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Die Einführung des SGB II bringt Veränderungen im bisherigen Angebotsspektrum der Jugendberufshilfe mit sich. Neues Stichwort ist das Arbeitslosengeld II.
Diese gesetzliche Neuregelung hat das Ziel, arbeitsfähige Menschen ohne eigenes Einkommen, sogenannte erwerbsfähige Hilfebedürftige, wieder unabhängig von staatlicher Unterstützung zu machen. Grundlage der Förderung bildet die schnelle Integration in die Arbeitswelt.
Die Zielgruppe der unter 25-Jährigen
Besondere Aufmerksamkeit wird in diesem Gesetz jungen Menschen unter 25 Jahren zuteil, die aufgrund ihrer Lebensumstände in die Gruppe der "erwerbsfähigen Hilfebedürftigen" eingeordnet werden. Sie gehen keiner Arbeit nach, sind aber in der Lage, mindestens drei Stunden pro Tag dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Betont wird als vorrangiges Ziel in der Förderung dieser Zielgruppe die sofortige Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder in eine Arbeitsgelegenheit (§ 3 Abs. 2 des SGB II).
"Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach diesem Buch in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. Können Hilfebedürftige ohne Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden, soll die Agentur für Arbeit darauf hinwirken, dass die vermittelte Arbeit oder Arbeitsgelegenheit auch zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beiträgt."
Die Gesamtverantwortung für den Personenkreis des SGB II liegt bei den Arbeitsgemeinschaften (ARGE) bzw. den zugelassenen kommunalen Trägern ("Experimentierklausel").
Integrationsstrategie für junge Menschen nach SGB II
Mit jedem erwerbsfähigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 und 25 Jahren, der Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, wird zu Beginn des Eingliederungsprozesses eine sogenannte "Eingliederungsvereinbarung" für einen Zeitraum von 6 Monaten abgeschlossen. Oberstes Ziel ist die Integration in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt. Hier wird der Aspekt des Förderns deutlich betont im Sinne einer ganzheitlichen Unterstützung.
Verschärfte Sanktionsmaßnahmen bei Nichteinhaltung der im Idealfall gemeinsam gesetzten Ziele können dazu führen, dass das ALG II um 100 % bei den 15- bis 25-Jährigen gekürzt wird. Es werden dann lediglich noch Mietzuschuss und Sachleistungen gewährt. Hierdurch wird der Grundsatz des Forderns durch eine aktive Mitwirkung besonders betont.
Basierend auf dem individuellen Lebenslauf wird mithilfe sogenannter Fallmanager ein Integrationsplan erarbeitet, der die Instrumente der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB II und dem SGB III einsetzt bzw. koordiniert (§ 16,1 SGB II).
Dies kommt der sehr heterogenen Gruppe der Jugendlichen zugute, die in unterschiedlichen Lebenswelten aufgewachsen sind. Sie verfügen häufig über verschiedene Schul- und Berufsabschlüsse, stecken in vielschichtigen Problemlagen und leben in unterschiedlichen familiären Konstellationen.
Im Rahmen der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben wurden mittlerweile mehrere Handreichungen und Hilfestellungen für die direkte Arbeit mit der Zielgruppe erarbeitet, die eine erfolgreiche Integration sicher stellen sollen.
Der "8-Punkte-Plan" im Detail
Durch ein spezielles 8-Punkte-Programm werden junge Menschen nach einem gemeinsamen Handlungsrahmen gefördert: Persönliche Beratung, schnelle Vermittlung, unterstützende Maßnahmen und Qualifizierung sollen gewährleisten, dass die Jugendlichen möglichst schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden können.
Jedem Hilfebedürftigen steht bei einem Betreuungsschlüssel 1:75 ein individueller Betreuer zur Verfügung, um einen gemeinsamen Integrationsplan zu erarbeiten. Dieser basiert auf einer gegenseitigen Zielvereinbarung.
Instrumente: Einstiegsgespräch (Profiling), Gutachten, Sozialanamnese zur Einschätzung, Zielvereinbarungsgespräch
Ausbildungsfähige und bildungswillige Jugendliche sollen im Idealfall einen Berufsabschluss erwerben. Dies ist ein sicherer Weg, um sich dauerhaft vor Arbeitslosigkeit zu schützen.
Instrumente: Vermittlung in betriebliche oder schulische Ausbildung, ausbildungsbegleitende Hilfen, außerbetriebliche Ausbildung, Ausbildungsverbünde und Regionalverbünde für Ausbildung, Bonussysteme für Betriebe und Auszubildende, gestufte Ausbildungen oder begabungsangepasste Stufenausbildungen
Berufs(ausbildungs)vorbereitende Angebote sind ein Instrument, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Sie erhöhen die Eingliederungschancen und vermitteln erste berufliche Handlungsfähigkeit.
Instrumente: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der BA, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit Betriebspraktikum (AQJ), Aktivierungshilfen, Sozialpädagogische Begleitung bei Berufsausbildungsvorbereitung im Betrieb, Schulische Berufsvorbereitungsmaßnahmen (BVJ/BGJ), Überbrückungsmaßnahmen, Betriebliche Einstiegsqualifizierung
Die zielgerichtete Entwicklung und Förderung von Fertigkeiten und Kenntnissen verbessert die Chancen auf eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt. Dies gilt sowohl für den Erst- als auch den Wiedereinstieg.
