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Die derzeit über 1.000 Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen sollen überprüft und innerhalb der Berufsbereiche bundesweit vereinheitlicht werden. Um praxisnahe und bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln, wurde eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Ausbildungsregelungen vorgenommen.
Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) sollen auch behinderte Menschen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Behinderungsbedingte Einschränkungen sollen durch entsprechende Regelungen der zuständigen Stellen ausgeglichen werden.
Es sollen nur für diejenigen behinderten Menschen spezielle Ausbildungsregelungen entwickelt werden, die wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung keine anerkannte Ausbildung absolvieren können. Der Großteil der Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen orientiert sich an den Vorgaben gemäß BBiG und HwO.
Empfehlungen des Hauptausschusses für konkrete Berufsbereiche
Der Ausschuss für Fragen behinderter Menschen (AFbM), fachlich zuständiger Unterausschuss des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), hat sich darauf verständigt, eine für alle Berufsbereiche geltende Rahmenregelung zu schaffen. Mit Arbeitsgruppen unter Federführung des BIBB sollen hierzu Empfehlungen des Hauptausschusses erarbeitet werden. Als Basis für die Einrichtung dieser Arbeitsgruppen wurde in einer jetzt vorliegenden Studie eine Bestandsaufnahme der bestehenden Ausbildungsregelungen vorgenommen.
Das Ziel der Untersuchung war die Beantwortung von Fragen bezüglich
Die Einladung zur Teilnahme an der Untersuchung ist an insgesamt 294 Institutionen versendet worden. Von 152 dieser Institutionen war bekannt, dass Ausbildungsregelungen nach BBiG und HwO existieren. Nach Ablauf der Rücksendefrist haben 497 auswertbare Datensätze vorgelegen.
Vergleich mit den anerkannten Ausbildungsberufen
Die Analyse bezieht sich auf die 452 Ausbildungsregelungen, von denen die Befragten angaben, dass sie für die Gegenwart und Zukunft Bedeutung besitzen. Bei 13 Prozent davon handelt es sich um berufsübergreifende Regelungen, bei 80 Prozent um nicht berufsübergreifende Regelungen.
Die bestehenden Ausbildungsregelungen orientieren sich in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung zu 84 Prozent an anerkannten Ausbildungsberufen. Für 11 Prozent wurde dieser Bezug verneint. Hier ist zu vermuten, dass es sich um spezielle Regelungen für bestimmte Formen der Behinderung handelt, für die diese Referenz nicht angebracht ist.
Je nach Art der Behinderung ist es auch notwendig, den Theorieanteil der Ausbildung zu verringern. Dies ist bei rund 58 Prozent der erhobenen Regelungen der Fall. Bei 24 Prozent wurden die Theorieanteile nicht reduziert, 17 Prozent der Befragten konnten dazu keine Angaben machen.
Abschlüsse und Anschlüsse
In 62 Prozent der Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen sind keine Anrechnungsbestimmungen in Bezug auf anerkannte Ausbildungsberufe enthalten. Für 34 Prozent besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung in einem anerkannten Beruf anzuschließen. Hier sind entsprechende Anrechnungsbestimmungen in den Ausbildungsregelungen enthalten.
Für 74 Prozent der Auszubildenden mit Behinderungen beträgt die Ausbildungsdauer 36 Monate, für 21 Prozent von ihnen dauert die Ausbildung 24 Monate. Eine Ausbildungsdauer von 18 Monaten (2 Prozent), 30 Monaten (1 Prozent) oder 42 Monaten (3 Prozent) ist ein Sonderfall.
Orientierung an besonderen Formen der Behinderung
Ein Drittel der Ausbildungsregelungen wurde nicht auf eine konkrete Form der Behinderung abgestimmt. Die übrigen 67 Prozent wurden im Durchschnitt auf zwei oder mehr Arten von Behinderungen abgestimmt. Dies sind vorwiegend Lern- oder geistige Behinderungen (53 und 35 Prozent), die damit insgesamt eine größere Bedeutung für die Gestaltung der Ausbildungsregelungen haben als körperliche Behinderungen (41 Prozent), Sinnesbehinderungen (25 Prozent) und Sprachbehinderungen (14 Prozent). Auffällig ist der hohe Anteil psychischer Störungen mit 38 Prozent.
Weitere Ergebnisse der Untersuchung sind hier nachzulesen:
Abschlussbericht zur Untersuchung "Die Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen unter Berücksichtigung quantitativer und qualitativer Kriterien und Fragestellungen":
http://www.bibb.de/dokumente/pdf/WDP_103_Screen.pdf (PDF, 8,7 MB)
Letzte Änderung: 23.05.2011 eMail-direkt » Seite empfehlen »
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Erstellt am: 22.01.2009 Kommentare hinzufügen »
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Vollmer, Kirsten; Frohnenberg, Claudia (Hrsg.):