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Die Auswirkungen der Deregulierung der Arbeitsvermittlung in Deutschland werden im Kurzbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bilanziert. Dabei wird deutlich: Die Konkurrenz zwischen öffentlicher und privater Vermittlung macht sich bezahlt. Private Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler haben beträchtliche Zuwachsraten und beleben das Geschehen.
Seit dem Fall des Vermittlungsmonopols der Bundesanstalt für Arbeit im Jahre 1994 haben Arbeitssuchende die Möglichkeit, Angebote privater Vermittlerinnen und Vermittler zu nutzen. Die quantitative Ausdehnung ihrer Tätigkeit scheint bisher nur gering zu sein; im Jahr 2000 betrug der Marktanteil der privaten Vermittlerinnen und Vermittler lediglich 2,9%. Die Impulse für die Arbeitsvermittlung und die Steigerungsraten - im Jahresvergleich von1999 zu 2000 ein Plus von 27% - sind jedoch beachtlich. Die privaten Agenturen sprechen überdies Arbeitssuchende an, die von der Bundesanstalt für Arbeit nicht erreicht werden, und sie erfüllen damit eine wichtige und ergänzende Funktion.
Die Autorinnen und Autoren des IAB weisen zu Recht darauf hin, dass über den Einstellungsbedarf und die Stellenbesetzungen zu guter Letzt nur die Unternehmen entscheiden. Trotzdem gelingt es Personaldienstleistern und Zeitarbeitsunternehmen, in einzelnen Betrieben Ressourcen zu füllen, die ohne ihre Tätigkeit brachlägen und eventuell sogar ganz verschwinden würden. Überdies gelingt es Arbeitssuchenden nicht selten, über Zeitarbeit die Rückkehr in ein festes Beschäftigungsverhältnis oder den Einstieg in neue Arbeitsfelder zu finden.
Die Zeitarbeitsunternehmen haben mit 340.000 Angestellten (2000) inzwischen ein gewisses Eigengewicht auf dem Arbeitsmarkt. Eine Zahl, die künftig durch die weitere Liberalisierung des Arbeitsmarktes (Job-Aqtiv-Gesetz) und die Aktivierungsstrategie für Leistungsbezieher (Vermittlungsgutscheine) sicher noch wachsen wird.
Langfristig wäre eine bessere Kooperation der öffentlichen und privaten Arbeitsvermittlung erstrebenswert, damit das Zielobjekt ihrer Arbeit, der Arbeitssuchende, die bestmögliche Hilfe erfährt.
Homepage des Intituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ![]()
Die IAB-Kurzberichte
bieten Arbeitsmarktakteuren sowie Interessierten aus anderen Bereichen aktuelle bündige Informationen aus der Forschung des Instituts.
Information über den Vermittlungsgutschein ![]()
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz als PDF- Dokument ![]()
Letzte Änderung: 25.05.2011 eMail-direkt » Seite empfehlen »
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Erstellt am: 25.04.2002 Kommentare hinzufügen »
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Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung forscht im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit
Querverweise:
Die meisten Arbeit Suchenden haben seit April 2002 die Möglichkeit, einen Vermittlungsgutschein bei der Bundesanstalt für Arbeit zu erhalten. Voraussetzung ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, ebenfalls berechtigt sind Teilnehmer von Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungs- maßnahmen. Der Bewerber muss außerdem min. drei Monate Arbeitslos gemeldet sein.
Der Vermittlungsgutschein ermöglicht die Einschaltung eines privaten Arbeitsvermittlers eigener Wahl. Der Gutschein kann beim Arbeitsamt persönlich abgeholt oder per Telefon, Brief, Fax oder eMail unter Angabe der Kunden-Nr. angefordert werden.
Alle Informationen über den Vermittlungsgutschein ![]()
Über Zeitarbeitsfirmen kann ein Berufseinstieg gelingen. Die Verdienstmöglichkeiten liegen dabei im allgemeinen unter denen einer direkten Beschäftigung. Erklärlich, da die Unternehmen durch die Vermittlung von Arbeitskräften ihr Geld verdienen.
Der Arbeitnehmer hat jedoch die Möglichkeit Berufserfahrungen zu sammeln, die seine Chancen für eine Festanstellung erhöhen. Zudem kann Zeitarbeit einen Einblick in neue Berufsfelder eröffnen und das Berufswahlspektrum hilfreich erweitern. Zeitarbeitsunternehmen sind oft auch als Personalvermittler aktiv, haben in diesem Fall auch ein gezieltes Interesse an der Vermittlung ihrer Angestellten.
Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. ![]()