Instrumente: Nachholen des Hauptschulabschlusses, Nachholen Berufsabschluss, Einstiegsqualifizierung mit IHK-Zertifikat, Qualifizierungsbausteine, Teilqualifizierung und Nachqualifizierung, Sprachförderung/Abbau Bildungsdefizite, Bildungsgutscheine, Bildungsbegleitung
Die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts kann in erster Linie durch die Arbeitsaufnahme gewährleistet werden. Diese hängt häufig vom Bildungsstand der Personen ab. Daher müssen auch erwerbsfähige junge Menschen, die nicht bildungsfähig bzw. -willig sind, eine Chance zur eigenständigen Sicherung ihres Lebensunterhaltes erhalten.
Instrumente: (Überregionale) Vermittlung in Arbeit, Bewerbungsbegleitung und Einstiegscoaching bei Aufnahme einer Arbeit, Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen, Beauftragung Dritter mit der Vermittlung, Zeitarbeit/ Personal-Service-Agentur, Betriebliche Praktika, Unterstützungsmöglichkeiten bei Selbständigkeit
Mithilfe von Arbeitsgelegenheiten können die Schlüsselqualifikationen erlernt werden und eine schrittweise Heranführung an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes trainiert werden.
Instrumente: Öffentliche Arbeitsgelegenheiten nach dem Mehraufwandsmodell bzw. mit Qualifizierungselementen, ABM
Sich ehrenamtlich zu betätigen, fördert die persönliche Weiterentwicklung, schafft persönliche Netzwerke und gibt Orientierungsmöglichkeiten für die Ausgestaltung des privaten und beruflichen Lebens.
Ehrenamtliches Engagement kann vor allem gezeigt werden durch die Mitarbeit in Vereinen und Verbänden, durch sozial orientierte oder infrastrukturelle Dienstleistungen.
Durch die Zusammenführung und Bündelung von Betreuungs- und Integrationsleistungen der beteiligten Institutionen kann die Eingliederung vor allem für erwerbsfähige Hilfebedürftige mit Migrationshintergrund verbessert werden.
Projektideen: Kombinierte Trainings; Lokal vernetzte, stadtteilbezogene Modellprojekte, Kombinierte Sprachkurs-/Trainings-/Qualifizierungsmaßnahmen, Sprachkurse
Umsetzung der SGB II-Idee
Die vorgestellten Instrumente im Rahmen des Integrationsprozesses greifen, wenn entsprechend angemessene Maßnahmen und Angebote vorhanden sind, auf Netzwerke zurückgegriffen werden kann. Ansonsten müssen neue Netzwerkstrukturen aufgebaut werden. Vorhandene regionale Angebote können so ergänzend zum genannten 8-Punkte-Katalog eingebunden werden.
Hilfreich für eine erfolgreiche Förderung und Integration sind u.a. nach dem "Kompendium Aktive Arbeitspolitik nach dem SGB":
Vorhandene regionale Angebote können so ergänzend zum genannten 8-Punkte-Katalog eingebunden werden.
Für die persönlichen Ansprechpartner der jungen Menschen, die in sogenannten Integrationsteams der Kommunen und Arbeitsagenturen zusammenarbeiten, wurden Arbeitshilfen erstellt, die einen Einblick in die systematische zielorientierte Herangehensweise im Integrationsprozess aufzeigen.
Zusammenspiel der neuen Förderung mit der bisherigen Jugendberufshilfe
Die Fördermöglichkeiten der Jugendhilfe nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) ist bezogen auf die Wege der Arbeitsmarktintegration zu einem nachrangigen Angebot geworden. Das bedeutet in der Realität aber nicht, dass die Instrumente zur beruflichen Förderung und Arbeitsmarktintegration verringert oder qualitativ verschlechtert werden. Es findet lediglich eine Verlagerung in der Förderstruktur bzgl. der Verantwortlichkeit und Finanzierung statt. Gleiches gilt für die Fördermöglichkeiten nach dem SGB III zur Arbeitsförderung.
Jungen Menschen, die erwerbsfähig, aber ohne Arbeit sind, stehen somit mehrere Förderwege offen. Neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts incl. der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, können junge Menschen alternativ bzw. ergänzend über das SGB III und SBG VIII gefördert werden.
Arbeitslosengeld und Leistungen nach § 13 SGB VIII (KJHG) schließen sich somit nicht automatisch aus. Auch wenn das Gebot der Nachrangigkeit gilt, können Angebote der Jugendhilfe genutzt werden.
Auf einer gemeinsamen Veranstaltung des Sächsischen Landesjugendamtes und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit wurden hierzu einige Fallkonstellationen erarbeitet. Diese verdeutlichen das Zusammenspiel von SGB II und SGB III.
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Letzte Änderung: 03.05.2011 eMail-direkt » Seite empfehlen »
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Erstellt am: 01.02.2005 Kommentare hinzufügen »