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In seiner Sitzung am 20. Juni 2006 hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) einstimmig eine Empfehlung zu neuen bundeseinheitlichen Rahmenrichtlinien für behinderte Menschen nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 42m Handwerksordnung (HwO) verabschiedet.
Mit den Rahmenrichtlinien soll die bundesweite Vereinheitlichung von Ausbildungsregelungen aus demselben Berufsbereich initiiert, bereits praktisch erprobte Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen vereinheitlicht sowie die Anzahl und Übersichtlichkeit deutlich konzentriert werden.
In den §§ 9 und 47 BBiG (§§ 38 und 41 HwO) sind Regelungen enthalten, die die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung, die Dauer von Prüfungszeiten, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter, wie z.B. Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Menschen.
Ist eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf für behinderte Menschen wegen Art und Schwere der Behinderung nicht möglich, können "Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen" angewendet werden. Die Feststellung hierüber soll auf der Grundlage einer differenzierten, bundesweit einheitlichen Eignungsuntersuchung erfolgen. Sie ist durch die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit durchzuführen. Dabei sind die behinderten Menschen über ihr Antragsrecht zu informieren. Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob die Teilnehmer an der Prüfung die "berufliche Handlungsfähigkeit" erworben haben.
Die Empfehlungen, das Muster einer Ausbildungsregelung sowie die Erläuterungen zu den Empfehlungen im Wortlaut:
Letzte Änderung: 05.07.2007 eMail-direkt » Seite empfehlen »
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Erstellt am: 04.07.2007 Kommentare hinzufügen »