Perspektiven für eine einheitliche Benachteiligtenförderung

Die Benachteiligtenförderung muss effektiver und einheitlicher werden.  Im Bund, auf Landesebene, in den  Landkreisen und Städten sind bereits funktionierende Lösungsmodelle erarbeitet worden.  Die Ergebnisse liegen also auf dem Tisch und müssen jetzt in ein stimmiges System überführt werden. Das ist das Fazit eines Gutachtens im Auftrag des BMBF.

Das im November 2009 erschienene "Gutachten zur Systematisierung der Fördersysteme, -instrumente und -maßnahmen in der beruflichen Benachteiligtenförderung" will einen Überblick darüber geben, wie das bisherige Fördersystem funktioniert. In der Untersuchung, die im April 2008 abgeschlossen worden war, kommen die Autorinnen und Autoren zu dem Schluss, dass:

  • viele gute Programme existieren, es aber an Transparenz mangelt;
  • oftmals Ressourcen verschwendet werden;
  • die Förderprogramme  zum Teil an den Bedürfnissen der Jugendlichen vorbei gehen.

Es werden darüber hinaus Empfehlungen ausgesprochen, wie das jetzige Fördersystem besser systematisiert und aufeinander abgestimmt werden kann. Zudem werden Möglichkeiten analysiert, inwieweit Finanzierungsinstrumente von Bund, Ländern und Kommunen sowie gesetzliche Rahmenbedingungen ein in sich stimmiges System der Benachteiligtenförderung in Gang bringen und gestalten können.

Die Gutachterinnen und Gutachter sind dabei auf einige Verbesserungsmöglichkeiten gestoßen:

  • Die Schulen müssen  bei der Bekämpfung der Schulverweigerung stärker unterstützt werden;
  • Die Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher sollte stärker in die Betriebe zurückverlagert werden;
  • Es sollten Regelangebote geschaffen werden, mit denen die Nachqualifizierung Ungelernter in den jeweiligen Regionen zentral gesteuert werden kann;
  • Die Angebote sollten sich stärker an den Bedürfnissen der Jugendlichen ausrichten;
  • Die betroffenen Jugendlichen sollten in die Gestaltung ihres eigenen Förderprozesses stärker einbezogen werden. Gute Erfahrungen habe man in der Rehabilitation mit "Persönlichen Budgets" gemacht;
  • Aktionsbündnisse könnten zu einer besseren Koordinierung beitragen;
  • Ein effizientes Qualitätsmanagementsystem könnte eine kontinuierliche Optimierung ermöglichen.

Den rechtlichen Rahmen verändern

Für die Benachteiligtenförderung sind vor allem die Sozialgesetzbücher (SGB) II,  III und VIII zuständig. Die Programme des SGB II sollen Jugendliche möglichst schnell in eine Ausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis vermitteln. Die Leistungen des SGB III tragen dazu bei, Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) finanziert sozialpädagogische Förderungen. Diese Programme werden von unterschiedlichsten Trägern wie zum Beispiel der Agentur für Arbeit oder kommunalen Einrichtungen umgesetzt. Dabei kommt es immer wieder zu Reibungsverlusten. Die Programme überschneiden sich zum Teil und lassen keine klare Zuständigkeit zu. Die unterschiedlichen Einrichtungen arbeiten zudem oft nicht gut zusammen. Versuche, dies rechtlich verbindlich zu regeln, greifen bislang nicht durchgängig.

Die Expertinnen und Experten, die die Leistungen bewilligen, sind sich über die Zuständigkeit nicht immer einig. Das führt zu einem unkoordinierten Mitteleinsatz und damit tendenziell zu einer weder effektiven noch effizienten Ressourcenverwendung. Unklare Zuständigkeiten werden aber auch dazu missbraucht, die damit verbundenen Kosten zurückzuweisen - zulasten der benachteiligten Jugendlichen. Diese wissen zudem oft nicht, auf welche Programme sie Anspruch besitzen oder welche Stelle für ihre Förderung zuständig ist.

Zur Lösung dieser Problemlage schlagen die Gutachterinnen und Gutachter vor, dass die inhaltlichen Regelungen in den entsprechenden Leistungsgesetzen des SGB II, III und VIII in Anlehnung an Paragraf 14 SGB IX geändert werden. Damit würde sich die Zuständigkeiten an einfachen sachlichen Grundkriterien und dem Erstzugang ausrichten.

Mehr Praxis und Abstimmung für die Berufsvorbereitung

Die schulische und außerschulische Berufsvorbereitung dürfte das am stärksten besetzte Handlungsfeld der Benachteiligtenförderung sein. Hier liegen die Probleme nach Ansicht der Autorinnen und Autoren in einer teils unzureichenden Praxisorientierung, zumindest jedoch in einer fehlenden organisatorischen Abstimmung zwischen den einzelnen Lernorten.

