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BBiG Novellierung

Föderalismus in der Berufsbildung auf den Prüfstand

In einem Diskussionspapier "Reform des Berufsbildungsgesetzes" stellt der DGB seine Forderungen und Erwartungen an eine Novellierung des BBiG vor. Der berufsbildungspolitische Arbeitsausschuss des DGB hat den Text veröffentlicht.

Das Diskussionspapier stellt fest:
Die Kooperation zwischen Betrieb und Berufsschule ist unzureichend. Berufsschule und Betrieb unterliegen unterschiedlichen Hoheitsbereichen. Während die Ausbildung in den Betrieben über das Berufsbildungsgesetz geregelt wird, unterliegt die Berufsschule der Kulturhoheit der Länder und deren Regelungskompetenz.

Die Folge:
Die unterschiedlichen Zuordnungen werden der Rolle und Bedeutung der Berufsschulen, die sie im dualen System sowie in der beruflichen Weiterbildung einnehmen, nicht mehr gerecht.
Die Praxis zeigt, dass ein Zusammenwirken zwischen Ausbildungsbetrieb und Berufsschule beispielsweise bei der Entwicklung von Lernfeldern immer wichtiger wird. Berufsschule wie auch der Betrieb brauchen die gegenseitige Information über den jeweiligen Ausbildungsstand wenn es darum geht, Theorie- und Praxisteile aufeinander abzustimmen.

Die Forderung:
Um die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit der Lernorte Betrieb und Berufsschule zu verbessern, sollte die Berufsschule in das Berufsbildungsgesetz mit einbezogen werden. Ausbildungsrahmenpläne und Berufsschulrahmenlehrpläne sind zu integrierten beruflichen Bildungsplänen zusammenzufassen. Dabei sind die regionalen Handlungsspielräume zu erweitern.

Beiträge zur Diskussion sind ausdrücklich erwünscht.

Letzte Änderung: 25.05.2011 eMail-direkt »       Seite empfehlen »

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Erstellt am: 04.02.2003 Kommentare hinzufügen »