Zukunft der beruflichen Bildung

Die "Reformwerkstatt Berufliche Bildung" des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (RW) hat sich in einem Zeitraum von zwei Jahren mit wesentlichen Herausforderungen und Zukunftsfragen der Beruflichen Bildung, insbesondere der Dualen Berufsausbildung, befasst.

Die RW hat Eckpunkte für eine Strukturentwicklung beruflicher Bildung formuliert, die dazu beitragen sollen, die berufliche Bildung mit ihrem Kern der dualen Berufsbildung zu stärken und einen Perspektivwechsel einzuleiten, der die berufliche Bildung wieder in das Zentrum der Bildungspolitik rückt.
In dem Reformkonzept wird u.a. die Chance gesehen, einen Beitrag zur sozialen Integration von Jugendlichen - vor allem auch aus dem Migrantenmilieu  - zu leisten.


Grundsätze für eine Reform der Beruflichen Bildung

Die Experten der RW sprechen von einem fragmentierten, selbst von Insidern kaum durchschaubaren Zuständigkeits- und Verantwortungsdschungel der beruflichen Bildung.

Die RW schlägt vor, den gesamten Bereich der beruflichen Bildung in einem Berufsbildungsgesetz zu regeln, da die kaum übersehbaren Formen der Qualifizierungsmaßnahmen für lernschwächere und marktbenachteiligte Jugendliche einen effektiven Ressourceneinsatz erschweren.
Daher seien die Vielfalt der gesetzlichen Regelungen zusammen zu fassen:

  • die Berufsausbildungsvorbereitung,
  • die duale Berufsausbildung,
  • alle Formen schulischer Berufsbildung (Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Berufliche Gymnasien).

Durch entsprechende Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern sollten die Kompetenzen des Bundes deutlich gestärkt werden.
Einer Konzentration und Integration politisch-administrativer, strategischer Gestaltungs- und Steuerungsaufgaben auf gesamtstaatlicher Ebene komme dabei eine zentrale Funktion zu. Insbesondere sollten strategische Funktionen in der Bundeskompetenz angesiedelt werden.


Reformmaßnahmen

Das vorgeschlagene Reformbündel zielt darauf, die Qualität der dualen Berufsbildung zu verbessern.
Das soll u.a. durch ein "Strukturmodell dualer (Berufs)Bildungsweg" erreicht werden.
Die RW schlägt vor, auf gesonderte Maßnahmen am Übergang von der Sek. I zur Sek. II zu verzichten und das letzte Sek. I-Schuljahr - wahlweise als 9. oder 10. -zur Hälfte der Zeit für eine duale Berufsvorbereitung zu nutzten.
Erforderliche Fördermittel sollen nur noch in die Begleitung von Ausbildungsverhältnissen einschließlich der dualen Berufsvorbereitung investiert werden, um einen Berufsabschluss und die Sek. I-Reife zu erreichen.

Dazu gehören u.a.

  • Stufenübergreifende Eingangsstufe in die (duale) Berufsausbildung
    Dieser Eingang in die duale Berufsausbildung soll eine zeitlich und institutionell Verschränkung des Überganges von der Sekundarstufe I (Sek. I) in die Berufsausbildung bewirken.
    Alle Schüler der Sek. I, die sich für eine berufliche Bildung entscheiden, beginnen ihre Berufsausbildung auf der Grundlage eines Vorvertrages im neunten oder zehnten Schuljahr im Umfang von zwei Tagen pro Woche in einem Ausbildungsbetrieb
  • Kooperationsgebot zwischen den Lernorten beruflicher Bildung
    Dazu soll die Lernortkooperation auf eine verbindliche Basis gestellt werden. Die RW will den Berufsfachkonferenzen (Lehrer und Ausbilder, die für einen Beruf bzw. eine Berufsgruppe zuständig sind) die Aufgabe zu übertragen, die berufliche Bildung als eine gemeinsame Aufgabe arbeitsteilig und kooperativ zu gestalten.
  • Reduzierung der Berufsfachschulen auf Berufe, für die es keine duale Berufsausbildung gibt.

Förderung und Integration Lernschwacher und Benachteiligter

Die RW schlägt die "duale Berufsvorbereitung" insb. für die Risikogruppen beim Übergang von der Schule in die Berufsbildung als Regelform vor.
Die Wirksamkeit dieses neuen Übergangskonzeptes für die duale Berufsausbildung sei darüber hinaus durch ausbildungs- und schulbegleitende Maßnahmen für lernschwache Schüler zu verbessern.
Aufgrund eines "pädagogischen Förderimperativs bei gravierenden Leistungsdefiziten" sieht der RW keine Alternative zur Verlagerung des schulischen Lernorts von der Haupt- bzw. Förderschule zur beruflichen Schule ab der 8. bzw. 9. Klasse.
Die bisherigen Ansätze zur Förderung lernschwacher und marktbenachteiligter Jugendlicher trügen nachweislich zu wenig zur Linderung von spezifischen Defiziten bei, teilweise verstärkten sie diese sogar.


Berufsbildungszentren und -netzwerke

Berufliche Bildungszentren/-netzwerke sollen als Dreh- und Angelpunkt für die berufliche Bildung etabliert werden; alle Ressourcen seien lokal oder regional stärker zu vernetzen und auf eine klar verabredete Kooperation vor Ort auszurichten.
So soll die Berufliche Bildung als dritter Säule des Bildungssystems neben und zwischen Schule und Hochschule auch rechtlich etabliert werden.
Die bisherige Zuordnung der Berufsschulen zum Schulsystem verkenne den besonderen Charakter der Berufsbildung.
Die beruflichen Schulen bzw. künftig die Berufsbildungszentren könnten nur in rechtlicher Eigenständigkeit stärker als bisher zur Stärkung der innovativen Milieus der Regionen eingebunden werden.

Die Expertinnen und Experten sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Reformwerkstatt Berufliche Bildung kamen aus Nordrhein-Westfalen, von Verbänden, der Bundesebene und verschiedenen wissenschaftlichen Institutionen.

www-Link Quelle: Reformwerkstatt NRW, Programm zur Zukunft der beruflichen Bildung (PDF, 1 MB)

Letzte Änderung: 11.01.2012 eMail-direkt »       Seite empfehlen »

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Erstellt am: 14.08.2007 Kommentare hinzufügen »

 
 
 

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Experten/Teilnehmer der Reformwerkstatt Berufliche Bildung:

Dr. Wilhelm Schäffer, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (Leitung), Roland Matzdorf, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (Moderation), Prof. Dr. Felix Rauner, Institut Technik und Bildung, Universität Bremen (wissenschaftliche Begleitung), Prof. Dr. Gerhard Bosch, Institut Arbeit und Technik, Willi Brase, MdB SPD, Prof. Dr. Philipp Gonon, Universität Zürich, Hermann Nehls, DGB Bundesvorstand, Uwe Schulz-Hofen, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen Berlin, Uwe Schummer, MdB CDU/CSU, Ulrich Wiegand, Handwerkskammer Berlin, Geerd Woortmann, Unabhängiger Sachverständiger.