Zielgruppen der Benachteiligtenförderung
An- und Ungelernte »Zu der Gruppe der An- und Ungelernten werden in der Benachteiligtenförderung Jugendliche und junge Erwachsene ohne abgeschlossene Berufsausbildung gezählt.
Zielgruppen der Benachteiligtenförderung
Behinderte Menschen »Allgemein gelten Personen dann als behindert, wenn ihre körperlichen, seelischen oder geistigen Funktionen so stark beeinträchtigt sind, dass die unmittelbaren Lebensverrichtungen oder die Teilnahme am Leben der Gesellschaft auf Dauer wesentlich erschwert werden.
Zielgruppen der Benachteiligtenförderung
Individuell Beeinträchtigte »Als individuelle Beeinträchtigungen können alle physischen und psychischen oder sonstigen persönlichen Beeinträchtigungen individueller Art, wie z.B. Abhängigkeit, Verschuldung, Delinquenz, Behinderung oder auch wirtschaftliche Benachteiligung betrachtet werden.
Zielgruppen der Benachteiligtenförderung
Lernbeeinträchtigte »Während unter einer Lernstörung eine Beeinträchtigung der Lehr-/Lernprozesse in einem enger begrenzten Bereich verstanden wird (z.B. eine Lese-Rechtschreibschwäche), liegt bei einer Lernbehinderung eine umfängliche, langdauernde und schwerwiegende Beeinträchtigung des Lehr-/Lerngeschehens vor.
Zielgruppen der Benachteiligtenförderung
Mädchen und Frauen »Obgleich Mädchen und Frauen seit mehren Jahren als die Gewinner des Bildungssystems verstanden werden können - sie scheitern seltener in der Schule, haben oft die besseren Schulabschlüsse und ihr Anteil im Übergangssystem ist geringer - haben sie auf dem Arbeitsmarkt schlechtere Chancen und erhalten eine geringere Vergütung als Jungen und Männer mit vergleichbarer Qualifikation, Tätigkeit und Leistung.
Zielgruppen der Benachteiligtenförderung
Migranten und Migrantinnen »Zu Personen mit Migrationshintergrund zählen nach offizieller Definition die nach 1949 Zuwanderten sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem nach 1949 zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil.
Zielgruppen der Benachteiligtenförderung
Sozial Benachteiligte »Der Benachteiligtenbegriff schließt neben einer individuellen Beeinträchtigung vor allem eine soziale Benachteiligung mit ein. Die Betroffenen gelten als sozial benachteiligt, wenn ihre Lebenschancen erheblich eingeschränkt werden, weil sie einer bestimmten Gruppe angehören. Sowohl das dritte als auch das achte SGB verbinden mit der sozialen Benachteiligung Rechtsansprüche.