergangssystem" genutzt werden können. 
  • Die berufsbildenden Schulen haben bereits heute einen gewichtigen Anteil an der pädagogischen Arbeit im "Übergangssystem". Sie sollen als regionale Kompetenzzentren die Federführung für die Kooperation und Koordination aller pädagogischen Arbeit für Benachteiligte erhalten.
  • Betriebe und berufsbildende Schulen sollten in ein regionales Netzwerk integriert sein. Die Erklärung der Weinheimer Initiative 2007 (PDF, 123 KB)enthalte richtungsweisende Handlungsvorschläge zur Entwicklung solcher Netzwerke.
  • Eine Möglichkeit zur Vermeidung von Übergängen aus dem "Übergangssystem" in Arbeitslosigkeit wird in der Weiterentwicklung zu einem "Lern-Arbeits-System" gesehen. Die weitreichendste Reformperspektive wäre die Schaffung einer neuen Systemumwelt für ein verändertes, relativ autonomes Teilsystem zwischen Bildungs- und Beschäftigungssystem, in dem es Institutionen gibt, die auf die Integration Benachteiligter spezialisiert sind. Hier werden weiterentwickelte Produktionsschulen oder neuartige Kompetenzzentren genannt.

Pädagogische Arbeit im Übergangssystem

Welche Faktoren die Teilerfolge bei der Integration Benachteiligter mit welchem Gewicht beeinflussen wird als weitgehend ungeklärt beschrieben und deshalb ein erheblicher Forschungsbedarf zum "Übergangssystem" gesehen. Gleichwohl gibt es bereits jetzt Indizien dafür, dass die pädagogische Arbeit erheblich zu den Teilerfolgen beiträgt. Deshalb ist auch die Forderung nach besserer Professionalisierung und Qualifizierung des pädagogischen Personals gesellschaftlich unumstritten.

Die Autorinnen und Autoren des Memorandums weisen darauf hin, dass eine Verfestigung der gegenwärtigen Strukturen verhindert werden müsse, weil sie eine optimale Nutzung ökonomischer Ressourcen und öffentlicher Mittel ebenso verfehlt wie die Erreichung der drei Zieldimensionen individuelle Regulationsfähigkeit, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit sowie Sicherung der Humanressourcen. Genau diese seien in den Bildungsberichten und in zahlreichen berufsbildungspolitischen Dokumenten als gesellschaftlicher Konsens hinreichend formuliert worden.

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Die im vorliegenden Memorandum veröffentlichten Empfehlungen beziehen sich somit vor allem auf die Berufsbildungsforschung und die Qualifizierung des pädagogischen Personals.

Empfohlen wird

  • eine umfassende Erforschung der Integrationsmechanismen durch berufspädagogische Studien;
  • eine grundlegende Erforschung des "Übergangssystems" unter anderem durch Biografie- und Verlaufsforschungen, auch um pädagogische Perspektiven für die spezifische Förderung Benachteiligter zu gewinnen;
  • die Zusammenhänge zwischen gesellschaftlichen Qualifikationsentwicklungen und dem Arbeitsvermögen Benachteiligter durch berufsbildungswissenschaftliche Studien aufzuklären und die Ergebnisse mit Erkenntnissen lernpsychologischer und subjekttheoretischer Studien zu verknüpfen. Dazu gehörten auch die vom BIBB-Hauptausschuss geforderten Wirkungsanalysen von Bildungsmaßnahmen für Benachteiligte.
  • eine nachhaltige Förderung forschungsbasierter Qualifizierungsprogramme für die verschiedenen Gruppen des pädagogischen Personals.
  • eine spezielle Forschung in Bezug auf die Entwicklung und Förderung der Subjektentwicklung Benachteiligter im Kontext gesellschaftlicher Strukturwandlungen, die an etwa zwölf Standorten an den gegenwärtig 49 wissenschaftlichen Hochschulen mit Berufsschullehrer(innen)ausbildung ausgebaut werden sollte.
  • spezifische Studienprogramme an den Universitäten und Fachhochschulen einzurichten, die für die Qualifizierung der bisherigen und zukünftigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im "Übergangssystem" entwickelt werden. Dies stimmt mit der Forderung des BIBB-Hauptausschusses überein, die Benachteiligtenförderung in die Aus- und Fortbildung der Lehrenden an berufsbildenden Schulen obligatorisch einzubinden.
  • dass das pädagogische Personal dazu befähigt wird, netzwerkartige Förderprogramme (im Sinne eines Case-Managements) für benachteiligte Jugendliche zu entwickeln und regionalpolitisch zu begründen.

Hervorgehoben wird, dass förderliche Prozesse nicht allein durch qualifizierte pädagogische Arbeit erreicht werden können. Zwar könnten durch die bessere Qualifizierung des pädagogischen Personals Teilerfolge erzielt und die Risiken der gesellschaftlich Benachteiligten im "Übergangssystem" gemindert werden; sie werden aber allein als nicht ausreichend angesehen. Erforderlich sind zusätzlich Verbesserungen der ökonomischen und politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen, die letztlich zu einer grundständigen Reform des "Übergangssystems" führen müssen.

Im Anschluss an die Empfehlungen werden von einzelnen Mitgliedern der Arbeitsgruppe in fünf Expertisen Einzelfragen aufgegriffen, die das Memorandum argumentativ unterstützen.

Quelle:

Memorandum "Zur Professionalisierung des pädagogischen Personals in der Integrationsförderung aus berufsbildungswissenschaftlicher Sicht" (PDF, 547 KB)

Letzte Änderung: 23.05.2011 eMail-direkt »       Seite empfehlen »

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Erstellt am: 11.05.2009 Kommentare hinzufügen »