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Im Dezember wurde in der Schweiz ein neues Berufsbildungsgesetz (BBG) in Kraft gesetzt.
Neben vielen grundsätzlichen Regelungen, wird die "berufliche Grundbildung" neu gefasst und in den Rahmen der beruflichen Bildung gestellt.
Die berufliche Grundbildung soll die Anlehre und die berufspraktischen Bildungsgänge (praktische Lehre) der Kantone ablösen. Diese beiden Bildungsgänge waren seit 1979 ein maßgebliches Instrument der beruflichen Förderung von lernschwachen und benachteiligten Jugendlichen.
Die Anlehre
ist eine i.d.R. einjährige berufliche Bildung für eher praktisch begabte Jugendliche. Sie soll Fähigkeiten und Kenntnisse zur Beherrschung einfacher Fabrikations- und Arbeitsprozess vermitteln (BBG, 1978). Sie ist über einen Anlernvertrag geregelt und wird dual in Berufsschule und Betrieb durchgeführt.
Die Anlehre erwies sich als Sackgassen-Bildungsgang (Siegrist, SGB). Aufgrund der spezifischen, betriebsgebundenen Ausbildung und mangels Alternativen sind die Anlehrlinge nach Abschluss an den Lehrbetrieb gebunden.
In der Vergangenheit schlossen nur ca. 2% der Jugendlichen (5% der Migranten) ihre Berufsaubildung in Form der Anlehre ab.
Die berufliche Grundbildung nach dem neuen Gesetz
dauert zwei bis vier Jahre. Die zweijährige Grundbildung schließt in der Regel mit einer Prüfung ab und führt zum eidgenössischen Berufsattest. Sie soll so ausgestaltet sein, dass die Angebote den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Lernenden besonders Rechnung tragen.
Daneben und ergänzend dazu gibt es die drei- bis vierjährige Grundbildung (Vollausbildung), die zu einer Lehrabschlussprüfung führt und zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis. (Art. 17)
Die individuellen Bedürfnisse der Jugendlichen sollen über eine Verkürzung resp. Verlängerung berücksichtigt werden. Für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten wird neu das Instrument der " fachkundigen individuellen Begleitung" eingeführt. (Art 18)
Die Berufsfachschulen (Berufsschulen) haben den Bedürfnissen dieser Jugendlichen mit speziellen Angeboten, z.B. Stützkursen Rechnung zu tragen. (Art. 21,22)
Seit 1999 werden auf der Grundlage des Lehrstellenbeschluss 2 (LSB2) modellhafte Projekt zur praktischen Umsetzung der Grundlehre und des Coachings durchgeführt.
Zur Zeit werden die Bildungsverordnungen und die Zulassungsvoraussetzungen entwickelt. Parallel dazu werden die neuen Berufsbilder inhaltlich und formell vorbereitet.
Die ersten Klassen und Ausbildungen sollen zum Ausbildungsjahr 2004/5 aufgenommen werden.
Auf zwei großen Tagungen des SIBP wurden die Möglichkeiten des neuen Gesetzes ausgelotet.
Als offene Problemkreise kristallisierten sich heraus:
Innovativ ist die Verkürzung und Individualisierung der Einstiegsausbildung.
Für die Entwicklung in der deutschen Berufsbildung kann ein Kernelement der neuen Grundbildung wegweisend sein:
Die Trennung von Berufsweg und Abschluss.
Nach Grassi (SIBP) werden voraussichtlich 5-7% der Jugendlichen das neue Angebot der zweijährigen Berufsbildung nutzen.
Weitere Informationen:
Berufliche Bildung in der Schweiz
Berufspraktische Modelle und Projekte
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
Berufsbildungsgesetz der Schweiz
Publikationen zu Grundbildungen mit Attest und anderen niederschwelligen Angeboten
Projekte zu niederschwelligen Berufsbildungsangebote sind Thema der fünften und letzten Vertiefungsstudie im Rahmen der Gesamtevaluation des Lehrstellenbeschlusses. Sie beinhaltet neben der Übersicht Portraits von beispielhaften Projekten, Schlussfolgerungen und Empfehlungen:
Im Kanton Bern wurde die "berufliche Grundbildung mit Attest" in verschiedenen Berufen entwickelt und erprobt. Der Schlussbericht steht nun ebenfalls zum Download bereit.
Letzte Änderung: 24.05.2011 eMail-direkt » Seite empfehlen »
marietheres schuler
freut mich, dass das gpc die jetztige und zukünftige situation in der ch darstellst!
lisch,Baerbel
"kein Abschluss ohne Anschluss" ermoeglicht, auch in kleinen Schritten das selbst gesteckte Ziel peu a' peu zu erreichen.
Das ist eine nuetzliche Idee auch in Deutschland.Frueher, vor ca 150 Jahren gab es Absprachen einzelner Handwerker, Tippelbrueder aufzunehmen. Diese wurden bei "Abgang" dem /den naechsten Zielorten angekuendigt und "warm " empfohlen, um Neuanfaenge zu erleichtern. Wenn dann also kein Abschluss ohne Anschluss erfolgt, kommt jede/jeder weiter.
Georges Kübler
Kleine Korrekturen: Die z.Z. noch gültige Anlehre dauert i.d.R. 2 Jahre; ca. 3 bis 4 % aller neu abgeschlossenen Verträge sind Anlehrverträge
Erstellt am: 17.02.2003 Kommentare hinzufügen »

Schweizer Institut für BerufsPädagogik (SIBP)