Ausschlaggebend für den Erfolg sei eine effizientere berufliche Verwertung des erworbenen Wissens. Die Normierung von Qualifizierungsbausteinen in der Berufsvorbereitung wird dabei als ein erster Schritt betrachtet.

Als hochwertig werden Ansätze aus der Praxis eingeschätzt, die beispielsweise die Bereiche Kompetenzfeststellung und -entwicklung, individuelle Förderplanung, die Entwicklung von Selbstlernkompetenz als Grundlage für das Lebenslange Lernen, Berufswegeplanung, sozialpädagogisch betreute lange
Betriebspraktika und die Zertifizierung von (Teil-)Qualifikationen betreffen.
Unternehmen sollten stärker in die Berufsvorbereitung einbezogen werden, sowohl als Kooperationspartner von anderen Lernorten als auch als alleinige Akteure. Die Ausbildung der sozialpädagogischen Fachkräfte sollte vermehrt Kenntnisse in betrieblichen Abläufe, Grundlagen der Personalentwicklung und im Arbeitsrecht vermitteln.

Flexiblere Ausbildungswege schaffen

In der Geschichte der Benachteiligtenförderung lag der Schwerpunkt bislang immer auf der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) und den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH). Diese beiden Möglichkeiten entsprächen aber nicht dem meist sehr differenzierten Status der benachteiligten Jugendlichen.

Es fehle an einem Set begleitender Hilfen für Jugendliche und Betriebe, die sowohl die Jugendlichen als auch die Betriebe in der Berufsausbildung unterstützen. Dies könnten zum Beispiel Ausbildungsassistenten tun, die für die Betriebe geeignete Jugendliche identifizieren, sie auf die Anforderung einer betrieblichen Berufsausbildung vorbereiten und während der Berufsausbildung bedarfsorientierte, fachliche und sozialpädagogische Unterstützung leisten.
Eine Umsetzung war jedoch mit den bisherigen Förderinstrumenten nur fragmentarisch möglich, weil sie insbesondere für die Aufgaben im Vorfeld der Berufsausbildung nicht förderfähig waren. Von den durch die Bundesagentur für Arbeit jetzt bereitgestellten Fördermitteln für eine sozialpädagogische Begleitung und ein Ausbildungsmanagement wird erwartet, dass eine Verankerung der Ausbildungsassistenz weiter vorangetrieben wird.

Aufbau des Gutachtens

Die Bestandsaufnahme in diesem Gutachten umfasst einen Überblick über die aktuelle Landschaft der Bundes- und Landesprogramme sowie die im Rahmen gesetzlicher Vorgaben, insbesondere der SGB  II und III, erbrachten Leistungen für die Benachteiligtenförderung. Die im Rahmen der parallel verlaufenden Hartz-Evaluationen erhobenen Ergebnisse sind in die Analyse eingeflossen.

Hinsichtlich der rechtlichen Basis gibt das Gutachten zunächst einen Überblick über die Leistungen des SGB III, II, VIII und XII. Es analysiert die Regelungen des Vorrangs und Nachrangs der einzelnen SGB-Leistungen und geht auf die spezielle Situation von jugendlichen Ausländern und Fragen der Zusammenarbeit und Kooperation ein.

Die Untersuchungen zur kommunalen Ausgestaltung von Benachteiligtenförderung umfassen drei Teile:

  • Zehn kommunale Fallstudien, die so ausgewählt wurden, dass sie die Vielfalt der kommunalen Rahmenbedingungen (städtisch/ländlich, neue/alte Bundesländer, Demografie, Kommunalhaushalte und so weiter) abbilden sollen.
  • Eine Befragung, die an alle Kommunen bundesweit gerichtet war, um herauszufinden, wie häufig bestimmte kommunale Typen bundesweit anzutreffen sind und welche Zusammenhänge sich aufzeigen lassen.
  • Fünf Beispiele von Good Practice auf Basis der Fallstudien und der kommunalen Erhebung.

Die Analysen und Empfehlungen basieren schließlich auf den vorangegangen Untersuchungen, aber auch auf der Fachdiskussion, welche im Rahmen von Interviews und Literatursichtung in das Gutachten integriert wurde. Während in den Bereichen "Prävention", "Berufsvorbereitung" und "Ausbildung" das jeweilige Handlungsfeld in seiner Vielfalt und seinen bildungs- und sozialpädagogischen Anforderungen beschrieben und analysiert wird, werden zu den Themen "Nachqualifizierung" (als vergleichsweise "junges" Handlungsfeld) und "Gestaltung von Übergängen" konkrete Handlungsvorschläge gemacht.

Quelle:

BMBF, "Gutachten zur Systematisierung der Fördersysteme, -instrumente und -maßnahmen in der beruflichen Benachteiligtenförderung" (PDF, 1,4 MB)

Letzte Änderung: 11.01.2012 eMail-direkt »       Seite empfehlen »

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Erstellt am: 16.12.2009 Kommentare hinzufügen »