Sie befinden sich hier: Startseite | Zielgruppen | Migranten und Migrantinnen
Viele Zugewanderte werden auf Arbeitsplätzen eingesetzt, die nicht ihren Qualifikationen entsprechen. Immer wieder werden qualifizierte Migrantinnen und Migranten so behandelt, als seien sie unqualifiziert oder ungelernt. Viele sind allein aus diesem Grund auf staatliche Transferleistungen angewiesen.
Anerkennungsverfahren gefordert
Das Bundeskabinett hat im Dezember 2009 Eckpunkte zur "Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen" beschlossen. Diese sehen die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf ein Anerkennungs- beziehungsweise Bewertungsverfahren vor.
Ein solcher Rechtsanspruch existiert bisher nur für bestimmte Migrantengruppen und gilt zum Teil auch nur für bestimmte Berufsgruppen. Auch sind die bisherigen Anerkennungsverfahren problematisch, die Zuständigkeiten unübersichtlich und je nach Bundesland unterschiedlich.
Wenn die nachgewiesenen Qualifikationen den inländischen Anforderungen des jeweiligen Ausbildungsgangs nicht entsprechen, sollen die vorhandenen beruflichen Kompetenzen bescheinigt werden ("Teilanerkennung"). Festgestellt und dokumentiert werden sollen auch die wesentlichen Fehlstellen und der sich daraus ergebende Qualifizierungsbedarf.
Beschäftigung auf dem individuellen Qualifikationsniveau
Angesichts der Vielfalt von Kompetenzfeststellungsverfahren und -instrumenten müssen zuvor jedoch die für die unterschiedlichen Berufsbereiche geeigneten Instrumente identifiziert werden.
Das Verfahren der Anerkennung und Kompetenzfeststellung soll sowohl Arbeitslosen und Arbeitsuchenden als auch Erwerbstätigen offen stehen. Ziel ist es, Beschäftigung unterhalb des individuellen Qualifikationsniveaus zu vermeiden beziehungsweise gezielt zu überwinden.
Ferner werde zu prüfen sein, inwieweit es sinnvoll ist, künftig bei Neuzuwandernden bereits vor der Einreise mit der Information über Anerkennungsmöglichkeiten und der Feststellung vorhandener Qualifikationen zu beginnen. Damit könne eine zügige Eingliederung in den deutschen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.
Anzustreben seien einfache, transparente und nutzerfreundliche Verfahren mit einheitlichen Kriterien für Bescheide und Verfahren. Die Dauer des Anerkennungsverfahrens soll vom Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen bis zum Bescheid Bescheinigung sechs Monate nicht übersteigen.
Jedem Anerkennungssuchenden soll eine Erstanlaufstelle angeboten werden, die ihm den Weg durch die Verfahren und zu den zuständigen Behörden beziehungsweise Stellen weist.
Statistische Dokumentation bislang unzureichend
Die statistische Dokumentation der mitgebrachten Qualifikationen von Zugewanderten wie auch der Anerkennungsverfahren wird bisher als unzureichend eingestuft. Solche Daten seien jedoch erforderlich, um die Verfahren zu optimieren und Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote gezielt auszubauen. Entsprechende Änderungen bei der Erfassung der Daten sowie die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zum Führen von Anerkennungsstatistiken durch alle zuständigen Stellen werden zu prüfen sein.
Die mitgebrachten beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse der Zuwanderer gelten als eine erhebliche Ressource für den deutschen Arbeitsmarkt und für die Sozialsysteme. Die bessere Erschließung dieser Qualifikationen sei zudem ein wichtiger Beitrag zur Integration der bereits hier lebenden Migrantinnen und Migranten.
"Eckpunkte zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen" (PDF, 85 KB)
Letzte Änderung: 23.05.2011 eMail-direkt » Seite empfehlen »
Noch keine Kommentare vorhanden
Erstellt am: 10.02.2010 Kommentare hinzufügen »